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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lautet das Ziel?



Turner
09.07.2012, 11:22
Liebe Gemeinschaft!

Im Mai diesen Jahres haben wir unsere kleine Turnerin auf die Welt gebracht. Wie bereits in der Schwangerschaft festgestellt, hat die Kleine eine rechtseitige Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte. Nach einigen turbulenten Wochen kommen wir nun langsam zu einen geregelten Tagesablauf über.

Die Informationen und Berichte hier im Forum haben uns sehr geholfen. Auch ein sehr engagiertes Mitglied aus der Runde hier stand uns bereits für ein sehr nettes Treffen mit Rat zur Seite. Vielen Dank!

Nun will ich den Antrag auf Feststellung der Behinderung beim Landesamt für Soziales und Versorgung stellen. Aber welches Ziel haben wir? Welches Markenzeichen beantragen wir? Welchen Behinderungsgrad sollen wir "erkämpfen".

Vorab Danke für Eure Ratschläge.

Doreen mit Elisei
09.07.2012, 12:36
Hallo und Danke:hallo:. Freut mich, dass sich ein Rhythmus eingespielt hat.

Elisei hatte auf Anhieb 100 GdB und GBH bekommen. Völlig überbewertet. Aber die 100 GdB sollten es schon sein am Anfang und das H dazu wäre gut für die Steuer. Bekommen die Kleinen auch fast immer. Das B ist dann schon Luxus, aber angeben könnt ihr es. Ist sehr nützlich, wenn ihr z.B. mit den Öffentlichen nach Berlin oder sonst wie zum Arzt fahrt.

Bin gespannt wie die Kleine eingestuft wird. Sind ja schon einige Jahre vergangen seit Elis Einstufung und der Trend geht wohl in den Versorguzngsämtern dahin, eher weniger als mehr zu geben. Meist auch weniger als richtig wäre, laut ihrer eigenen Richtlinien.

ThomasT
09.07.2012, 13:25
Bei der Einstufung des GdB orientiert man sich an vorgegebenen Tabellen (http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf):
In unserem Fall wäre dieser Absatz relevant:

Bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und kompletter Gaumensegelspalte ist bis
zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation)
Hilflosigkeit anzunehmen. Die Kinder benötigen während dieser Zeit in
hohem Maße Hilfeleistungen, die weit über diejenigen eines gesunden
gleichaltrigen Kindes hinausgehen, vor allem bei der Nahrungsaufnahme
(gestörte Atmung, Gefahr des Verschluckens), bei der Reinigung der Mundhöhle
und des Nasen-Rachenraumes, beim Spracherwerb sowie bei der
Überwachung beim Spielen


7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss
der Behandlung
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig)
bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr
nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung
der mimischen Muskulatur und Störung der
Lautbildung....................................... .................................................. ......30–50
Lippen-Kieferspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein
Jahr nach der Operation)........................................ .................................. 60-70
bis zum Verschluss der Kieferspalte .................................................. ............50
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel
ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung
der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung)
und der Störung der Nasenatmung .................................................. ............100
bis zum Verschluss der Kieferspalte .................................................. ............50
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in
der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit
der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen .................100
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum
Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der
Artikulationsstörung .................................................. ..................................0–30

Aus dem Merkzeichen H gäbe z.B. die Möglichkeit der KfZ-Steuerbefreiung und kostengünstigere Möglichkeiten im ÖPNV.

Der Schwerbehindertenausweis wird zeitlich befristet und nach Abschluß der OPs verfallen dann in der Regel die Voraussetzungen für den Ausweis.

Turner
09.07.2012, 13:33
Vielen Dank! :danke:

Ich freue mich auf die "Gespräche" mit dem Amt. Ich bin es (zwar auf anderem Gebiet) gewohnt, gegen den Strom zu schwimmen und die Interessen meiner Auftraggeber bei Ämtern und Behörden zu vertreten.
Den Antrag stelle ich in den nächsten Tagen und dann gehts los. Im Interesse unserer Turnerin lassen wir nichts unversucht.

Katzens
10.07.2012, 22:55
Hallo,

ich weiß gar nicht, ob Du so kämpferisch gestimmt sein mußt... wir haben einfach den Antrag per Post hingeschickt und 4 Wochen später hatten wir den Ausweis im Briefkasten liegen mit 100% und H bei einer Weichgaumenspalte mit partieller Hartgaumenspalte. Keine Ahnung, ob uns in den Schoß gefallen ist, was Andere schwer erkämpfen müssen, aber ich wollte es dennoch anmerken. :nixweiss:

Gruß,
Stephanie

ThomasT
11.07.2012, 10:14
Die Versorgungsmedizin-Verordung ist glücklicherweise doch sehr eindeutig. Ich weiß nun nicht, ob das in früheren Versionen genauso war.
Bei der Beantragung des Pflegegeldes ist das leider nicht so. Wahrscheinlich auch weil da auch dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) involviert ist, der doch regelmäßig sehr schwer einzuschätzen ist und die Devise gelten zu scheint, erst mal Anträge abzulehnen und erst bei Widerspruch zu prüfen.

Turner
13.07.2012, 00:37
Es wäre schön, wenn unserem Antrag ohne Probleme entsprochen wird. Die Unterlagen haben wir inzwischen eingereicht. Nun warten wir und berichten hier weiter ...

Turner
28.09.2012, 11:14
So es hat einige Zeit gedauert. In dieser Woche kam die Antwort:

Im Feststellungsbescheid für unser Turnemäuschen steht:

Sehr geehrter Herr Turner,

Ihr Grad der Behinderung beträgt 100%.

....

Diese Entscheidung ist wirksam ab den Tag des Antragdatums.

...

Die Voraussetzungen für das Markenzeichen B sind nicht erfüllt.

...

Ok. Ich hatte für unser Kind den Antrag gestellt und nun bekomme ich den GdB bescheinigt ...
Warum ist der Tag des Antrages ausschlaggebend? Die Beeinträchtigung liegt zweifelsfrei seit dem ersten Lebenstag vor. Sollte ich am Geburtstag mich mit solchen Anträgen herumschlagen? Solch ein Blödsinn.
Im Feststellungsbescheid ist zudem die Rede von einer Gesundheitsstörung. Das finde ich unpassend.

Meinen Widerspruch sende ich in den nächsten Tagen ab und berichte hier weiter.

ThomasT
28.09.2012, 12:10
Hallo Turner,

habt ihr das Merkzeichen H bekommen?

Turner
28.09.2012, 12:33
Ja. Im Feststellungsbescheid steht:

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Feststellung folgender gesundheitlicher Merkmale:
H Hilflosigkeit

Im beigefügten Schwerbehindertenausweis sind die Markenzeichen G (grau unterlegt) und H eingetragen.

Doreen mit Elisei
28.09.2012, 17:49
Hast du den Widerspruch wegen des Datums geschrieben? Da hätte ein Anruf genügt. Dann datieren sie den Ausweis auf die Geburt zurück. Aber 100GdB und H ist doch ganz ok.

Turner
04.12.2012, 17:45
Ja ich habe den Widerspruch eingelegt, da der Feststellungsbescheid ab dem Tag des Antrages galt. Richtig wäre aber ein Bescheid mit Gültigkeit ab dem Tag der Geburt gewesen.

Die Antwort vom Versorgungsamt habe ich gestern bekommen: Ein neuer Ausweis und ein neuer Feststellungsbescheid, gültig ab dem Tag der Geburt im Mai diesen Jahres mit den unveränderten Eckdaten GdB 100 + H.

Mich wundert allerdings die recht kurze Gültigkeit bis November 2013. Ist das korrekt? Habt Ihr auch eine so knappe Gültigkeit?

Unser Turnemäuschen hat eine vollständige unilaterale Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Geboren im Mai 2012, Weichgaumenverschluss im September 2012, geplante nächte OP im März 2013.

Turner
04.12.2012, 17:55
Nachtrag:

Ich habe soeben noch in diesem Faden gelesen: http://www.lkgs.net/showthread.php/1748-B-I-T-T-E-L-E-S-E-N-!!-Behindertenausweis-GdB-Antrag-Dauer-Verl%C3%A4ngerung-usw?p=18710&viewfull=1#post18710

Es ist also ein schwieriges Thema.

Carmen und Fabian
04.12.2012, 20:53
Hallo Turner,

die Gültigkeit variiert leider je nach Bundesland. Das heißt aber nicht, dass Euch der Auweis im November 2013 aberkannt wird. Es wird dann ein Anhörungsbogen rausgeschickt, wo das Amt dann den aktuellen Stand abfragt und natürlich auch ärtzliche Dokumente anfordert. Dann wird entschieden, ob der GdB herabgestuft wird oder eben unverändert verlängert wird.

Es ist schade, dass innerhalb Deutschlands beim gleichen Behinderungsgrund so unterschiedlich gehandelt wird. Aber darüber haben wir uns hier schon ganz oft ausgelassen. :hallo:

Katzens
05.12.2012, 12:06
Darf ich da mal kurz querfragen?

Wenn der Ausweis abläuft, meldet sich das Amt dann automatisch bei uns oder müssen wir uns beim Amt melden?

Danke und Gruß,
Stephanie

Carmen und Fabian
05.12.2012, 20:37
In der Regel meldet sich das Amt rechtzeitig vorher. Bei uns war das bisher immer so.

Katzens
06.12.2012, 19:32
Danke, Carmen!