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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie viele Behandlungseinheiten ohne Pause? Ist LKGS ein "Regelfall"?



leri
31.05.2009, 15:38
Hallo,

unser Sohn geht wegen der LKGS zur Logopädie, seit er 2 3/4 Jahre alt ist. Nun sind die 60 Behandlungseinheiten, die er "im Regelfall" ohne Pause bekommen kann, fast vorbei. Der Kinderarzt will uns nun erst nach 3 - 4 Monaten Pause ein neues Rezept ausstellen. LKGS ist nach seiner Auskunft kein Krankheitsbild, das eine ununterbrochene Behandlung "außerhalb des Regelfalls" rechtfertigen würde. Stimmt das?
Da unser Kleiner gerade ganz tolle Fortschritte in der Logo macht, möchte ich im Moment aber nicht gerne unterbrechen.

Wer kennt sich da aus? Wo finde ich nähere Infos dazu?

Doreen mit Elisei
31.05.2009, 16:25
Hallo Leri,

unsere Kinder zählen zu den Sogenannten "chronisch Kranken". D.h., dass ihr keine Logopause einlegen müsst und die Verordnungen nicht vom Budget des Arztes abgehen. Er muss das nur auf dem Rezept vermerken.
Sollte er trotzdem keine Logo-Verordnung ausstellen wollen, dann fragt doch mal beim HNO-Arzt nach oder vielleicht seid ihr schon in KFO-Behandlung? Dort bekommen wir immer unser Rezept.

Wie alt ist dein Sohn denn?

Carmen&Noah
31.05.2009, 18:23
Hi Leri
Noah erhält auch durchgehend seit 3 Jahren Logopädie.
Wir machen auch Pause,dass Kind muss ja auch neue
Impulse erhalten,anstatt Logo erhält Noah dann Ergo.
Gruss Carmen

leri
02.06.2009, 13:45
Hallo Doreen,
danke für die schnelle Antwort. Leider hat mich das bis jetzt noch nicht weiter gebracht. Unsere Krankenkasse und die kassenärztliche Vereinigung sagen, es gibt keine Ausnahmen von der Budget-Pflicht, auch nicht für LKGS oder "chronisch Kranke". Gibt es da vielleicht Unterschiede je nach Bundesland (wir wohnen in Bayern)? Die Entscheidung für die Notwendigkeit einer Behandlung liege ganz allein beim Arzt, der dann aber auch das Budget-Risiko trägt.
Bisher hat unser Haus-/Kinderarzt die Rezepte ausgestellt. Der hat aber jetzt ziemliche Probleme mit dem Budget bekommen und weigert sich, unsere Behandlung "aus seiner eigenen Tasche" zu bezahlen.
Ich versuch es jetzt noch beim HNO (danke für denTip). Beim KFO waren wir noch nie.

Valerian ist jetzt 4 Jahre alt. Wenn ich mal Zeit habe, stelle ich einen Steckbrief über seine Entwicklung rein. Kann aber noch etwas dauern.

Carmen&Noah
02.06.2009, 16:08
Hallo
die Verordnung "außerhalb des Regelfalls" ,muss du bei Deiner Kasse
beantragen.
Hier ein Auszug aus dem Heilmittelkatalog 2009:
4) Verordnungen außerhalb des Regelfalles

Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges
Für eine solche Verordnung "außerhalb des Regelfalles" (insbesondere längerfristige Verordnungen) muss der Arzt eine medizinische Begründung mit einer prognostischen Einschätzung angeben.
Diese begründungspflichtigen Verordnungen müssen vor der Fortsetzung der Therapie (vom Patienten / Versicherten oder einer von ihm beauftragten Person) der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden (sofern die Krankenkasse nicht auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet hat).

(15) Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles

Hier erfolgt die bereits erwähnte Angabe der medizinischen Begründung und der prognostischen Einschätzung bei "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" (siehe Punkt 4, weiter oben).
Reicht der Platz auf dem Vordruck nicht aus, kann die Begründung schriftlich formfrei auf einem Zusatzblatt erstellt bzw. fortgesetzt werden.
Bei der medizinischen Begründung soll sich der Arzt am festgestellten Therapiebedarf, der Therapiefähigkeit sowie der Therapieprognose unter Berücksichtigung der angestrebten Therapieziele orientieren. Hierbei ist der textliche Umfang nicht vorgegeben.

(18) Genehmigung der Krankenkasse

Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind (vom Patienten / Versicherten oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortführung der Behandlung der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Vorlage der Verordnung kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung. Eine Rückforderung der Kosten bereits erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die Krankenkasse kann auf die Vorlage von "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" verzichten, was einer pauschalen Genehmigung entspricht. In den letzten Jahren wurde von verschiedenen Krankenkassen häufig so verfahren.
Hier der Link:
http://www.heilmittelkatalog.de/ergo/info.htm

leri
27.10.2009, 09:20
Hallo,
ich will mal endlich berichten, was ich in den letzten Monaten herausgefunden habe:
Der Tipp mit dem HNO war gut. Dort habe ich das erste Rezept außerhalb des Regelfalls bekommen, weil der HNO die medizinische Notwendigkeit eingesehen hat. Allerdings hat auch er das total ungern gemacht, weil er auch schon Probleme mit dem Budget hat.
Der Tipp mit dem KFO war genial: Wenn die Logo wegen Kiefer- und Zahnfehlstellungen nötig ist, kann auch der KFO bzw. der Zahnarzt das Logo-Rezept ausstellen. Das Beste dabei: KFO und Zahnarzt sind nicht an die Heilmittelrichtlinien und an das Budget für Logo gebunden, sondern können nach den früheren Vorschriften verordnen! Weil wir noch nicht beim KFO in Behandlung sind, bekommen wir unser Logo-Rezept jetzt ohne Probleme vom Zahnarzt.
Danke an Euch alle für die Infos.

Liebe Grüße