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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdienstausfall bei Krankenhausaufenthalt mit Kind



Julia und Felix
16.11.2012, 15:04
Hallo zusammen,
letzte Woche war ich mit meinem Sohn für drei Tage in der Klinik. Er als Patient und ich als Begleitperson.
Ich hatte diesen Fall vorher noch nicht, da ich bislang nur auf 400Euro-Basis gearbeitet hatte und es immer anders möglich war, solche Zeiten zu gestalten.
Nun bin ich aber in einem Angestelltenverhältnis und mein AG hat gemeint, ich solle bei der Kasse dann meinen Verdienstausfall einfordern.
Jetzt habe ich eine Aufenthaltsbescheinigung für mich und das Kind bekommen, auf der steht, dass ich als Begleitperson dabei war.
Wir haben diese mit einer Nettoverdienstausfallbescheinigung eingereicht, also mein Mann hat es gestern bei der Kasse direkt abgegeben.
Dort hat ihm die Sachbearbeiterin gesagt, dass es ein Problem geben könnte, weil auf der Bescheinigung nicht steht, dass eine medizinische Notwendigkeit bestanden hätte, damit ich dabeibleiben kann!
Bei der Anmeldung in der Klinik hieß es, dass ich nichts zuzahlen müsste, weil bis sechs Jahre die Begleitung der Mutter sozusagen vorausgesetzt würde. Das sind jetzt natürlich zwei Paar Schuhe, ist klar.
Allerdings ist mir jetzt nicht so recht verständlich, warum es der einen Seite die Kasse meinen Aufenthalt ohne Probleme mitbezahlt und auf der anderen aber infrage stellt, ob meine Begleitung nötig gewesen wäre.
Die Möglichkeit "Kind krank" gab es in dem Falle nicht, die Kasse sagte dazu, dass das nur infrage käme, wenn ich mein Kind zuhause wegen Grippe oder dergleichen pflegen würde.

Ich habe jetzt noch keine Aussage von der Kasse bekommen, ob sie nun meinen Verdienstausfall übernimmt, mich würde nur mal interessieren, was ihr dazu sagt.

Bislang hatten wir eigentlich noch nie Probleme mit der Kasse, ist übrigens die DAK.

Liebe Grüße,

Julia

Annchen
16.11.2012, 18:06
Hallo Julia,

wir sind auch in der DAK.

Ich erinnere mich, dass ich beim letzten Mal im KH eine Bescheinigung benötigte auf der steht, dass meine Begleitung medizinisch notwendig ist. Ich denke, Du musst Dir eine solche Bescheinigung ausstellen lassen um das Geld zu erhalten...

Steffi mit Josey Marleen
17.11.2012, 00:14
Hallo Julia!

Wir sind auch in der DAK.

Diese Bescheinigung stellt dir das KH aus. Das hatten wir auch gerade und machte keine Probleme.

Wir haben auch noch einen 7-jährigen Sohn und für die Betreuung haben wir einen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt.

Mein Mann hat den Haushalt gemacht und nicht gearbeitet (selbständig). Den Verdienstausfall haben wir dann mit entsprechenden Bescheinigungen vom Steuerberater ersetzt bekommen.

Bei Joseys 1. OP gabs da noch Theater damals und ich habe Einspruch eingelegt und Recht bekommen.

Also nicht so schnell abwimmeln lassen....

Julia und Felix
17.11.2012, 06:54
Hallo ihr beiden,

ganz lieben Dank für eure Antworten!

Nee, abwimmeln lasse ich mich nicht, aber es nervt mich dermaßen, es ist doch nicht das erste Mal, dass ein Elternteil ein Kind ins KH begleitet und eine solche Bescheinigung braucht! Warum füllen die das nicht einfach gleich so aus, damit es keine Probleme gibt?

Die Klinik ist von uns gute anderthalb Stunden Fahrt entfernt- jetzt kann ich nur hoffen, dass die das auch telefonisch machen.

Ich bin gerade einfach mal wieder bedient, diese Bürokratie treibt uns noch in den Wahnsinn.
Neulich bin ich drei Wochen hinter einem Ergo-Rezept hergelaufen, als ich endlich eins hatte, war ein Wort falsch geschrieben und konnte nicht angenommen werden!
Ich weiß ja, man muss sich dem dann fügen, aber ich bin genervt von diesem riesigen Aufwand.

Liebe Grüße und vielen Dank, Julia