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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederspruch GdB Bescheid???



janine84
11.12.2012, 22:53
Hallo an alle

Auch ich als eher Stille leserin brauche nun mal euren Rat!!

Heute kam ein Schreiben vom Versorgungsamt Berlin, indem mitgeteilt wird das sie beabsichtigen den GdB von Louis runter zu setzen. Soweit so gut, er ist jetzt 2,5 Jahre u hatte bisher 100% mit den Merkzeichen B, G u H. Nun wollen sie ihn auf 50% ohne Merkzeichen runter stufen.

Habe sehr viel im Internet gestöbert u immer wieder diesen Text gefunden :


Lippen-Kiefer-Gaumenspalte - bis zum Abschluß der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung
GDB-Min 100, GDB-Max 100



Lippen-Kiefer-Gaumenspalte - bis zum Verschluß der Kieferspalte (im Regelfall 8. bis 12. Lebensjahr)
GDB-Min 50, GDB-Max 50

Nun meine Frage an euch, wie war es bei euch u was kann ich tun???

Ganz liebe Grüße

EhNieDa
12.12.2012, 09:23
Hallo Janine,

das hängt sicherlich auch davon ab was alles schon gemacht wurde.

Wir haben unseren Zwerg in Frankfurt operieren lassen und da wurde der Kiefer schon mit 8 Monaten verschlossen. Die Gültigkeit 100% und H ist laut Aussage von unserem Versorgungsamt nur noch 1 Jahr nach der Erstbehandlung gültig. Eine Erstbehandlung liegt bei euch ja bereits vor aber der Kiefer ist noch nicht verschlossen. Ruf mal beim WRG an. Die können dir vielleicht mehr sagen. Doreen hat die Adresse in Ihrer Signatur

Widerspruch einlegen kosten nicht viel Zeit aber den Zusatz B und G werdet ihr wohl verlieren.

Viel Erfolg
Mathias

Carmen und Fabian
12.12.2012, 09:59
Verschluss der Kieferspalte bedeutet nicht, dass der Kiefer im Rahmen der Gaumen-OP mit Haut verschlossen wird, sondern die evtl. vorhandene knöcherne Lücke im Kiefer wird mit Knochen aus dem Beckenkamm verschlossen. Das wird generell erst später gemacht!

Die WRG hat auch ein Blatt, wo der Anspruch der GdB nach Grad der Spaltenausprägung und durchgeführte Behandlungen aufgeführt sind. Dies habe ich in unserem Falle auch dem Versorgungsamt vorgelegt, aber die haben sich darauf auch nicht eingelassen. Wir mussten vorstellig werden und weil - zum Glück - bei Fabian, bis auf den Verschluss der Kieferspalte, soweit alles o.k. war, haben sie ihn auch auf einen GdB von 30 herabgestuft, obwohl ich auf 50 plädiert habe. Und sein Kiefer bedarf noch einer sehr langen kieferorthopädischen Behandlung. Aber das hat nicht interessiert. Alle Argumente, die mir seitens der WRG telefonisch mit auf den Weg gegeben wurden, haben leider nicht geholfen.

Trotzdem, liebe Janine, würde ich in Eurem Fall - nach Rücksprache mit der WRG - Widerspruch einlegen. Ein Versuch ist es Wert und Du verlierst ja nichts. Fabian wurde nach 3 Jahren von GdB 100 und "H" auf einen GdB von 50 ohne "H" und mit knapp 7 Jahren auf einen GdB von 30 herabgestuft.

Leider ist es in ganz Deutschland überhaupt nicht einheitlich und wird je nach Arzt beim Versorgungsamt schon anders bewertet.

EhNieDa
12.12.2012, 10:40
Verschluss der Kieferspalte bedeutet nicht, dass der Kiefer im Rahmen der Gaumen-OP mit Haut verschlossen wird, sondern die evtl. vorhandene knöcherne Lücke im Kiefer wird mit Knochen aus dem Beckenkamm verschlossen. Das wird generell erst später gemacht!
Hallo Carmen.
in Frankfurt wird der Kiefer mit Knochen nur aufgefüllt wenn den Lücke sich nicht von selbst schließt. Eine solche OP ist dort normalerweise nicht vorgesehen. Das wurde bei uns auch in dem Schreiben vom Versorgungsamt argumentiert. Hier wird anscheinend doch unterschieden.

Ändert aber nichts an der Empfehlung. Erst WRG, Widerspruch einlegen und dann waaaaaaarten. Bei uns hat es über ein halbes Jahr gedauert bis unser Widerspruch akzeptiert wurde.

janine84
12.12.2012, 13:18
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für die schnellen Antworten!!

Ich werde mir das Schreiben des Versorgungsamtes schicken lassen, denn wir sind gerade auf Kur u dann werde ich mich mit der WRG in Verbindung setzen u einen Widerspruch schreiben!!!
Louis hat starke Probleme mit den Ohren, der Sprache u dem Essen u ist in Logopädischer u Ergotherapeutischer Behandlung, des weitern wurde noch nichts an seinem Kiefer gemacht.

Kerstin und Alex
12.12.2012, 15:29
Wir haben seid Abschluß der Erstbehandlung (umfaßt Lippen+Gaumenverschluß) mit 5 Jahren 50% ohne H. Das blieb auch nach mehreren Neufeststellungen bis zum Kieferverschluß (2013) so. Ich find das eigentlich gerechtfertigt...

Zur Vollständigkeit noch Alex war beim Gaumenverschluß schon 3.