Kirsten und Noel
27.09.2006, 13:46
Hallo,
seit dem 24. 6. 2003 existiert die Frühförderungsverordnung, laut der alle Kinder mit Behinderung (bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) in den ersten 5 Lebensjahren Anspruch auf Frühförderung haben.
In NRW wurde dieses Gesetz auch in eine Rahmenempfehlung umgesetzt (in den meisten anderen Bundesländern leider noch nicht), der Link zu dieser Rahmenempfehlung ist hier zu finden:
Frühförderungsverordnung NRW (http://www.mags.nrw.de/pdf/soziales/rahmenempfehlung_fruehv.pdf)
Hilft vielleicht, wenn man Eurem Kind keine Frühföderung bewilligen will.
seit dem 24. 6. 2003 existiert die Frühförderungsverordnung, laut der alle Kinder mit Behinderung (bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) in den ersten 5 Lebensjahren Anspruch auf Frühförderung haben.
In NRW wurde dieses Gesetz auch in eine Rahmenempfehlung umgesetzt (in den meisten anderen Bundesländern leider noch nicht), der Link zu dieser Rahmenempfehlung ist hier zu finden:
Frühförderungsverordnung NRW (http://www.mags.nrw.de/pdf/soziales/rahmenempfehlung_fruehv.pdf)
Hilft vielleicht, wenn man Eurem Kind keine Frühföderung bewilligen will.