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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GdB-Bescheid von 1980 "gefunden"



Tina
14.05.2012, 07:03
Hallo zusammen,
hab mal ne Frage an die Experten unter uns: mein Papa hat beim Aufräumen & Ausmisten einen GdB-Bescheid vom September 1980 gefunden, in welchem mir ein GdB von 60 % zuerkannt wurde. Er hat aber nie einen SchweB-Ausweis für mich beantragt.

Ist dieser Wisch heute noch gültig? Ich war zur Zeit der Feststellung 9 Jahre alt und hatte bereits 6 oder 7 OP's hinter mich gebracht.

Wo kann ich prüfen lassen, ob mir der Ausweis ausgestellt werden kann? Da ich mich nie mit diesem Thema befasst habe, bin ich völlig ahnungslos.
Was bedeutet 60%? Das hat doch u.U. nur Auswirkung auf die Steuer, oder?

Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Lieben Dank schonmal von Tina :hallo:

patatuff
14.05.2012, 09:24
Auf dem GdB-Bescheid muss ein Gültigkeitszeitraum stehen. Wenn der abgelaufen ist, ist die Sache wohl gelaufen, weil Du meiner Einschätzung nach jetzt keine Einstufung mehr bekommen würdest. (Es sei denn Du hast noch irgendwelche Wehwehchen, von denen wir nichts wissen...). Die Schwerbehindertenausweise kommen heute automatisch nach dem Bescheid / bzw. Widerspruchsfrist, weil, nach guter Bürokratie, keine Behinderung, wenn kein Ausweis.

Und auch wenn der GdB unbefristet erteilt worden wäre, würde man wahrscheinlich beim Versuch den Schwerbehindertenausweis zu bekommen, eine neue Überprüfung veranlassen...

Dirk

Gaby
14.05.2012, 17:16
Also in Ö kann man den Ausweis immer beantragen, ich habe ihn erst seit fünf JAhren, bekam 50% und der hat kein " Ablaufdatum", wenn ich das früher gewußt hätte, hätte meine Chefin mich nicht so ohne weiteres kündigen können. Steuervorteile habe ich auch , und bei manchen Eintritten in Museum, Bad,... bekomme ich eine Ermäßigung

Manuela mit Lukas Oliver
14.05.2012, 18:29
Anhand welcher Vorrausetzungen kann man den denn "so spät" noch bekommen?
Habt ihr denn Beeinträchtigungen, dass das greift?

samira
15.05.2012, 08:46
Ich muss sagen, ich bin auch ein wenig irritiert... Schwerbehindert ? also vielleicht kenne ich nicht alle eure Leiden, ich will niemenadem Unrecht tun.

Meine Grossmutter und Cousine haben eine LKG-Spalte und meine Tochter eine LK-Spalte, in der Familie wurde das nie als nur eine leichte Behinderung angesehen. Ich möchte auch dass die Leute ausserhalb der Familie das so sehen. Aber wenn es Betroffene gibt die sich selbst als schwerbehindert einstufen bleibt es schwierig.... habt ihr dadurch so viele Vorteile ?

Gruss Sandy mit Samira

Gaby
15.05.2012, 09:10
Ich habe nur einen Behindertenausweis, keinen Schwerbehinderten.
Ich sehe mich sicher nicht als behindert, ich habe eine Beeintrechtigung beim reden ( d.h. die Mitmenschen haben Probleme beim verstehen)
Vielleicht sehe ich das von einer anderen Sicht. Ich habe 22 OP hinter mir, die sich wie ein roter Faden durch mein Leben ziehen, also IMMER wieder, der Knochen gibt nach, also muß wieder was neues gemacht werden.
Ich möchte Euch auf keinen Fall schockieren, wo Ihr glaubt, Ihr seid fertig mit OP, vielleicht ist das ANDERS in der heutigen Zeit, aber ich bin leider noch in einer aneren Zeit aufgewachsen!

Schließlich gibt es für jede Art von " Behinderung" sei es durch Geburt, oder durch Unfälle eine Einstufung von Behinderung, ich habe es NIIIIIIIIEEEEEE in Anspruch genommen, leider wegen Unwissenheit, und seit ein paar Jahren nütze ich die paar kleinen Vorteile.

Beim Sozialamt, wo ich ihn beantragen mußte, war ich weit und breit die einzige Österreicherin, sonst nur Ausländer mit Dolmetschern ( BITTE ich bin sicher nicht Ausländerfeindlich ) ABER warum soll ich es dann nicht auch nützen, ich bekomme nur eine kleine Pension, da muß man jeden Euro umdrehen und wirklich sparen.
So kann ich hin und wieder in eine Museum und bekomme einen ermäßigten Eintritt.

Ich hoffe Ihr versteht meine Ansicht.

UND ich weiß ja nicht wieviele OP`s ich meinen Leben noch vor mir habe!!!

LG aus Wien Gaby

patatuff
15.05.2012, 09:16
habt ihr dadurch so viele Vorteile ?



Hallo!

In Deutschland ist es eigentlich ein Ausweis über den Grad der Behinderung - früher hieß das mal Schwerbehindertenausweis. Je nachdem, welche "Merkmale" und Behinderungsgrade anerkannt wurden, hat man unterschiedliche "Vergünstigungen". Bei einer LKGS ist es als Baby normalerweise "H" (Hilfsbedürftig), wobei man da natürlich immer kämpfen muss und einem bestimmten Grad der Behinderung, der (in Prozent ausgedrückt) mit fortschreitender Behandlung reduziert wird. Und natürlich gibt es immer wieder eine Befristung und Ablehnungsbescheide und Widersprüche usw.

Bei einer LKGS hat man in Deutschland durch den Schwerbehindertenausweis eigentlich nur Steuervorteile - und wenn ich darüber nachdenke, was wir an Lauferei, Zeit und Treibstoff aufgewendet haben, finde ich eine Steuerermäßigung auch angemessen.

Dirk

PS: Den Ausdruck "Behinderte" finde ich persönlich doof - das amerikanische "people with special needs" finde ich viel angemessener...

Tina
15.05.2012, 10:19
Anhand welcher Vorrausetzungen kann man den denn "so spät" noch bekommen?
Habt ihr denn Beeinträchtigungen, dass das greift?

Ich wußte zum Beispiel gar nicht, dass mein Vater mal einen GdB bei mir hat feststellen lassen und war total überrascht, dass es so einen Bescheid überhaupt gibt. Wie gesagt, er hat da auch gar nicht mehr drüber nachgedacht und den Bescheid zufällig beim Ausmisten gefunden.

Wenn ich dadurch Steuervorteile erzielen kann, dann werde ich das auch in Anspruch nehmen (ich sehe das dann als kleine Entschädigung für all das, was ich in der Vergangenheit so mitmachen musste)....ich werde es abklären lassen.

Und was die Bezeichnung angeht, ich seh das nicht so eng...das Teil heißt (hieß) nun mal so, das bedeutet aber doch noch lange nicht, dass ich es auch bin, oder?

Manuela mit Lukas Oliver
15.05.2012, 10:37
Ach um Himmels Willen, ich find das mit der Bezeichnung auch nicht schlimm. Jemand der Diabetes hat ist ja auch "schwerbehindert".

Ich hatte damals einen Bekannten der hatte Diabetes seit er 4 war. Der hatte diesen Ausweis und zwar mit 100%. Er hatte z.B. Anrecht auf kostenlose Busfahrten inkl. Begleitperson. Fand ich schon naja unnötig. Er geht den Rest seines Lebens ja auch nicht mit Begleitperson durchs Leben. Aber anhand der Diabetes hat er natürlich gewisse Einschränkungen.
Also das Anrecht auf den Ausweis kann ich nachvollziehen. Die 100% allerdings nicht.

Meine Oma z.B. hat stark Osteoporose ist mittlerweile so krumm, dass sie um 30 cm kleiner ist als früher, hat auf dem einen Auge noch 10% und auf dem anderen 15% Sehkraft. Sie nimmt stark dosierte Morphium-Pflaster die sie alle 3 Tage erneuern muss, hat dadurch eine Abhängigkeit und andere Nebenwirkungen. Und sie hat 80%. Finde ich jetzt schon schwierig da nachzuvollziehen wie das gewertet wird.

Ich wußte damals z.B. gar nicht, dass ich eine PS hätte beantragen können und bei den meisten Kindern entfällt die dann ja nach OP's auch wieder, da der Aufwand sich nicht mehr wirklich zu dem bei einem anderen Baby/Kleinkind unterscheidet.
Daher verwundert es mich, dass man als Erwachsener evtl. diesen Ausweis erhält.

Klar, würde ich den auch in Anspruch nehmen, wenn es möglich ist, man hat ja doch gewisse Fahrten/Kosten usw. dadurch. Aber warum wird da dann auch wieder ein Unterschied gemacht.
Das entzieht sich meiner natürlichen Logik.^^

Bin also gespannt, was ich hier noch dazu zu lesen bekomme.
LG, Ela

samira
15.05.2012, 12:00
Zitat patatuff: Bei einer LKGS hat man in Deutschland durch den Schwerbehindertenausweis eigentlich nur Steuervorteile - und wenn ich darüber nachdenke, was wir an Lauferei, Zeit und Treibstoff aufgewendet haben, finde ich eine Steuerermäßigung auch angemessen.

Klingt so, als könnte jemand etwas dafür .... Es gibt so viele Menschen die an richtig schlimmen Geburtsgebrechen leiden, wir können froh sein, handelt es sich da `nur` um eine Missbildung die, je nach dem, nicht im Leben einschränkt.

@Gaby: Liebe Gaby, ich wollte niemanden Unrecht tun, 22 OP sind wirklich sehr viel... sehe die Entwicklung der OP in direktem Vergleich bei meiner Oma 70J., Cousine 18J. und meiner kleinen Samira ... es etwickelt sich rasant und ich denke und hoffe, dass je älter ich werde, desto weniger LKG-Patienten so viele OPs wie Du erleiden müssen.

Sorry wenn sich jemand durch mich angegriffen fühlt, bin gerade etwas aufgewühlt. Bei uns in der Nachbarschaft ist gerade ein 6jähriges Mädchen gestorben. Sie war ein Zwilling und mit ihrem Schwesterlein immer gleich angezogen, die 2 schienen das perfekte Duo zu sein. Niemand wusste aber dass ein Mädchen ein Herzfehler und bereits mehrere OPs hatte. Letzte Woche ist es an einer eigendlich harmlosen Grippe erkrankt und das kranke Herzlein war zu schwach. Ich schreibe das, weil ich dadurch wieder gemerkt habe, dass eine Spalte wie bei meiner Tochter eine Äusserlichkeit ist....

Isa mit Giuliana
18.05.2012, 19:50
Hallo Tina, hallo alle anderen!

Ja, da bin ich mal gespannt, oder deine Einstufung noch gültig ist.

Samira, dass mit dem Zwillingsmädchen tut mir total leid. Nichts desto trotz ist die Fehlbildung auch nicht ohne.

Giuliana ist noch keine 5 Jahre alt und ihre 6. OP ist geplant. Und das ist ganz sicher nicht die letzte. Sie muss regelmäßig zur Logo und zur Ergo - und das nicht erst seit wenigen Wochen, sondern seit sie 1,5 Jahre alt ist. Kieferorthopädische Behandlungen werden auch noch folgen und die werden nicht wie bei anderen Kindern 2-3 Jahre dauern, sondern 10-20 Jahre oder länger.

Welche Vorteile hat man durch einen GdB?

Steuervorteile, ganz klar.
Vorteile bei vielen Eintritten wie Parks, Schwimmbäder oder ähnliches
wir haben noch freie Bus- und Zugfahrten im Umkreis von 50 km
Vergünstigungen bei Neuwagenkauf
je nach Höhe kann man auch das Auto Steuerbefreien lassen
evt. Fahrtkostenerstattung durch die KK

Welche Nachteile hat man durch den GdB?

Abgesehen von den Widersprüchen und Antragsstellungen fallen meine keine Nachteile ein.

Warum sollte das also jemand, dem ein GdB zusteht, nicht davon gebrauch machen?

Geordie
18.05.2012, 22:03
Da ich mich selbst nicht als behindert betrachte, würde ich auch keinen Ausweis haben wollen, der mit bescheinigt, dass ich behindert bin, aber das sieht wohl jeder anders.

Man wäre wahrscheinlich doof, wenn man Steuervorteile nicht in Anspruch nimmt, aber wenn ich ehrlich bin, ist mir schleierhaft, warum es Vergünstigungen für Parks, Schwimmbäder, Zugfahrten und sogar beim Neuwagenkauf gibt. Da besteht ja nun absolut kein Zusammenhang mit einer Spalte.

Und was die Anzahl und Länge der Behandlungen (Logo, Ergo, Kfo etc.) angeht, fällt das ja auch bei jedem Kind extrem unterschiedlich aus.

Doreen mit Elisei
19.05.2012, 10:21
Hallo Geordie, doch, es gibt einen Zusammenhang zwischen den Ermäßigungen und der Behinderung. Viele Leute mit GdB können nicht so Geld verdienen wie die "Normalos". Sie haben Schwierigkeiten einen passenden Job zu finden oder sind nur eingeschränkt arbeitsfähig. Um sie am gesellschaftlichen Leben besser teilhaben zu lassen, sind eben die Eintrittspreise etwas gesenkt für diese Menschen, aber meist nur bei kommunalen Einrichtungen. Jeder private Betreiber kann das so entscheiden wie er mag.

Und was die Einstufungen angeht. Da kann von uns ja keiner was für, wenn da so ungerecht entschieden wird. Ich kenne Kinder mit Down Syndrom ohne zusätzliche Erkrankungen oder Einschränkungen, die bekommen 50 GdB ohne Merkzeichen, andere mit der gleichen Behinderung haben 100 GdB und G,B,H. Das hängt leider vom jeweiligen Bearbeiter und dem Kreis, in dem er arbeitet ab. Es gibt zwar Richtlinien, aber an die muss sich anscheinend keiner so richtig halten.

alchemilla
19.05.2012, 12:52
Hallo Tina,
Du hast Dich hier im Forum immer gern als nichtbetroffene Selbstbetroffene bezeichnet, sprichst auch immer gern von Deiner GEHABTEN Spalte. Für Dich war doch alles kein Problem.
Aus diesem Grunde kann ich Dein Ansinnen nicht ganz nachvollziehen, nun im fortgeschrittenen Alter einen Behindertenausweis nutzen zu wollen.
Ob man sich dann nach so vielen Jahren noch „entschädigen“ muss, wenn doch alles in bester Ordnung ist?! Hmmmhh…:gruebel:

Tina
19.05.2012, 13:23
Hallo Tina,
Du hast Dich hier im Forum immer gern als nichtbetroffene Selbstbetroffene bezeichnet, sprichst auch immer gern von Deiner GEHABTEN Spalte. Für Dich war doch alles kein Problem.
Aus diesem Grunde kann ich Dein Ansinnen nicht ganz nachvollziehen, nun im fortgeschrittenen Alter einen Behindertenausweis nutzen zu wollen.
Ob man sich dann nach so vielen Jahren noch „entschädigen“ muss, wenn doch alles in bester Ordnung ist?! Hmmmhh…:gruebel:


Der Bescheid und die Einstufung sind nun mal existent - warum sollte ich nicht die Vorteile genießen (wenn es denn überhaupt welche gibt)?
Ausserdem, weiß ich jetzt, ob im Alter nicht irgendwelche Spätfolgen auftreten?
Ich verlange auch gar nicht, dass jemand mein Ansinnen nachvollziehen kann und ich habe auch gar nicht danach gefragt.

By the way, fände ich es nett, wenn man sich erst einmal vorstellen würde, ehe man postet!

Geordie
19.05.2012, 14:18
Hallo Doreen, ich habe ganz klar von Menschen mit einer Spalte geschrieben, und da sehe ich beim besten Willen keinen Zusammenhang. Welcher Mensch mit Spalte kann denn nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen oder ist nur eingeschränkt arbeitsfähig? Das dürfte ja wohl die absolute Ausnahme sein.

Doreen mit Elisei
19.05.2012, 14:32
Hallo Geordie, das ist schon klar, auch Diabetiker sind eher weniger eingeschränkt. Aber der Gesetzgeber macht da keine Unterschiede, was es für eine Beeinträchtigung ist. Hat man den Ausweis mit dem geforderten GdB und/oder den entsprechenden Merkzeichen, bekommt man die Vergünstigungen. Und warum sollte man die dann nicht auch nutzen?

Kerstin und Alex
19.05.2012, 19:48
Jetzt senfe ich auch noch dazu. Ich seh es auch wie viele hier, warum nicht die Steuervorteile etc nutzen. Man hat ja auch diverse "außergewöhnliche" Ausgaben, die Menschen ohne die Erkrankung nicht haben (Definition für außergewöhnliche Belastung in steuerlicher Hinsicht).

Und ob Menschen mit LKGS nicht auch beruflich eingechränkt sind, steht auf einem anderen Blatt. Sicherlich haben nicht alle ihren Traumjob, würden vielleicht auch gern was anderes machen.

Gaby
20.05.2012, 09:35
So nun möchte ich auch noch was sagen.
Tina hat schon recht, wir ( älteren) haben leider die Ganzen OP´s unter anderen Umständen als heute über uns ergehen lassen müssen, die Methoden waren anders, die MEdizin hat sich GOTT SIE DANK super entwickelt und ist enorm fortgeschritten, ABER wir wissen nicht was kommt?????

Ich habe 26 Jahre lang gearbeitet, davon 20 Jahre beim selben Arbeitgeber, als ich ein Bournout hatte mußte ich in Krankenstand gehen, was ich sonst nicht gemacht habe, ich ging mit Fieber in die Arbeit, arbeitet IMMER wenn ich gerufen wurde, auch Sonntags und auch mal am Feiertag,
ICH HATTE EINFACH ANGST DEN JOB ZU VERLIEREN!!!!
Habe ich auch dann, und mit der " BEHINDERUNG" nahm mich dann auch keiner, das kann nur einer nachvollziehen der in solcher Situation ist.
Ich wünsche es niemanden.
Da mir aber viele Jahre fehlen, ist meine Pension halt sehr klein,( wie Doreen richtig gesagt hat) und da freut man sich wenn man sich dann hin und wieder einen " ermäßigten" EIntritt leisten kann.

Liebe Grüße Gaby

patatuff
21.05.2012, 11:38
Welcher Mensch mit Spalte kann denn nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen oder ist nur eingeschränkt arbeitsfähig? Das dürfte ja wohl die absolute Ausnahme sein.

Im Regelfall, d.h. auch nach den Empfehlungen wird ein GdB bei LKGS nur bis zum Abschluss der Behandlung gewährt - also für den Zeitraum, an dem die meisten OP's und Arzttermine usw. sind. Hier finde ich einen GdB angemessen, denn die Behandlung ist für das normale Leben störend und ein Kind mit "Sprachfehler" hat schon Probleme mit der Umwelt. Vom besonderen Aufwand mal ganz abgesehen..

Nach Abschluss der Behandlung gibt es per Definition keine Spalte mehr, also auch kein GdB... Auch wenn manchmal noch eine Nasenkorrektur o.ä. ansteht.

Isa mit Giuliana
21.05.2012, 17:22
Ich finde das ehrlich gesagt total unverständlich, warum man sich hier für etwas rechtfertigen muss, was Vater Staat einem mit besonderen Aufwändungen als Recht einräumt.

Ich stelle mich doch auch nicht hin und frage Eltern, die H4 beziehen, mit welchem Recht sie das tun - sie sind doch auch im Normalfall arbeitsfähig! Ganz zu schweigen von den vielen Vergünstigungen, die H4-Bezieher in Anspruch nehmen dürfen. GEZ-Befreiung, Vergünstigungen in Sportvereinen, der VHS oder ähnlichem, Bildungsgutscheine, Essenszuschuß in Kita und Schule, Kiga-gebühren-befreiung. Und hier geht es im Ganzen um richtig viel Geld.
Aber es steht ihnen eben zu, also muss ich das so akzeptieren und kann diesen Leuten nicht zum Vorwurf machen, dass sie es in Anspruch nehmen.

Die Menschen hier, die einen GdB besitzen, besitzen ihn nicht grundlos. Da sind die Versorgungsämter sehr kritisch und versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Das wird einem nicht hinterher geschmissen. Ich finde es ehrlich nicht fair, solchen Menschen ein schlechtes Gewissen einzureden. Oder ist es Neid, weil man selbst sich nicht drum gekümmert hat?

Auch wenn der eine oder andere schon älter ist, wenn ihr die Ausweise noch habt / behalten dürft, dann nutzt sie unbedingt. Dafür sind die Dinger da!

Gaby
21.05.2012, 19:34
DANKE Isa !!!!

Liebe Grüße Gaby

patatuff
21.05.2012, 20:20
Auch wenn der eine oder andere schon älter ist, wenn ihr die Ausweise noch habt / behalten dürft, dann nutzt sie unbedingt. Dafür sind die Dinger da!

Genau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dirk

Geordie
21.05.2012, 21:26
Isa, ich habe wohl kaum Betroffene hier angegriffen, sondern das System selbst hinterfragt. Und da werde ich auch bei meiner Meinung bleiben. Wenn mir das als Neid ausgelegt wird, soll es so sein.

Doreen mit Elisei
21.05.2012, 22:39
Hallo Geordie, das System ist echt undurchschaubar. Jeder Bearbeiter bewertet anders, warum auch immer. Wenn ich nur mal schaue, wie meine Kinder eingestuft wurden. Das schreit zum Himmel. Leider werden wir das System nicht ändern, sondern müssen uns im Ernstfall mit Widerspruch und evtl. Klage durchsetzen.

Aus deinen Beiträgen habe ich keinen Neid gelesen. Isa meinte das auch sicher eher allgemein, weil es diese Fragen hier immer wieder mal gab und gibt.

samira
22.05.2012, 09:03
Hallo zusammen

Ich wollte, wie bereits gesagt, niemanden angreifen oder ein schlechtes Gewissen einreden.... überhaupt nicht ! Ich kenne das ganze halt nicht, ich lebe in der Schweiz (wo ich glaube, dass wir sehr gut versogt sind) bin noch jung und meine Tochter hat, zum Glück, eine etwas leichtere Spalt-Form.... nach den Beiträgen kann ich es nun besser nachvollziehen... ich hoffe ihr habt meine Beiträge nicht missverstanden...

PS: Auch die IV in der Schweiz zahlt nicht alles: ich musste meinen Spitalaufenthalt in der Klinik (12 Tage Vollpension) aus eigener Tasche bezahlen, da es angeblich nicht nötig gewesen wäre bei meiner Tochter (damals gerade 3 Monate) zu bleiben, das Personal erlaubte mir nur rauszugehen wenn Samira schläft, sonst hätten sie keine Zeit...Also wenn ich zu Hause (30Km entfernt) geschlafen hätte, wäre Samira mit 3 Monaten, ganz alleine in einem Spitalbett gelegen und ab und zu hätte jemand nach ihr geschaut, mir hätte es das Herz gebrochen....

sorry nochmal, wollte niemanden angreifen, mir hat nur der Begriff Schwerbehindert nicht gepasst....

Liebe Grüsse Sandra mit Samira

Isa mit Giuliana
22.05.2012, 09:36
Geordie - der Beitrag war nicht direkt an dich sondern viel mehr in die Runde gestellt.
Und ich habe niemanden beschuldigt, neidisch zu sein. Es war nur eine Idee. Wenn du es nicht bist, musst du dich ja nicht angesprochen fühlen.

Unser System ermöglicht uns allen, uns wegen der Mehrbelastungen finanziell zu entlasten - durch den SBA. Das ist einfach so, auch wenn es nicht allen gefällt.

ThomasT
22.05.2012, 10:15
Hallo zusammen,
hab mal ne Frage an die Experten unter uns: mein Papa hat beim Aufräumen & Ausmisten einen GdB-Bescheid vom September 1980 gefunden, in welchem mir ein GdB von 60 % zuerkannt wurde. Er hat aber nie einen SchweB-Ausweis für mich beantragt.

Ist dieser Wisch heute noch gültig? Ich war zur Zeit der Feststellung 9 Jahre alt und hatte bereits 6 oder 7 OP's hinter mich gebracht.

Wo kann ich prüfen lassen, ob mir der Ausweis ausgestellt werden kann? Da ich mich nie mit diesem Thema befasst habe, bin ich völlig ahnungslos.
Was bedeutet 60%? Das hat doch u.U. nur Auswirkung auf die Steuer, oder?

Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Lieben Dank schonmal von Tina :hallo:

Dein Vater hat also einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes gefunden, nicht aber einen (grünen) Schwerbehindertenausweis? Auf dem Bescheid müsste auch ein Gültigkeitsdatum stehen. Der Ausweis hätte sicher noch mehrfach verlängert werden müssen.

Welche körperliche und geistige Einschränkung welchen Grad der Behinderung ist in entsprechenden Tabellen festgelegt. Bei der LKGS ist meistens beigefügt, dass der Punkt bis zum Abschluß der Behinderung gilt.
Danach gilt z.B. der Punkt "sprachliche Einschränkungen", der sehr viel geringer bewertet wird.

Und wenn man dann vielleicht 50% Schwerhörigkeit und 50% Restsehvermögen, dann hat man wahrscheinlich nach Ansicht des Sachbearbeiters keine 100% GdB, weil die eine Behinderung nichts mit der anderen zu tun hat, sondern nur 50-60% GdB.

Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es auch teilweise Ermässigung in Theater, Museen, Kinos.
Für eine ermässigten ÖPNV-Fahrkarte braucht man ein Merkzeichen G,H,B den man als erwachsener Selbstbetroffener normallerweise nicht bekommt.
,

Tina
22.05.2012, 16:36
Thomas, in dem Bescheid steht kein Gültigkeitsdatum. Ich habe den Wisch auch unserer Schwerbehindertenvertretung gezeigt und beide Kollegen meinten übereinstimmend, dass es ein unbefristeter Bescheid ist und ich soll auf jeden Fall ein Lichtbild (und natürlich eine Kopie der Heiratsurkunde) hinschicken und dann wird man sehen, was daraus wird...

ThomasT
22.05.2012, 17:08
Ja, dann dürfte es kein großes Problem sein anhand des Aktenzeichen im Bescheid einen neuen zu bekommen.

Tina
31.07.2012, 18:21
kleines Update: vor ca. anderthalb Wochen habe ich eine Kopie des Bescheides, ein Paßfoto, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde an das "Amt für Menschen mit Behinderung" des Kreises Mettmann geschickt, wo ich mittlerweile wohne. Heute habe ich den Ausweis in der Post gehabt. Ohne Kommentar oder Rückfragen und zudem noch unbefristet.

Morgen werde ich dann mal meinen Arbeitgeber informieren...

Übrigens, im Bescheid sind drei Beeinträchtigungen erwähnt, die zusammen den GdB von 60 ergeben haben. Eigentlich wollte ich ursprünglich nicht erzählen, mit welcher Begründung ich den GdB bekommen habe, aber zum besseren Verständnis werde ich es doch tun. Wie ich bereits schrieb, wurde der Gdb im Jahre 1980 festgesetzt, da war ich 9 jahre alt und hatte bis dahin schon 10 Operationen, von insgesamt 22, hinter mir (die ersten Sechs wurden quasi in den Sand gesetzt) - ergo heißt es im Bescheid "Funktionsstörungen nach operierter LKGS". Der zweite Punkt ist eine beidseitige Schallleitungsschwerhörigkeit (wie stark diese heute noch ist, vermag ich nicht zu sagen, da ich es nicht mehr habe überprüfen lassen. Rechts höre ich nicht so gut, kann es aber durch das bessere linke Ohr gut kompensieren). Die dritte Beeinträchtigung ist meine Psosiaris (Schuppenflechte), die als Kind schon ziemlich ausgeprägt war. Heutzutage ist sie oberflächlich gesehen weg, kommt jedoch in Stresssituationen wieder zum Vorschein.

alchemilla
02.08.2012, 19:14
Puh, hier hat es wohl Einigen die Sprache verschlagen...

Nehmen, was man kriegen kann… Diese Mentalität finde ich erschreckend. Du wurdest hier im Forum nicht müde, Deinen positiven Umgang mit der LKGS zu darzustellen. Man erinnere sich nur an den Thread „Gesunde Kinder- Spaltkinder“ und Vieles mehr…In Deinem Profil schreibst Du: Ich hatte eine LKGS! Aus vielem Geschriebenen schliesse ich, dass Du keine Probleme mit der gehabten Spalte mehr hast?!:gruebel:

Unser Gesundheitssystem liegt ziemlich am Boden. Es gibt Menschen, die nicht mehr (über)-lebensnotwendige Therapien von der Krankenkasse bezahlt bekommen… Und nun kommst Du, nimmst Dir Deinen 30-Jahre alten Bescheid und forderst Deine „Rechte“ ein. Und das, obwohl Du keine Einschränkungen hast- und vor Jahren schon Dein 20-jähriges OP-freies „Jubiläum“gefeiert hast.

Sorry, das musste mal gesagt werden…:embarras:

Kopfschüttelnde und (selbst)betroffene Grüße

ThomasT
02.08.2012, 19:31
Nein, die Sprache hat es mir nicht verschlagen und ich weiss auch nicht was ein SBA mit der Arbeit von Krankenkassen und der Bezahlung von deren Leistungen zu tun hätten.

Doreen mit Elisei
02.08.2012, 20:22
@alchemilla, es scheint hier dein einziges Anliegen zu sein auf Tina rum zuhacken. Hast du kein anderes Hobby? Oder ist dein Leben so traurig, dass du das nötig hast?

alchemilla
02.08.2012, 20:33
@alchemilla, es scheint hier dein einziges Anliegen zu sein auf Tina rum zuhacken. Hast du kein anderes Hobby? Oder ist dein Leben so traurig, dass du das nötig hast?

Was hat es bitte mit "herumhacken" zu tun, wenn man das nicht in Ordnung findet?! Deine Antwort empfinde ich doch als ziemlich undifferenziert!

alchemilla
02.08.2012, 20:36
Nein, die Sprache hat es mir nicht verschlagen und ich weiss auch nicht was ein SBA mit der Arbeit von Krankenkassen und der Bezahlung von deren Leistungen zu tun hätten.

Mir geht es pauschal darum, dass ich es in einem solchen Fall nicht in Ordnung finde, soziale Systeme zu belasten und von Vergünstigungen zu profitieren. Es gibt genügend Menschen, die auf soziale Leistungen wirklich angewiesen sind.

Doreen mit Elisei
02.08.2012, 20:40
Es macht meiner Meinung nach einen Unterschied, ob man sich betroffen fühlt von der LKGS und darunter leidet oder sie als gewesen akzeptiert und mit den Umständen lebt, auch wenn nicht alles so ideal ist.

ThomasT
02.08.2012, 20:57
Mir geht es pauschal darum, dass ich es in einem solchen Fall nicht in Ordnung finde, soziale Systeme zu belasten und von Vergünstigungen zu profitieren. Es gibt genügend Menschen, die auf soziale Leistungen wirklich angewiesen sind.

Ach, mit Steuerfreibeträgen und einer Woche zusätzlichen Urlaub belastet man die Sozialsystemen und nimmt sozialschwachen Menschen etwas weg?

Tina
02.08.2012, 21:17
Ach weißte Alchemilla, was Du denkst, ist mir ziemlich wurscht, da wir uns nicht kennen - Du hast es ja nicht nötig, Dich vorzustellen.
Ansonsten ist das Thema hier für mich erledigt, da ich Fragen gestellt habe, die mir dankenswerterweise beantwortet wurden!

Gaby
02.08.2012, 22:07
Super Tina !!!!!!!!!!!!!!!!!

Kerstin und Alex
03.08.2012, 07:13
Recht hast du Thomas, Steuerfreibeträge und 5 Tage mehr Urlaub, belasten unsere Sozialkassen nicht. Es sind ja auch immerhin "nur" 60%. Man sollte sich erstmal informieren, bevor man hier losposaunt.

Tina das hast du richtig gemacht :)