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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum GdB



sonnenschein28
16.12.2010, 07:47
Hallo und Guten Morgen!

Gestern kam der Bescheid, dass für unsere Kleine (unvollständige Lippenspalte) ein GdB von 30 festgestellt wird. Die Feststellung gilt mit Wirkung ab dem Tag des Antragseingangs.

Ich hatte doch vorher gelesen, dass die Feststellung rückwirkend ab dem Tag der Geburt wirkt, meine ich. Wisst ihr das?

Wie läuft das nun mit dem festgestellten GdB z.B. bzgl. Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung? Muss ich jetzt noch irgendwas veranlassen?

Ich danke euch für eure Hilfe! Liebe Grüße

Doreen mit Elisei
16.12.2010, 08:57
Hallo Sonnenschein, du kannst im Amt anrufen und den Bescheid zurückdatieren lassen mit der Begründung, dass die Spalte ab Geburt besteht.

Wegen der Steuererklärung kann ich dir leider nicht helfen.

Fienchen05
03.01.2011, 15:55
bei uns das gleiche...... sind denn 30% ok???
als begründung steht das es ja nur vorrübergehend sei aber was ist mit den möglichen folgen wie zahn und kieferorthopädische geschichten, schiefe nase etc???