sonnenschein28
16.12.2010, 07:47
Hallo und Guten Morgen!
Gestern kam der Bescheid, dass für unsere Kleine (unvollständige Lippenspalte) ein GdB von 30 festgestellt wird. Die Feststellung gilt mit Wirkung ab dem Tag des Antragseingangs.
Ich hatte doch vorher gelesen, dass die Feststellung rückwirkend ab dem Tag der Geburt wirkt, meine ich. Wisst ihr das?
Wie läuft das nun mit dem festgestellten GdB z.B. bzgl. Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung? Muss ich jetzt noch irgendwas veranlassen?
Ich danke euch für eure Hilfe! Liebe Grüße
Gestern kam der Bescheid, dass für unsere Kleine (unvollständige Lippenspalte) ein GdB von 30 festgestellt wird. Die Feststellung gilt mit Wirkung ab dem Tag des Antragseingangs.
Ich hatte doch vorher gelesen, dass die Feststellung rückwirkend ab dem Tag der Geburt wirkt, meine ich. Wisst ihr das?
Wie läuft das nun mit dem festgestellten GdB z.B. bzgl. Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung? Muss ich jetzt noch irgendwas veranlassen?
Ich danke euch für eure Hilfe! Liebe Grüße