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DIana und LIna
12.09.2010, 16:03
Hallo ihr lieben


bin nur kurz wieder hier und hab nicht wirklich die zeit mir alles durch zulesen.

Lina´s schwerbehindertenausweiss ist abgelaufen...neuer antrag wurde gestellt und nun haben wir 50% ohne merkzeichen H
Lina´s lippe und gaumen sind komplett zu...einseitig noch ein paukenröhrchen. Letzte Op liegt 3monate zurück Restlochverschluss.

Ist die einstufung so korekt oder sollte ich einspruch einlegen??? Bringt einspruch was... worauf beruft sich das dann....denn gelesen hab ich das die % fallen nach einem jahr nach op aber die restloch op ist ja erst 3monate her


Vielen dank im vorraus

Kerstin und Alex
12.09.2010, 16:25
Weiß nicht recht, bis zum Verschluss der Kieferspalte heisst es 50% ohne H. Alex bekam die 50% mit 5. Wobei er eine schwere Sprachentwicklungsstörung hatte (hat mit 4 fast nichts gesprochen). Näheres erfährst du auch auf der WRG Seite.

Isa mit Giuliana
12.09.2010, 18:46
Giuliana hat mir 2,5 Jahren eine Herabstufung auf 50 bekommen. Weil sie aber richtige Sprachschwierigkeiten hat, hat sie noch das H und ist auch ein Integrativkind im Kiga.
Die WRG sagte mir, dass bis zum Kieferverschluss ein GDB von 50 angebracht ist.

Also das was Lina bekommen hat ist ok so!

DIana und LIna
12.09.2010, 20:34
Ok ich danke euch erstmal dafür

Ist es richtig das ich die 50% bei der lohnsteuer ansetzen kann?
Und bekomm ich noch ein ausweiss denn bei dem bescheid der 50% war nun noch kein ausweiss dabei oder bekomm ich den nicht mehr bei 50% und muss dann das schriftstück vorweisen?

Kerstin mit Killian
12.09.2010, 20:47
Huhu
Killian hat nun auch 50%ohne H!
Wir haben einen neuen ausweis zugeschickt bekommen.
LG kerstin

Carmen und Fabian
13.09.2010, 09:31
Hallo Diana!

Ich denke auch, dass nun ein GdB von 50 ohne "H" völlig im Rahmen liegt. Du bekommst einen neuen Ausweis zugeschickt. Die warten jetzt erst einmal die Einspruchsfrist ab (ich denke 4 Wochen) und wenn das Amt bis dahin nichts von Dir gehört hat, dann schicken die den Ausweis raus. Es steht dann das Datum der Feststellung drauf.

Ich würde sagen, alles im grünen Bereich.

Bei der EkSt. mußt Du ja zu jedem Kind eine Anlage abgeben. Da kannst Du auf der Rückseite von dieser Anlage auch den SBA mit angeben und in Kopie beigeben. Ein Tipp: Ich schreibe mir jede Fahrt für Fabian zum Logopäden, HNO-Arzt und allen Arztbesuchen auf, die ich mit Fabian habe, die sich weitestgehendst auf die Spalte beziehen. Ich schreibe dann wann, wohin, warum und wieviele Kilometer ich gefahren bin. Diese Kilometer bringe ich dann bei der EkSt.-Erklärung zusätzlich zum SBA mit in Anrechnung. :hallo:

DIana und LIna
13.09.2010, 12:21
vielen dank carmen hast mir weitergeholfen immer wieder schön eine anlaufstelle zu haben :-)

ich grüß euch ganz lieb und werd mich weiter ans kartons packen machen