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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf PS abgelehnt - privat versichert!!!



Felixstar
26.05.2009, 17:42
Hallo Ihr Lieben,

wir haben heute von der Privaten Krankenversicherung die Ablehnung für die PS erhalten. Mit folgender Begründung: "Der erforderliche Zeitaufwand von durchschnittlich täglich 90 min (davon mehr als 45 min für die Grundpflege) wird nicht erreicht."Habe direkt das Gutachten des Med. Dienstes angefordert und auch unmittelbar gefaxt bekommen. Der Arzt vom med. Dienst (MEDICPROOF)hatte ja mal überhaupt keine Ahnung von LKGS!!!
Er kam bei der Auflistung des tägl. Mehraufwandes lediglich bei der zahnpflege auf einen Mehraufwand von 7 min. Lächerlich!!!
Wir haben das Pflegetagebuch geführt und da auc reingeschrieben, dass Louis wir die Nahrungsaufnahme 7 x tägl. 30-40 min braucht. Desweiteren für Zahn- und Mundhygiene 30 min tägl. Mehraufwand an Wäsche (durch ständiges Spucken) ebenfalls 30 min. tägl.
Das haben wir auch dem tollen Arzt von MEDICPROOF gesagt, aber der hat das im Gutachten gar nicht erwähnt. Er schreibt nur, dass das bei gleichaltrigen "gesunden Kindern" auch so wäre??? (Louis war bei der Begutachtung 6 Wochen alt).
Was können wir jetzt tun???
Gibt es Gerichtsurteile usw???
Ich weiß, dass die privaten Krankenversicherungen da öfter Probleme machen.:motz:
Wir werden jetzt auf jeden Fall Widerspruch einlegen:alleswirdgut:
DAnke im Voraus.

Gruß:danke:
Guido & Juliane mit Felix und Louis

casi & Paul
26.05.2009, 19:27
Wir sind zwar nicht privat versichert, aber haben genau das gleiche Problem.

1. Begutachtung 110 Min. Mehraufwand in der Ernährung weiter nichts.... Mundhy. wurde nicht anerkannt

2. Begutachtung 60 Minuten in der Ernährung weiter nichts....

Aber die Gutachter vom MDK hatten im Gutachten erwähnt das PAul seine Gaumenplatte gereinigt wird und danach die Munhöhle gesäubert werden muss. Aber bei der Körperpflege 0

Lege widerspruch..... das taten wir auch, hatte aber nichts gebracht. Wir klagen jetzt das Pflegegeld ein, was ich euch auch nur raten kann. Das Meiste übernimmt der Sozialverband für uns.

Des weiteren was ich jeden nur raten kann, beschwert euch beim BVA (Bundesversicherungsamt).
Diese prüfen jetzt auch unseren Fall und so wie es aussieht, sehen die das genauso mit der Mundpflege. Mal sehen was bei uns rauskommt. :hoff:
Die Klage läuft ja auf jeden Fall auch noch.

Bei Fragen gerne....

Casi

P.S. Übrigens der Sozialverband hat das auch so gesehen das wir keinen Erfolg haben werden..... bis sie das Schreiben vom BVA bekommen haben.....

Carmen&Noah
26.05.2009, 19:38
Hallo
Ihr habt 242 Minuten Abzug,das ist ein ganze Menge.
30 Minuten Zahnpflege:nixweiss:,euer Sohn ist doch erst im April geboren:gruebel:
Alle Babys brauchen lange beim Stillen,da spielt die Spalte keine Rolle.
Alle Babys spucken viel,müssen viel gewaschen werden.Wäschewechsel
ist ebenso normal bei einem Säugling.Da hat mein Sohn in diesem Alter
schon 3 Operationen gehabt.Er war ständig im Krankenhaus und bekam 3 mal die Woche Krankengymnastik.
Und war körperlich durch seine Lähmung eingeschränkt.
Wir hatten auch keine Pflegestufe.
Da spielen die Kassen keine Rolle,die müssen sich alle nach Begutachtungsrichtlienen richten.
Im nächsten Jahr zählen keine Minuten mehr,da geht es nach den
zugrunde liegenden Behinderungen.
Ich wünsche viel Glück,gruss Carmen

casi & Paul
26.05.2009, 19:48
Der hauswirtschaftliche Mehrbedarf gilt als automatisch erfüllt, wenn ihr die Kriterien erfüllt!
D.h. wenn Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. so das BVA

Ritschie
26.05.2009, 20:34
Ein Gerichtsurteil habe ich nicht, aber eine interessante Seite, aus der u.a. auch hervorgeht, was die Gutachter für sogenannte "gesunde" Kinder als Pflegezeit ansetzen:

http://www.kind-und-familie.de/finanzielles-sozialrecht/pflegegeld.html

Außerdem ist etwas tiefer auch etwas zum Widerspruchsverfahren gesagt, nämlich, dass es in der Regel bei privaten Versicherungen keins gibt. Man kann dafür aber gleich Klage einlegen.

Viel Glück!

casi & Paul
27.05.2009, 10:26
Das Abpumpen wurde bei uns damals auch nicht angerechnet genauso wenig das säubern der Flaschen.
Begründung: Ander Mütter die nicht stillen können, müssen dieses auch tun. Aber das geht ja eindeutig aus der Erkrankung hervor..... aber naja

Ja und das ist ja bei uns so angerechnet wurden, hauswirtschaftliche Arbeit 0 Minuten....

Aber die Sache hat sich ja jetzt noch mal geändert, da das Bundesversicherungsamt unseren Fall noch einmal prüft und Dinge genauso sieht wie wir in unseren Widersprüchen..... was nicht einmal der SoVD (der eigentlich für uns klagt) so gesehen hat. sehr sehr schade. dieser hat abgeraten zu klagen... schön oder????

Ich verstehe das auch nicht, die einen bekommen das Geld SOFORT und andere müssen sich nur rumärgern und beschweren. und selbst dann bekommen sie es nicht.

Die Gesetzgebung müsste eine einheitliche Lösung finden, genau wie beim Schwerbehindertenausweis.....

LG Casi