Kati und Lucy
27.01.2010, 12:31
Hallo,
meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis ab Geburt(08.11.08), gültig bis Oktober 2011. 100%H (isolierte Gaumenspalte). Im Bescheid steht, dass für Oktober 2010 eine Nachprüfung der Verhältnisse vorgesehen ist, ob eine Besserung eingetreten ist.
Am 23.07.09 habe ich Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder beantragt.
Heute kam ein positiver Bescheid vom LRA. Jedoch mit einer Einwilligungserklärung zur Nachprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse von Amts wegen.
Lucy wurde im Oktober´09 an ihrer Gaumenspalte operiert. Kann es denn sein, dass sie jetzt schon abstufen und wir den Nachteilsausgleich für 5 Monate und mehr zurückzahlen müssen?
Die Spalte ist zwar verschlossen, aber sprachlich tut sich noch gar nichts und den HNO besuchen wir regelmäßig.
Nicht, dass ich das Geld dann nicht mehr habe. Im Moment fehlt mir jeder Cent und ich bin so froh über die Zahlung des Nachteilsausgleiches.
Ist es besser das Geld sicherheitshalber zurückzulegen, falls eine Rückforderung kommt?
meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis ab Geburt(08.11.08), gültig bis Oktober 2011. 100%H (isolierte Gaumenspalte). Im Bescheid steht, dass für Oktober 2010 eine Nachprüfung der Verhältnisse vorgesehen ist, ob eine Besserung eingetreten ist.
Am 23.07.09 habe ich Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder beantragt.
Heute kam ein positiver Bescheid vom LRA. Jedoch mit einer Einwilligungserklärung zur Nachprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse von Amts wegen.
Lucy wurde im Oktober´09 an ihrer Gaumenspalte operiert. Kann es denn sein, dass sie jetzt schon abstufen und wir den Nachteilsausgleich für 5 Monate und mehr zurückzahlen müssen?
Die Spalte ist zwar verschlossen, aber sprachlich tut sich noch gar nichts und den HNO besuchen wir regelmäßig.
Nicht, dass ich das Geld dann nicht mehr habe. Im Moment fehlt mir jeder Cent und ich bin so froh über die Zahlung des Nachteilsausgleiches.
Ist es besser das Geld sicherheitshalber zurückzulegen, falls eine Rückforderung kommt?