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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen mit Widerspruch bezgl. GdB Gaumenspalte?



Anja_99
16.04.2012, 17:49
Hallo zusammen!
Ich hatte mein Anliegen schon mal "vorsichtig" in einer anderen Rubrik formuliert, aber hier passt es besser...
Unser Sohn Karl Gustav wurde am 13.10.2011 mit einer Gaumenspalte (harter und weicher Gaumen) geboren, die erst im Rahmen der U2 festgestellt wurde. Ich habe erst hier im Forum davon gelesen, dass man einen SBA beantragen kann, was wir nun im Februar auch getan haben. Der Bescheid kam relativ schnell, es wurde lediglich ein GdB von 20 festgestellt.
Allerdings steht dort als Diagnose eine "submuköse" Gaumenspalte und FRau Dr. Schmidt hat uns soeben bestätigt, dass es keine submuköse Spalte ist. Keine Ahnung, wie man beim Versorgungsamt darauf kommt, davon ist in keinem einzigen Arztbrief die Rede. Zudem wurde die Entscheidung wirksam mit Datum unserer Antragstellung. Ich dachte, so ein Bescheid wird rückwirkend ab Geburt gültig, da die Spalte ja bereits angeboren ist??!! Meiner Meinung nach sind das also zwei gravierende Fehler in diesem Bescheid und wir möchten nun gern Widerspruch einlegen. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Gibt es dabei etwas zu beachten?
Ach ja, die erste OP war Ende Januar und wir haben im August noch eine Weitere vor uns...

Grüße von Anja mit Karl

Isa mit Giuliana
16.04.2012, 19:28
Hallo!

Ruf doch mal die WRG an. Da gibts eine Frau, die kann dir genau sagen, was euch wie zusteht und gibt euch sicherlich auch ein paar Formulierungstipps.
Weiß leider nicht, wieviel eine reine Gaumenspalte tatsächlich "bringt". Google einfach mal nach WRG und ruf einfach mal an!

Wichtig ist, dass ihr die Frist einhaltet!

Doreen mit Elisei
16.04.2012, 19:31
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein. In meiner Signatur ist ein Link zur WRG.

Anja_99
16.04.2012, 21:41
Vielen Dank Doreen und Isa! Wir werden mal KOntakt zur WRG aufnehmen...

Anja_99
16.08.2012, 23:43
Die Behördenmühlen mahlen bekanntlich langsam :-).
Also, nachdem ich Kontakt zur WRG aufgenommen habe und mit deren toller Hilfe unseren Widerspruch formuliert habe, tat sich ganze 4,5 Monate nichts. Auf meine telefonische Nachfrage vor ca. 4 Wochen teilte man mir mit, dass der medizinische Dienst nun die angeforderten Unterlagen von Frau Dr. Schmidt prüft. Hörte sich für mich so an, als wenn die beim Erstbescheid gänzlich ohne Unterlagen entschieden haben.
Dann heute, 2 Wochen nach Karls 2.OP kam der Bescheid: Ein GdB von 100 plus Merkzeichen H, rückwirkend ab Geburt und gültig bis Juli 2013. Eine erneute Überprüfung soll aber bereits im Januar 2013 erfolgen.
Das beantragte "B" wurde nicht genehmigt.
Somit hat sich das energische Nachhaken und Warten doch gelohnt. Danke für Eure Tips!

Doreen mit Elisei
17.08.2012, 16:39
Schade wegen des "B" , aber alles andere klingt doch prima. Freut mich für euch.

EhNieDa
11.12.2012, 08:29
Beitrag ist zwar nicht mehr ganz aktuell aber meine Erfahrungen passen hier ganz gut.

Wir waren etwas schludrig und haben den Antrag erst Anfang dieses Jahres gemacht. Die ersten primären OPs waren aber Ende 2011 bereits abeschlossen und obwohl ich den Antrag rückwirkend auf den Tag der Geburt gestellt hatte bekamen wir nur 50 ohne Zusatz.

Unser Widerspruch hat sich über ein halbes Jahr hingezogen und es war genau wie bei Anja und Karl. Gestern bekamen wir dann endlich das Schreiben mit dem Recht auf 100% mit dern Kinderzusatz H. Die Gültigkeit ist zwar vor 3 Tagen bereits abgelaufen weil unser Kleiner ja vor einem Jahr operiert wurde aber es ging uns um die 100% wegen dem Lohnsteuerjahresausgleich.

Ich denke auch das die Behörden erst einmal den einfachsten Weg gehen und versuchen die GdB so niedrich wie möglich zu halten egal ob sie jemanden zustehen oder nicht. Das er jetzt nur noch 50% hat stört mich kein bißchen und mal ganz ehrlich findet ihr das unsere Kinder "behindert" sind. Ich nicht.

Wollte nur damit sagen: Widerspruch lohnt fast immer wenn es um Behörden geht.

Gruß
Mathias

Carmen und Fabian
11.12.2012, 10:23
Ich denke auch das die Behörden erst einmal den einfachsten Weg gehen und versuchen die GdB so niedrich wie möglich zu halten egal ob sie jemanden zustehen oder nicht. Das er jetzt nur noch 50% hat stört mich kein bißchen und mal ganz ehrlich findet ihr das unsere Kinder "behindert" sind. Ich nicht.

Wollte nur damit sagen: Widerspruch lohnt fast immer wenn es um Behörden geht.

Gruß
Mathias

Hallo Mathias,

prima, dass auch Ihr Erfolg mit dem Widerspruch hattet. Ja, es geht um Geld, dass Euch gesetzlich zusteht, auch wenn es nur für eine kurze Dauer in der Höhe von einem GdB von 100 gilt. Sicherlich sind Kinder wegen einer Spalte nicht "behindert", sondern sie haben eine Fehlbildung. Da es aber nicht für jegliche Krankheitsbilder einen eigenen Ausweis gibt, müssen wir uns mit dem SBW zufrieden geben. Das darf man nicht so an dem Begriff festmachen.

Alles Gute Euch weiterhin. :hallo: