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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung durch LVA - Herrunterstufung von 100 % auf 30 % !!



SternSina10
20.02.2013, 10:43
Hallo Ihr Lieben,

hab auch eine Anhörung des LVA bekommen, wonach Sina nun von 100 % auf gleich 30 % herabgesetzt werden soll bzw. herabgesetzt wird!

Ist das nicht gleich ein bisschen viel für das erste Mal?
Soll ich in Widerspruch gehen? und wenn ja, mit welcher Begründung?

Bitte schreibt mir ;)

Viele liebe Grüße
Katja mit Sina:freude:

cherryo
20.02.2013, 17:00
Hallo SternSina 10 !
Ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen .
Denn auch wir wurden von 100% auf 50% runtergestuft.
Haben dann Einspruch eingelegt und wurden so wieder auf 70% hochgesetzt. Vielleicht hatten wir nur Glück aber was solls.
Man hat ja nix zu verlieren nur zu gewinnen:D.

Ricarda mit Louis
20.02.2013, 17:10
Hallo Katja

Ihr seid doch auch beim LVWA Halle? Wir auch. Bei uns wollten Sie Louis auch von 100 % und H auf 30 % runterstufen. Bin dann sofort in Widerspruch gegangen und hab als Begründung angegeben, dass die kieferspalte ja noch da ist. Er hat dann 50 % bekommen. Das ist auch ok.

Lege also unbedingt Widerspruch ein.

SternSina10
20.02.2013, 18:09
Ja Ricarda, da sind wir auch ;)
alles klar, dann werde ich das morgen gleich mal tun :)
Falls die Frist schon abgelaufen ist, kann man dann trotzdem noch Einspruch einlegen, spätestens wenn der Bescheid dann da ist??

Liebe Grüße
Katja

Ricarda mit Louis
20.02.2013, 21:09
Bei einem Anhörungsschreiben hast Du das Recht, bis zu einem bestimmten Termin Dich zum beabsichtigten Verwaltungsakt bzw. Entscheidung zu äußern. Danach entscheidet erst die Behörde per Bescheid. Gegen diesen musst Du dann aber fristgemäß Widerspruch einlegen. Versäumst Du die Frist, ist der Bescheid dann leider rechtskräftig. Aber Du hast ja noch Zeit, da bisher lediglich eine Anhörung kam.
;)

Viel Erfolg!!!:Daumendrück:

SternSina10
21.02.2013, 12:02
Also würde ich den Widerspruch erst gegen den Bescheid einreichen und bei der Anhörung nicht reagieren?
Verstehe ich das richtig??

Danke für eure Meinungen :)

LG

Isa mit Giuliana
21.02.2013, 14:48
Wenn du schon in der Anhörung auf die - gott wie war das nochmal, vielleicht fällt es einem anderen noch ein ?! - auf jeden Fall, steht nach irgendwelchen medizinischen Versorgungsrichtlinien - bis zum Kieferverschluss ein GdB von 50 zu. Habt ihr auch funktionelle Störungen? z.b. Nahrungsaufnahmeschwierigkeiten, Sprachtherapie oder dergleichen? Ohrenprobleme? Auch mit angeben.

Wenn die schon bei der Anhörung merken: "Die weiß aber bescheid!" Dann stufen sie euch vielleicht gar nicht auf 30 runter. Mehr als 50 steht euch aber nicht mehr zu, allerhöhstens noch ein H aber das kommt eben auf die Kleine an.

Tipp: ruf mal die WRG an. Die eine Dame nennt dir die genaue Bezeichnung auf die ich nicht mehr komme und vielleicht auch den einen oder anderen Tipp, was du noch angeben kannst/sollst.

SternSina10
21.02.2013, 15:23
Danke...

Hmm.. andere Schwierigkeiten ist nur zwecks reden, da sind wir regelmäßig jede Woche beim Logopäden und zwecks Paukenröhrchen aller 3 Monate zur Kontrolle...
Doof gefragt, was ist WRG ?? :-/

Liebe Grüße

Ricarda mit Louis
21.02.2013, 17:06
Huhu Katja,

wenn Du magst kann ich Dir gern mal mein Erwiderungsschreiben auf die damalige Anhörung schicken. Da ist alles genau ausgeführt. Ich habe dann gleich einen Bescheid mit 50 % daraufhin bekommen.

Du kannst ruhig jetzt schon auf das Anhörungsschreiben reagieren.

Wenn Du mein Schreiben gern mal lesen möchtest, schick mir einfach per PN Deine E-Mail Adresse.

Doreen mit Elisei
21.02.2013, 20:19
Schau mal in meine Signatur. Da findest du den Link zur WRG. Die können dir sicher weiter helfen.

Reagiere gleich auf die Anhörung. Das ist besser, als dann in Widerspruch gehen zu müssen. Vielleicht bleibt euch der erspart.

SternSina10
21.02.2013, 20:26
Dank dir Doreen :D
Werde mich morgen gleich drum kümmern ;)

Schönen Abend noch :D

Simone C.-R.
21.02.2013, 20:39
Hallo ihr Lieben,

gibt es nach der Wiederspruchsfrist noch eine Möglichkeit wieder hochgestuft zu werden? Wir wurden auch im September von 100 auf 30% abgestuft, nach Prüfung im Bethesda KH.
Ich dachte, da nach Amelys Lippen- mit Nasenbodenverschluss und Gaumenverschluss mit 1 Jahr, sie normal essen kann und auch gut spricht, wir keine Chance hätten.
Gibt es da Kenntnisse?
Kennt sich noch jemand mit den Steuerlichen Angaben aus?
Wir mussten den Behindertenausweis im Oktober zurückschicken und haben seit dem nix mehr gehört oder irgendwelche anderen Unterlagen bekommen. Wie belege ich denn jetzt die 30 %?
Muss man die Stufung beim Finanzamt ändern lassen?
Wie verhält es sich mit der Behindertenpauschale bei der Einkommenssteuererklärung? Bleibt die Summe nach dem runterstufen gleich?

Wäre toll, wenn jemand dazu verständliche Auskunft geben kann.
Simone

Ricarda mit Louis
23.02.2013, 18:21
Hallo Simone,

du kannst jederzeit beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Höherstufung des GdB stellen, wenn Du der Meinung bist, dass 30 % nicht reichen. Da gibts ein spezielles Formular. Lass es Dich zuschicken. Bei 30 % gibt es leider keinen Schwerbehindertenausweis mehr, geht erst ab 50 %. Deswegen hast Du auch keinen neuen zugeschickt bekommen. Du musst jedoch damals einen Bescheid bekommen haben, wo die 30 % drin stehen und dass Schreiben schickst Du zum Finanzamt. Das Finanzamt setzt dann auch nur auf Antrag Deinerseits den Behindertenpauschalbetrag unter Zugrundelegung des GdB von 30 % fest. Je weniger der GdB umso weniger ist auch der Behindertenpauschalbetrag.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen?

Lieschen
24.02.2013, 01:03
Ich hätte da auch gleich eine Frage dazu, sorry dass ich diesen Thread nutze, EINE Antwort habe ich schon - Behindertenpauschbetrag in der EkStE. Ich würde gern wissen, was es für einen Unterschied macht, ob man 30% oder 50% hat.

Kerstin und Alex
24.02.2013, 11:42
Ab 50% zählt es als Schwerbehindert und macht einen Pauschbetrag von 570 EUR. 30 % = nicht schwerbehindert und Pauschbetrag 310 EUR.

Will heißen, bei Eintrittsgeldern in Parks etc. gilt nur 50% für Ermäßigungen. Haben wir schon öfters genutzt, Alex ist allerdings 10 (und hat noch 50%, da der Kiefer noch nicht verschlossen ist).

Lieschen
24.02.2013, 23:54
Aha! :danke:

Lieben Dank,
Lieschen

Karen mit Katharina
31.07.2013, 20:06
Das LVA Halle hat im Rahmen der ersten Überprüfung nach abgeschlossener Primär-OP gleich 50 (ohne H) angeboten.
Brauchte hier also Ausnahmsweise nichts tun und habe den geänderten Bescheid und Ausweis schon erhalten.
(Entspricht voll und ganz der Richtlinie, VersMedV)
Dabei hatte ich doch schon so einen tollen Musterwiderspruch, Danke Ricarda!

; ))

Ricarda mit Louis
01.08.2013, 21:00
Hallo Karen,

na dass ist doch supi dass auch mal was ohne Widerspruch durchgeht. So muss es sein.... Gratuliere

Julia119
22.12.2013, 08:50
Ich denke in den Wiederspruch zu gehen ist besser, dann das ist der gesetzliche Weg....Behörden sind da etwas eigensinnig