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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LKGS und Elterngeld



Karsten und Steffi mit Maximilian
24.08.2010, 08:29
Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage zum Elterngeld. Ich habe gehört, das es für Kinder mit Schwerbehindertenausweis einen Zuschlag zum Elterngeld geben soll, finde da aber nichts drüber. Stimmt das, oder nicht?
Freue ich über eure Antworten

Gruß Karsten

Karen mit Katharina
24.08.2010, 09:18
Ich hab gerade das Gesetz noch mal durchstöbert. Es gibt keinen Zuschlag, zumindestens nicht im BEEG. Vielleicht ist auf Länderebene da etwas zu bekommen
Das BEEG findest Du übrigens hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html#BJNR274810006BJNE000600000

LG Karen

Karen mit Katharina
02.09.2010, 21:26
Waren heute zur Beratung in Sachen Elterngeld (wegen unserer Aufteilung der Elternzeit zwischen mir und meinem Mann). Hab gleich mal nachgefragt, Schwerbehinderung des Kindes wirkt sich nicht auf die Bemessung des Elterngeldes aus. Nur wichtig, wenn die Eltern schwerbehindert sind, wegen eventuellen Übertragungen des Inanspruchnahmezeitraumes.
Gruss Karen

patatuff
03.09.2010, 07:40
Hallo!

Es gibt beim zweiten Kind unter bestimmten Umständen einen "Bonus", wenn das erste Kind einen Schwerbehindetenausweis hat. Beim ersten Kind gibt es nichts.

Dirk

Claudia mit David
06.09.2010, 10:25
Ja, was Dirk schreibt ist richtig.
Der Geschwisterbonus für Geschwisterkinder über 3 Jahren wird auch dann noch gewährt wenn ein GdB von mind. 50% vorliegt.
(Info direkt aus dem Bundesministerium ;-)) )
Ob es allerdings ausschlaggebend ist, das das Kind, für welches das Elterngeld beantragt wird, einen GdB hat oder nicht, ist mir nicht bekannt...

Kathrin und Jonas
06.09.2010, 11:00
Also mein Mann hat jetzt beim zweiten Kind "Elternzeit" genommen und hat dann aufgrund Jonas Behindertenausweis (50%) statt 67% sogar 77% seines Gehaltes bekommen.
Mehr weiß ich aber auch nicht.