PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemand aus HH mit Lippen-Kieferspalte und bewilligtem Behindertenausweis?



Meryem
02.02.2012, 09:34
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob hier noch jemand mit einer einseitigen Lippen-Kiefer-Spalte aus Hamburg ist, der einen Behindertenausweis bewilligt bekommen hat?
Wir haben den Antrag gestellt und telefonisch nachgefragt. Der Herr war weniger freundlich und ich habe irgendwie das Gefühl, dass unser Antrag abgelehnt werden könnte.

Freue mich auf Antworten!

Danke und Gruß,

Meryem

Pamela mit Tim
04.02.2012, 12:07
Hallo Meryem,

bin zur zeit sehr wenig im Forum, habe gerade zufällig deinen beitrag gelesen.
Wann hast Du den Antrag gestellt?? es kann schon einige zeit dauern bis der Antrag durch ist. Bei uns hat es geklappt, allerdings hat(te) Tim ja auch eine komplette spalte mit betroffenem Gaumen.
Allerdings, soweit ich das hier imemr so mal mitverfolgt habe, solltet ihr trotzdem einen Ausweis bekommen, wahrscheinlichd ann aber nicht mit 100%, oder liege ich da falsch!?
Tim wird nächste Woche 3 und ich bin gespannt wann wir vom Versorgungsamt hören und er runtergestuft wird...

Hoffe es geht euch sonst gut?? werde hier auch bald mal ein paar neue Fotos einstellen und vom Termin in der MKG berichten (haben wir am 13.02.).

LG, Pamela

Leslie mit Ylvie
04.02.2012, 12:56
Hi,

ich kenne mich damit auch gar nicht so aus...
Aber Dr. Koch hat uns erklärt, dass wir ihn bekommen, da Ylvie in der Sprache und im Hören behindert ist... Diese Problematik hat man ja ohne betroffenen Gaumen nicht, oder?!

Lg Leslie

robertsmama
04.02.2012, 22:11
Hallo Meryem,
in dem von der Selbsthilfevereinigung für LKGN-Fehlbildungen herausgegebenen Informationsheft zum Thema "Grad der Behinderung"steht:
Lippen-Kieferspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation): 60 - 70 %
bis zum Verschluss der Kieferspalte: 50%

Das ist gesetzlich so geregelt und ihr könnt Einspruch erheben, wenn Euch das nicht zugestanden wird. Beratung erhaltet Ihr in der Geschäftsstelle der Selbsthilfevereinigung.

Viele Grüße
Andrea

Bine und Mela
05.02.2012, 11:31
Nach Stand von 1996 gilt:

1. isolier te 30 - 50% bis BehandlungsabschlussLippenspalte (d.h. bis etwa ein Jahr nach der(ein- oder Operation)doppelseitig)

2. Lippen-Kiefer- 60 -70% bis zum Abschluss der Erstspaltebehandlung (d.h. bis etwa ein Jahr nachder Operation)50% bis um Verschluss der Kieferspalte(d.h. bis etwa zum 9.- 12. Lebensjahr)

3. Lippen-Kiefer- 100% bis zum Abschluss der Erst-Gaumenspalte behandlung(d.h. bis etwa zum 2. Lebensjahr)50% bis um Verschluss der Kieferspalte(d.h. bis etwa zum 9.- 12. Lebensjahr)

4. Gaumenspalte 100% bis zum 2. Lebensjahr(harter undweicher Gaumen)5. submuköse 0 - 30% bis zum AbschlussGaumenspalte, der Behandlungisolierte VelumspalteDa der Grad der Behinderung vorder ersten Operation am größten ist,empfiehlt sich eine möglichst frühzeitigeAntragstellung bereits vor derersten Operation.
Es besteht jedoch auch für dieEltern, die bisher aus Unkenntnis oderbewusst keinen Antrag gestellt haben,teilweise die Möglichkeit einer rückwirkendenBerücksichtigung. Bei derAntragstellung beraten wir Sie gerneund unterstützen Ihren Antrag durchentsprechende Befundberichte.Weitere Informationen erhalten Siebei den zuständigen Versorgungsämternoder über Selbsthilfeorganisationenwie die Wolfgang-Rosenthal-
Gesellschaft.

Quelle: http://www.uk-erlangen.de/e1768/e2284/e2291/inhalt6048/LGK.pdf

Meryem
06.02.2012, 07:41
Super, danke! :-) Genau solche Quellen fehlten mir... Dann bin ich ja gewappnet ... Danke und liebe Grüße

Wumpel
06.02.2012, 14:38
@ lessli das stimmt nicht unbedingt mit dem hören. wenn es zu einer sogenannten mittellinien verschiebung gekommen ist, kann das mit dem hören trotzdem eingeschrenkt sein. Nele hat "nur" eine lippen-kiefer-spalte und ihre zweiten röhrchen. aber es sieht auch gut aus das wir vielleicht irgendwann auf sie verzichten können:D
@meryem wir haben 50%,allerdings wohnen wir in nrw.