Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzielle Belastung
Hallo zusammen,
vor nicht ganz einer Woche wurde bei unserem Kind in der 19. SSW eine lkgs diagnostiziert. Welche Ausmaße es genau hat kann natürlich nicht gesagt werden.
Der Schock sitzt uns natürlich noch in den Knochen aber wir haben beschlossen nicht mehr traurig zu sein und nach vorn zu schauen.
Momentan informieren wir uns umfangreich auf verschiedenen Wegen.
Häufig ist die Rede von "erheblicher finanzieller Belastung (zB Fahrtkosten)"
Was ist ausser Fahrtkosten noch zu erwarten? Behandlungskosten sollten doch von den Kassen getragen werden. Oder ist der Verdienstausfall gemeint, der auf einen zukommt wenn ein Eltenteil länger zu Hause bleibt als geplant.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Wir werden sicher die ein oder andere Frage noch in anderen Themen stellen ;-)
Liebe Grüße,
Sven
Doreen mit Elisei
02.11.2012, 15:17
Hallo Sven, herzlich Willkommen im Forum. Gut, dass ihr positiv nach vorn seht.
Eine finanzielle Belastung waren bei uns auch nur die Fahrtkosten. Die Behandlung übernimmt die Kasse. Und länger zu Hause braucht man auch nicht bleiben.
Kristin81
02.11.2012, 15:18
Hallo Sven,
ich glaube wir alle verstehen hier das man von so einer Diagnose erstmal geschockt ist. Aber es ist sehr gut das ihr nach vorne schaut, positiv denkt und euch vorallem trotzdem auf euer kleines Würmchen freut!
Fahrtkosten hat man, das stimmt. Aber auch hier gibt es glaube ich teilweise Erstattungen von der Krankenkasse. Da müßtet ihr euch mal erkundigen. Natürlich hängt es davon ab wie weit die Klinik entfernt ist, in der man in Behandlung ist und ob man einen geeigneten Kieferorthopäden in der näheren Umgebung hat, der die Plattenanpassung vornimmt. Andere Kosten mußten wir bisher nicht selbst tragen. Sämtliche Arzt- oder Krankenhauskosten hat unsere Krankenkasse anstandslos übernommen. Ich bleibe 1 1/2 Jahre zu Hause (normale Elternzeit). Bis dahin haben wir auch den Gaumenverschluss hinter uns gebracht. Die Lippe wurde schon verschlossen. Der Lippen- und Gaumenverschluss erfolgt in vielen Kliniken im 1. Lebensjahr des Kindes. Der Verschluss des Kiefers erfolgt erst Jahre später und weitere Krankenhausaufenthalte sollten hoffentlich nicht dazwischen liegen! :Daumendrück:
VlG
Kristin
P.S.: Immer raus mit den Fragen! ;)
Julia und Felix
02.11.2012, 16:03
Hallo Sven,
herzlich willkommen und klar, ich glaube, dass niemand, bei der Aussage, dass das eigene Kind vielleicht eine LKGS haben könnte, total gelassen reagiert.
vielleicht habt ihr es hier im Forum bereits gelesen, wenn nicht, kannst du auch noch mal nachlesen, es gibt u.U. auch ggf. eine Pflegestufe in der ersten Zeit, die ihr nach der Geburt beantragen könnt. Es hört sich vielleicht erstmal total krass an und es ist auch möglich, dass es überhaupt nicht notwendig wird. Zumindest ist es eine Möglichkeit, wenn ihr einen großen Zeitaufwand habt, bezüglich Nachrungsaufnahme, viel Spucken, häufige Arztbesuche etc.
Zum anderen ist auch ein Antrag auf Behindertenausweis möglich, was dann steuerlich in punkto Fahrtkosten Erstattungsmöglichkeiten gibt.
Behindertenausweis und auch die Pflegestufe, wenn denn bewilligt und überhaupt notwendig, sind zeitlich begrenzte Geschichten, die in der ersten Zeit aber evtl. etwas finanzielle Entlastung bedeuten könnten.
Dies sind alles Dinge, um die ihr euch erst nach der Geburt kümmern könnt und dann ja auch absehbar wird, welche Ausmaße es gibt.
Ich möchte nur auf diese Dinge hinweisen, dass es sie gibt.
Liebe Grüße, Julia
Wir haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen und so wurden auch jedes mal die Fahrkosten übernommen .... Bei fragen kannst du gerne schreiben!
Lg
Petra und Julius
14.11.2012, 10:52
Teuer wird es bei uns erst jetzt, wenn bald Zahnkronen/Implantat fällig werden. Aber das wussten wir ja immer und wir wollen wirklich was Schönes machen lassen.
Hallo Sven,
ich habe mal schnell die Adresse vom Versorgunsamt bzw. Amt für Soziales in Essen rausgesucht.
Amt für Soziales und Wohnen Abt. 50 - 5
Kurfürstenstraße 33
45138 Essen
Postanschrift :
Stadtamt 50 – 5
45121 Essen
Tel.: 0201 88-50501
Email: sozialamt@essen.de
Öffnungszeiten
Mo – Mi: 8.00 – 15.00 Uhr
Do: 8.00 – 18.00 Uhr
Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Dort kannst du dir dann wenn es soweit einen Antrag zuschicken lassen um einen Behindertenausweis zu beantragen. Hört sich wirklich schlimmer an als es ist. Habe auch erst noch überlegt ob ich es überhaupt jetzt schon schreiben soll weil ihr ja noch gar nicht wisst wie ausgeprägt die Spalte ist. Aber du stellt ja ganau die Frage nach der finanzieller Belastung und das ist eine Methode etwas Geld wiieder zurück zu bekommen.
Angenommen es ist eine vollständige LKGS, dann könnt ihr pauschal 3.700 Euro steuerlich gelten machen weil euer Zwerg nach der Geburt 100% bekommt. Nach den ersten OPs wird der Behinderungsgrad immer weniger bis er dann irgendwann 0% ist und keine Behinderung mehr besteht.
Ich habe leider den Fehler gemacht den Antrag erst nach den ersten OPs zu beantragen. Deshalb haben wir nur 50% erhalten obwohl man den Ausweis rückwirkend zum Tag der Geburt beantragen kann aber die Sachbearbeiter beim Versorgunsamt verstehen das anscheinend nicht. Mein Widerspruch ist immer noch in Berbeitung aber das ist mein Problem und nicht deins.
Wenn du dein Kind nicht gerade privat versichern musst dann hält sich die Belastung in Grenzen. Wir wussten es auch schon vorher und weil keine Versicherung unser Kind versichern wollte zahle ich jetzt 672 Euro mehr Jahr. Bei 20 Jahren wären das schon über 13.000 Euro. Ich konnte mein Sohn nur dort versichern wo ich auch versichert bin. Wenn es danach ginge wäre es besser gewesen wir hätten es nicht vorher gewusst dann hätte auch die günstigere Versicherung meinen Sohn genommen. Seeeeeeeeeeehr viel wichtiger ist das das Kind ansonsten gesund ist.
Freut euch viel lieber erst einmal auf euer Kind und ich wünsche euch noch eine angenehme Schwangerschaft.
Viele Grüße
Mathias
Isa mit Giuliana
15.11.2012, 14:42
Ich hab jetzt nicht die Beiträge gelesen. Also entschuldige bitte, wenn du von mir nur noch wiederholungen hörst:
1. Wenn dein Baby das H im Ausweis bekommt, übernehmen in der Regel die KK die Fahrtkosten, abzüg. 5-10 € Eigenanteil. Wenn ihr auch also für eine Klinik 150 km entfernt entscheidet, werden euch ca 50 € Fahrtkosten erstattet. (Für die Zahlen gebe ich keine Gewähr!).
2. Wenn ihr auch so schon in schwieriger finanzieller Lage seid, könnt ihr beim Sozialamt (nicht mit der Arge verwechseln!, meistens im Rathaus zu finden) einen Antrag stellen. Wir sind einfach hingefahren, man hat sich uns angehört, hat gerechnet und uns dann leider nach Hause geschickt. Aber probieren lohnt es sich trotzdem immer.
3. Wenn ihr hartnäckig bleibt und mit den Sachbearbeitern persönlich in der Kommunikation bleibt, dann übernehmen die KK zum Teil auch Trinksysteme oder ähnliches. Und wenn es nur anteilig ist, ist es doch bares Geld wert.
4. Ihr habt die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen (kommt auf die Ausprägung der LKGS an). Die Summen sind jetzt öfter angeglichen worden, deshalb kann ich da keine aktuellen Zahlen nennen. Aber ist der Mehraufwand wirklich da, dann lohnt sich das schon total!
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und habe nicht nur wiederholt. Eine schöne Schwangerschaft wünsche ich noch :hallo:
patatuff
16.11.2012, 08:13
Hallo!
Habt Ihr eine Krankenzusatzversicherung ( insbesondere für Zahnersatz o.ä.) für die Mutter?
Wenn ja, solltet Ihr Euer Kind möglichst kurz nach der Geburt im Rahmen der Nachversicherungspflicht auch versichern lassen, dann kann die Zusatzversicherung keine LKGS-bedingten Zahnerdatzleistungen, Kranjenhausaufenthalte usw. ausschließen... Wenn nicht solltet Ihr evtl. noch schnell für die Mutter eine abschließen... (Soweit ich weiß muss die Versicherung mindestens drei Monate bestehen, um die Nachversicherungspflicht auszulösen. Hier müsstet ihr aber ggf. nochmal nachfragen.)
Zahnersatz ist ziemlich teuer und die Wahrscheinlichkeit, dass ein (bleibender) Zahn nicht angelegt ist, ist doch relativ hoch....
Dirk
Hallo,
dem Beitrag mit der privaten Krankenversicherung muss ich wiedersprechen. Ich zahle für meinen Kleinen einen ganz normalen Tarif, also 20% wie ich versichert bin (Beamt mit Beihilfe). Bei mir als Referendarin ist es nicht viel mehr.
Denn, ich weiß nicht mehr ganz genau wie lang, meine 3 Monate, ist bei Kindern keine Gesundheitsprüfung notwendig. Also werden die kleinen wie ein nicht gehandicaptes Baby versichert. Aufpassen wenn privat und Grundvorsorge hast, da kommt es oft vor, dass die Versicherung blöd tut. Bei normalem Tarif mit Zahn hatte ich bis jetzt keine Probleme, aber auch kaum Vorteile.
Wenn gesetzlich versichert bist würde ich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung machen.
Sonst zu den finanziellen Belastungen kann ich mich anschließen. Das meiste sind Fahrtkosten. Haben wir aber auch, wenn es ärztliche Untersuchungen waren, bekommen. Bei unserer Therapiewoche in Baiersbronn gab es leider nichts :cry:
Aber durch die Schwerbehinderung bekommt man ja einen höheren Freibetrag (ca 4300 €) und man könnte auch ein Auto auf den Zwerg anmelden, dann zahlt man keine KFZ Steuer.
Wünsche euch noch eine gute Zeit, mit viel Vorfreude auf euern Bauchbewohner.
Hallo,
dem Beitrag mit der privaten Krankenversicherung muss ich wiedersprechen. Ich zahle für meinen Kleinen einen ganz normalen Tarif, also 20% wie ich versichert bin (Beamt mit Beihilfe). Bei mir als Referendarin ist es nicht viel mehr.
Denn, ich weiß nicht mehr ganz genau wie lang, meine 3 Monate, ist bei Kindern keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Hallo Manu,
das keine Gesundheitsprüfung notwendig ist, ist soweit auch richtig, aber ich war bei 2 Maklern und habe einige Versicherungen direkt angeschrieben und alle haben mir gesagt das wenn man es vorher weiß auch angeben muss. Ob es bei Beamten anders ist weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen (Bin ganz normaler Angestellter). Jetzt wäre es eh zu spät für mich.
Gruß
Mathias
Isa mit Giuliana
19.11.2012, 12:49
Zu Dirk möchte ich ergänzen: Es reicht auch, wenn der Vater eine Zahnzusatz hat. Und die Zusatz muss innerhalb der ersten 2. Lebensmonate dein Baby ohne Gesundheitsprüfung (mit-)versichern.
So konnten wir für unsere Tochter Krankenhaustagegeld bekommen. Da wir in Siegen oft das Familienzimmer beansprucht haben, die KK aber nur einen Elternteil übernimmt, waren die Kosten eben damit abgedeckt. Aber ich denke, selbst wenn nur einer in die Klinik mitgeht kann man das Geld gut anlegen oder andersweitig aus Ausgleich nutzen. Während der Zeit bei der ersten OP hab ich, um mich abzulenken, viel Geld ausgegeben. Es war Ende November und die Deko auf dem Weihnachtsmarkt war einfach zu schön, um daran vorbei zu laufen ;)
patatuff
19.11.2012, 13:44
Hallo,
dem Beitrag mit der privaten Krankenversicherung muss ich wiedersprechen. Ich zahle für meinen Kleinen einen ganz normalen Tarif, also 20% wie ich versichert bin (Beamt mit Beihilfe). Bei mir als Referendarin ist es nicht viel mehr.
Denn, ich weiß nicht mehr ganz genau wie lang, meine 3 Monate, ist bei Kindern keine Gesundheitsprüfung notwendig. Also werden die kleinen wie ein nicht gehandicaptes Baby versichert. Aufpassen wenn privat und Grundvorsorge hast, da kommt es oft vor, dass die Versicherung blöd tut. Bei normalem Tarif mit Zahn hatte ich bis jetzt keine Probleme, aber auch kaum Vorteile.
Wenn gesetzlich versichert bist würde ich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung machen.
Hallo!
Also, es ist ein Unterschied, ob ich eine Zusatzversicherung habe, um als Beamter die Differenz zwischen Beihilfe und "tatsächlichen" Kosten auszugleichen, was im Prinzip das gleiche ist, wie eine normale Krankenversicherung oder ob ich mich/uns/mein Kind privat noch zusätzlich zu den Leistungen meiner gesetzlichen Krankenkasse (oder ggf. auch der Privatenkrankenversicherung) absichere. Und bei Spaltkindern gibt es viel, wofür die gesetzliche Kasse nicht wirklich viel zuzahlt...
Ich habe von einer privaten Krankenzusatzversicherung gesprochen, die in den Fällen einspringen soll. wo die gesetzliche Krankenkasse nicht, oder nur noch weniger zahlt. (Wird auch gerne von Beamten abgeschlossen... ;-) ). Normalerweise wird dort keine Gesundheitsprüfung gemacht, es sind aber (wahrheitsgemäß) Gesundheitsfragen zu beantworten (die dann durchaus zu einer ärztlichen Untersuchung führen könnten). Gibst Du bei diesen Fragen falsch an, kann die Krankenkasse die Leistung ablehnen und Dich theoretisch sogar rausschmeissen. Deshalb ist die Nachversicherungspflicht für unsere "Spalties" ziemlich wichtig. Wir können nämlich alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, die Zusatzversicherung muss die Kinder ohne Ausschluss aufnehmen und Zuschläge gehen auch nicht.
Nach 2 OP's und 3x Krankenhaus haben wir unsere Kosten für die nächsten Jahre raus und eine Brille und Zahnersatz und mindestens 1 OP kommen mit ziemlicher Sicherheit auch noch... Ich denke wir werden auf Dauer wohl einen Überschuß machen. :-)
Dirk
Hallo,
ich grabe hier mal einen ganz alten Thread wieder aus. Unser Kind wird im April mit einer beidseitigen LKGS geboren und ich versuche gerade herauszufinden welche Versicherungen sinnvoll sind. So wie ich das sehe empfiehlt Dirk eine Pflegetagesgeldversicherung und evtl. noch eine Zahnzusatzversicherung?
Viele Grüße,
Julian
Hallo Julian
Auf jeden Fall eine Zahnzusatzversicherung abschießen, weil diese sollte bis zu einen Alter von 4 ( V I E R ) Wochen nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung ect. und den daraus resultierenden Ausschlüssen zu machen sein. Ansonsten drohen deutlich erhöhte Beiträge in Kombination von so gut wie allen Ausschlüssen - weil plötzlich so ziemlich alles mit der Spaltbildung zu tun hat/haben könnte!
In wie weit dies Info meinerseits noch aktuell ist, weis ich leider nicht. Unser Lukas wird im Februar 18 . . . daher sind wir zu diesem Thema nicht mehr auf dem Laufenden.
Ich wünsche euch alles Gute und macht euch nicht verrückt, Ihr schafft das sicher.
Sollten noch Fragen sein, einfach schreiben.
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