Susanne77
22.10.2011, 10:20
Hallo zusammen,
unsere Tochter hatte bisher 100% mit Merkkennzeichen H, wurde aber vom Landratsamt auf 30% herabgestuft. Dann haben wir Widerspruch erhoben, jetzt kam heute der Widerspruchsbescheid mit 40%. Jetzt hätte ich eine Frage, in dem Bescheid steht:
"Die notwendigen Kosten des Vorverfahrens werden auf Antrag durch das o.g. Landratsamt zu 1/5 erstattet."
Was heißt das?? Muss ich da irgendetwas bezahlen für das Widerspruchsverfahren?? Oder verstehe ich da was falsch??
Ich habe nicht große Hoffnung gehabt, dass wir 50% bekommen, aber die Sprachentwicklung ist sehr schlecht und wahrscheinlich ist das Gaumensegel zu kurz und wir müssen erneut eine OP anstreben.
Über eine Antwort wäre ich euch dankbar!!
LG
Susanne
unsere Tochter hatte bisher 100% mit Merkkennzeichen H, wurde aber vom Landratsamt auf 30% herabgestuft. Dann haben wir Widerspruch erhoben, jetzt kam heute der Widerspruchsbescheid mit 40%. Jetzt hätte ich eine Frage, in dem Bescheid steht:
"Die notwendigen Kosten des Vorverfahrens werden auf Antrag durch das o.g. Landratsamt zu 1/5 erstattet."
Was heißt das?? Muss ich da irgendetwas bezahlen für das Widerspruchsverfahren?? Oder verstehe ich da was falsch??
Ich habe nicht große Hoffnung gehabt, dass wir 50% bekommen, aber die Sprachentwicklung ist sehr schlecht und wahrscheinlich ist das Gaumensegel zu kurz und wir müssen erneut eine OP anstreben.
Über eine Antwort wäre ich euch dankbar!!
LG
Susanne