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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis!



Mary
22.03.2010, 09:14
hallo ihr lieben,wir haben vorgestern unseren Ausweis bekommen und sind auch sehr zufrieden mit 100% und H....ich hätte da mal eine Frage zum Nachteilsausgleich....Also,wir können jetzt ja mit dem Ausweis einiege dinge machen ,wie ein Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes mit kostenloser Wertmarke für die Unentgeldliche Beförderung im öffendlichen Verkehr. Meine Frage dazu,muss ich diesen Antrag auch auf Ronya´s Namen ausfüllen?Oder wie läuft das jetzt?Weil eigendlich brauchen wir dieses Beiblatt mit einer Wertmarke ja zum Ausweis dazu..(also Ronya´s).um kostenfrei im Personenverkehr fahren zu können,oder gilt das dann auch nur für Ronya?Oh man,wie kompliziert man es sich immer macht,sorry :-)
Dann hätte ich noch eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer.Wir benutzen ja unser Auto grundsätzlich für die ganzen fahrten mit Ronya...d.h.müssen wir,um die Befreiung zu bekommen unser Auto auf ronya ummelden? Ich hoffe uns kann jemand helfen und ich habe die Fragen nicht zu Kompliziert ausgedrückt!

Liebe Grüße Mary :blume:

Nicole mit Gabriel
22.03.2010, 12:20
LIebe Mary!

Wir haben auch 100 % H bekommen und haben bemerkt, dass wir außer dem Freibetrag bei der Steuererklärung keine Vorteile dadurch haben ( obwohl der ist ziemlich hoch )...
Ich weiß nicht wie es bei euch ist aber kinder unter 5 Jahren dürfen sowieso im Öffentlichen Nahverkehr umsonst fahren , der Ausweis zählt nur für das Kind und man muss noch einen einmal betrag zur beaarbeitung zahlen ( also: bringt auch nichts)
Zur Kraftfahrzeugsteuer ist zu sagen, JA das Auto muss dann auf des Ronyas Namen laufen , was nicht geht :-( ...zumindest hat man mir das so gesagt :nixweiss:
Wir dürfen noch nicht einmal die Behindertenparkplätze nutzen weil wir nicht den Buchstaben B ( Begleitperson) oder G ( Gehbehindert) bekommen haben ...
Wenn man es genau sieht braucht ein Baby ja eine Begleitperson um zum arzt zu kommen und kann ja auch nicht laufen :roll:

Hoffentlcih war das alles so richtig , bitte um Berichtigung dritter wenn etwas nicht stimmt .. ich kann nur das wieder geben was das Amt mir gesgat hat und dass muss ja nicht immer stimmen :hau mich weg:wie wir alle wissen ...

Ich hoffe ich konnte dir ein bischen weiter helfen...

Carmen&Noah
22.03.2010, 12:27
Hi
Du musst Dich schon entscheiden ,entweder Kraftfahrzeugsteuer-Erlass
oder Unentgeltliche Personenbeförderung.
Beides geht nicht,wäre auch unfair.
Wir haben nicht die KFZ-Steuer gewählt,da dieseer Betrag von
etwa 120 Euro jährlich lächerlich ist gegenüber ,einer Monatskarte
für Erwachsene,hier bei uns schlappe 70 Euro monatlich.
Deine Tochter braucht keine Wertmarke,gilt erst mit dem 6 Geburtstag,
alle Kids sind bis zum vollendeten 5 Lebensjahr befreit.
Du steigst einfach mit dem SBA ein und fertig
LG Carmen

Carmen&Noah
22.03.2010, 12:35
LIebe Mary!

Wir haben auch 100 % H bekommen und haben bemerkt, dass wir außer dem Freibetrag bei der Steuererklärung keine Vorteile dadurch haben ( obwohl der ist ziemlich hoch )...
Ich weiß nicht wie es bei euch ist aber kinder unter 5 Jahren dürfen sowieso im Öffentlichen Nahverkehr umsonst fahren , der Ausweis zählt nur für das Kind und man muss noch einen einmal betrag zur beaarbeitung zahlen ( also: bringt auch nichts)
Zur Kraftfahrzeugsteuer ist zu sagen, JA das Auto muss dann auf des Ronyas Namen laufen , was nicht geht :-( ...zumindest hat man mir das so gesagt :nixweiss:
Wir dürfen noch nicht einmal die Behindertenparkplätze nutzen weil wir nicht den Buchstaben B ( Begleitperson) oder G ( Gehbehindert) bekommen haben ...
Wenn man es genau sieht braucht ein Baby ja eine Begleitperson um zum arzt zu kommen und kann ja auch nicht laufen :roll:

Hoffentlcih war das alles so richtig , bitte um Berichtigung dritter wenn etwas nicht stimmt .. ich kann nur das wieder geben was das Amt mir gesgat hat und dass muss ja nicht immer stimmen :hau mich weg:wie wir alle wissen ...

Ich hoffe ich konnte dir ein bischen weiter helfen...

Hi
Der Ausweis dient nicht nur dem Kind,sondern auch der Begleitperson.
Das ist ja quasi deine Fahrkarte.Damit fahr ich auch in der Bahn und
Flugstrecken .Manchmal zahlt man drauf,also in die Karibik kannst du damit nicht fliegen.
Wieso muss man den Ausweis bezahlen,ich habe nie was bezahlt.Behindertenparklatz darfst du nur nutzen,wenn das "aG"
besteht,also eine schwerst dauerhafte Gehbehinderung.
Sebstverständlich musst Du das KFZ auf den Namen deiner Tochter anmelden,
auch wenn sie nicht selbst fährt,denn der Pkw darf nur zum Transport des Kindes genutzt werden

LG Carmen

Bine und Mela
22.03.2010, 12:36
Das stimmt nicht ganz so. Ind München z.B. ist es so:

http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/objects/download/unentgeltlichebefauszugausderbroschuere.pdf

Nicole mit Gabriel
22.03.2010, 12:41
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr :nixweiss::nixweiss::nixweiss:

Carmen&Noah
22.03.2010, 12:42
Hi bine
Das weiss ich ,und meine ich auch,ab 6 Jahren muss die Wertmarke
beantragt werden ,bei sozialschwachen Familien ,gibt es die kostenlos.
Die Tochter von Mary ist doch noch ein Baby,dieser Beitrag in deinem Link
gilt nur für grössere Kinder.
Gabriel ist doch auch noch ganz klein,warum muss sie bezahlen ,für was???
Und darauf richtet sich meine Antwort.
LG Carmen

Bine und Mela
22.03.2010, 12:52
Ich lese da aber raus, das Begleitpersonen nur umsonst fahren, wenn ein B im Ausweis steht. Nun, wir haben/hatten nur ein H und uns brachte das, ausser bei der Steuer, garnichts.

Carmen&Noah
22.03.2010, 13:06
Hi
Sehe gerade auch,das beide Nicole und Mary nur das H haben:roll::roll::roll:
Definitiv,sind die Begleitpersonen frei.....wenn der SBA grün-orange ist!!
Egal welche Buchstaben da noch sind.
Wenn kein B im Ausweis ist,hast hast du sicherlich einen grünen Ausweis,
oder sehe ich das falsch.:hoff:
Wenn nur das H,wie bei euch,ist das korrekt.
Kein freies Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
http://www.autismus-nordbaden-pfalz.de/images/KUGEL3.GIFMerkzeichen H
Das Merkzeichen H ermöglicht unter anderem die Inanspruchnahme eines Freibetrags in Höhe von 3700 Euro bei der Einkommensteuer.

Bine und Mela
22.03.2010, 13:09
Ich bin jetzt nicht sicher, ob du mich meinst:hallo:, aber ja, wir haben den grünen Ausweis.

Carmen&Noah
22.03.2010, 13:18
Ich denke es liegt an der Farbe des Ausweis.
Grüner Ausweis ,du bist nicht befreit....egal ob H oder 100 %.
Hast du H und einen grün-orangen Ausweis ,bist du als Begleitperson frei.
Bei uns wurde ein Mutter von der Kontrolle aufgenommen ,da sie auch
felsenfest davon überzeugt war,mit dem H frei fahren zu dürfen.
Dann hat man mir erklärt,das es halt 2 verscheidene Ausweise gibt.
Hier kannst du nachlesen:
http://www.global-help.de/entscheidungen-durch-versorgungsamt-20051206/50.shtml

Nicole mit Gabriel
22.03.2010, 15:15
Also wir haben grün 100% H und ins bringt der Ausweis außer bei der Steuererklärung gar nichts weil Gabriel noch ein Baby ist :cry:

Doreen mit Elisei
22.03.2010, 16:38
Halllo Nicole,
wenn ihr die Steuererklärung macht, könnt ihr doch den Ausweis mit angeben und bekommt doch den Freibetrag. Das bringt docch schon was. Bei uns immer ne fette Rückzahlung, da wir 2 Kinder mit Ausweis haben/hatten.

Unser Auto ist auf Naima zugelassen. Ich darf damit alle Fahrten mit ihr und innerhalb der Familienführung machen. Nur zur Arbeit geht nicht. Frag mal deine Versicherung. Die erklären dir, wie das umgemeldet wird.

Nicole mit Gabriel
22.03.2010, 18:34
@Doreen: Ja beid er Steuererklärung hat das viel ausgemacht :gut::gut:

Mit dem Auto ist ein guter Tip werde mich Mal drum kümmern

Danke

Mary
12.04.2010, 22:43
Hallo Ihr Lieben,jetzt bin ich aber selber leicht am Grübeln wegen dem Ausweis.Also,unser ist Orange-Grün und hat auch nur 100% H .... B und das G sind auch eingetragen,aber mit kleinen xxxx durchgestrichen worden ????????Was das zu bedeuten hat weiß ich auch nicht so recht. ???????HHHHmmmm trozdem vielen lieben dank für die Antworten!


Liebe Grüße Mary

alex
13.04.2010, 20:05
Hey

In Bayern ist nur das Zweitfahrzeug von der KFZ Steuer (zumindest war es 2006 noch so) zu befreien oder eben ÖPNV. Was der Ausweis, abgesehen vom Behindertenfreibetrag für jeden einzelnen bringt und er/sie ihn beantragt ist jedem selber überlassen. Anderseits kostet der SBA kein Geld und frisst kein Brot - und wo uns die Gesetzgebung noch hinführen wird - weis derzeit noch niemand - aber besser wird es ganz sicher nicht werden! Also soll das jeder für sich entscheiden und dann aber, wenn es evtl. irgendwann Probleme geben sollte, nicht über seine eigene Versäumnisse/Bequemlichkeit in vergangener Zeit stolpern!

Und btw: 3700,- Euro Steuermindern ansetzen zu können ist für manche hier "nichts" !?? Ihr werdet noch jammern, wenn das wieder weniger wird, weil die %tuale Rückstufung erfolgt ist und davon zB. bei 50% noch ganze 570,- Freibetrag übrig bleiben . . . bei 0% wird evtl. nichts mehr sein. Wie auch?

Zitat:

"Wir dürfen noch nicht einmal die Behindertenparkplätze nutzen weil wir nicht den Buchstaben B ( Begleitperson) oder G ( Gehbehindert) bekommen haben ...
Wenn man es genau sieht braucht ein Baby ja eine Begleitperson um zum arzt zu kommen und kann ja auch nicht laufen"

Sorry, aber:

Es heißt doch : " Behindertenparkplatz"!? JEDES Baby ist grundsätzlich nicht gehfähig, aufgrund seines Alters - und unabhängig von Behinderung, Spalte oder . . . jedes Baby wird vom Parkplatz zum Arzt getragen/gefahren ( Kinderwagen) werden müssen - versteht mich bitte nicht falsch - aber es soll jeder seine ihm zustehenden Rechte haben und wahrnehmen, aber auch nicht mehr !

.

Nicole mit Gabriel
13.04.2010, 22:40
DU HAST RECHT!!!!!!!!

"Wir dürfen noch nicht einmal die Behindertenparkplätze nutzen weil wir nicht den Buchstaben B ( Begleitperson) oder G ( Gehbehindert) bekommen haben ...
Wenn man es genau sieht braucht ein Baby ja eine Begleitperson um zum arzt zu kommen und kann ja auch nicht laufen"

Ich habe diese Aussage echt nicht wirklich ernst gemeint ich meine damit habe nicht darüber gemeckert, war nur ein kleiner Denkanstoß !!!! Weil genau wie du sagst ja jedes Baby eine Begleitperson braucht...habe ich ja auch geschrieben genau genommen hätte man den Buchstben bekommen müssen, aber ich weiß nicht aufgrund der Behinderung sondern dem Umstand dass ein Baby nicht alleine zum Arzt gehen kann !!!!

Ehrlich gesagt finde ich die 100 % in unserem Falle echt zu hoch !

Deswegen ich kann nicht meckern und tue ich auch nicht .. DENN dieser Ausweis ist nur eine Sache die sich nebenbei positiv auf unseren Freibetrag auswirkt ...

Ohne Spalte hätten wir ihn nicht bekommen und EHRLICH gesagt würde ich mir lieber ein gesundes Kind wünshen als alles Geld der Welt.... !!!!!!

nordseedeern
12.06.2010, 21:34
Hallo mary, wir haben für Linus auch vor einer Woche den Ausweis mit 100% H bekommen. Wir sind dann zur KfZ -Zulassungsstelle (Schleswig-Holstein) gegangen und haben das Auto auf Linus (5 Monate alt) umgemeldet. Alles kein Problem; auch wenn er noch ein Baby und nicht volljährig ist. Die leiten das ganze an das Finanzamt weiter, damit wir die Steuer für das Auto erstattet bekommen. Du benötigst den Ausweis, deinen Personalausweis, Fahrzeugschein Teil 1+2.
Lieb Grüße
Kathrin

Markus1504
30.07.2010, 15:21
Soo.. den posts nach zu urteilen, passt mein Beitrag hier wohl am besten.

Seit meinem zwölften Lebensjahr habe ich einen Schwerbehindertenausweis, ausgelöst durch meine damalige Enzephalitis und deren Folgen.
Mit den Jahren wurde ich von 100% + den Buchstaben B zurückgestuft. Untersuchen ließ ich mich nicht, da man mir sagte, so würde ich höchstwahrscheinlich unter 50 GdB fallen - ohne Untersuchen automatisch auf den Wert 50 GdB! (mit Rat des Hausarztes). Einen Buchstaben habe ich seither nicht mehr im Ausweis stehen.

Nun ist die nächste formelle Laufzeit seit schon einer Weile wieder vorbei und es kam erneut ein Brief. Da ich mich wieder nicht weiter untersuchen lies, viel ich auf 30 GdB. Den Ausweis habe ich bisher nicht einmal abgeholt, will mich aber Montag drum kümmern!

Um die Beantragung/Korrektur des Ausweises habe ich mich seit der vorletzten Änderung wie gesagt nicht mehr gekümmert, da ich mich seither Frage, was mir ein Ausweis mit 30GdB eigentlich für Vorteile bringt. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen, sicher gibt es da festgelegte Sätze. :)


Eine weitere Frage von mir wäre, ob es denn überhaupt Sinn macht den Ausweis mit 30 GdB zu behalten.
Meine "Einschränkungen" (die eigentlich keine sind) die nach den 12 Jahren noch existieren: Taubheitsgefühle in den Handinnenflächen, permanente Müdigkeit (direkt nach dem Aufstehen) und permanentes schmerzhaftes Druckgefühl/Drücken der Augen (Augendruck ist normal).

Macht es denn Sinn die 30% zu behalten? Oder soll ich lieber ganz auf einen Ausweis verzichten, um ggf. eher an eine Ausbildungsstelle zu kommen. Gibt es noch andere Vorteile, wie die steuerlichen - und wären die überhaupt lohnenswerter, als den Rest meines Lebens mit einem Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet zu sein?

Das sind Gedanken, die ich schon seit längerer Zeit mit mir trage. Vielleicht könnt ihr mir ein wenig dabei helfen sie zu entwirren. Danke =) Ich weiß nicht, wen ich noch fragen könnte. Denn Ämter o. ä. Ansprechpersonen halten sich generell zu meinen Fragen sehr sehr distanziert.

Wenn noch irgend welche Fragen bestehen, erzähle ich gerne offen und ausführlich darüber.