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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Merkzeichen H aber kein Merkzeichen B ??



Schwammerl
23.06.2010, 11:12
Hallo,

das ist mein erster Beitrag hier und gleich ein so schwieriges Thema. Mein Sohn Luca hat beidseitige LKGS. Er hat Im Behindertenausweis das Merkzeichen H 100% bekommen aber nicht B dazu, ob wohl wir es beantragt haben.
Nach meinen Erkundigungen ist B für Begleitperson. Mir leuchtet das nur mit H ohne B irgend wie nicht ein. Denn bei H ist man Hilfsbedürftig.
Wie soll nun ein 5 Monate altes Kind mit H ohne B zB, nach München kommen, immer hin 72km, ohne eine Begleitperson? Mir ist schon klar, das Kinder immer eine Begleitung brauchen. Nur in dem Gesetz des Behindertenausweises ergibt sich für mich die logische Folgerung, das es H ohne B gar nicht geben dürfte.

Ein kleiner Auszug aus dem Gesetz:

Mit dem Merkzeichen B wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen.

Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.

Voraussetzung ist außerdem, daß der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und zugleich das Merkzeichen G, H oder Gl zusteht.

Ist ja logisch und trifft für Luca ja auch zu!

§ 146, Abs. 2, SGB IX, (Merkzeichen B auf dem SB-Ausweis)
"Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass der schwerbehinderte Mensch, wenn er nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder für andere darstellt."

Trifft fur Luca ja auch zu, da er ja wenn er die LKGS nicht hätte ja auch keinen Schwerbehindertenausweis bräuchte und nicht die 72Km nach München fahren müste!

Nun meine Frage:
Hat von euch jemand beides im SBW stehen, also H und B? Wenn ja, könnte mir jemand die Begründung für B zukommen lassen? Würde es dringend für einen Einspruch benötigen.

Gruß
Alexander

Isa mit Giuliana
23.06.2010, 18:08
Also wir haben nur das H. Lass dir eine Wertmarke ausstellen, dann kannst du die Verkehrsmittel nutzen. Ich wurde zumindest noch nie genaustens überprüft und da ich in einem Dorf wohne, bin ich schon auf den Bus häufiger angewiesen.

Ritschie
02.07.2010, 20:43
Hallo Alexander,
Merkzeichen "H" in Verbindung mit "B" wird nicht bei Kindern vergeben. Babies sind ja auch ohne Schwerbehinderung hilflos und brauchen Begleitung. Es gibt deshalb Sonderregelungen für Kinder beim Merkzeichen "H": http://vmg.vsbinfo.de/a/5.htm

Pia und Ellen
09.07.2010, 22:58
Hallo Alexander,

dein Einspruch wegen dem Nachteilsausgleich "B" wird erfolglos bleiben. "B" für Begleitung bekommen "behinderte" Menschen die aufgrund ihrer Behinderung eine Begleitperson brauchen. Ein Baby - behindert oder nicht - ist immer hilflos und auf eine Begleitperson angewiesen.

Zum Behindertenausweis möchte ich noch eines anmerken: Eine Spalte ist keine Behinderung, sondern eine Fehlbildung! Es gibt aber keinen Fehlbildungsausweis sondern nur einen Behindertenausweis. Diese Bezeichnung ist eigentlich falsch und es gibt sogar Interessengruppen die sich für eine Umbenennung (z.B. Ausweis für Menschen mit Handicap) einsetzen. Aber das denke ich kann noch dauern.