Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 20 % Eigenbeteiligung ???
Katja mit Celine
01.06.2006, 00:13
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage.
Ich hab heut einen Brief von der KK bekommen, Nachdem sollen wir 20 % für Celines Kieferorthopädischen Behandlung selbst Zahlen, bekommen diese nach beendigung der Behandlung wieder.
Ist das richtig so ? Ich hatte gedacht das es nur bei Zahnspangen der Fall ist, bei Spaltkindern nu auch ? Und das ganze dann bis sie etwa 15 bis 17 Jahre alt ist ?????
LG Katja
Alexandra und Valentin
01.06.2006, 08:36
Hallo!
Wir mußten auch einen gewissen EIgenanteil leisten, das ist normal. Das waren jetzt irgendwie jeweils 20 Euro oder so. Das bekommt man auf alle Fälle wieder.
Die KK machen das wohl immer so, damit man die KFO -Behandlung nicht vorzeitig abbricht sondern auch zu Ende führt, was bei SPaltkindern ja eigentlich ein total unsinniges Denken ist.
VIele Grüße
Alex
Gigi und Leon
01.06.2006, 08:41
Ja, es ist wohl inzwischen fast bei allen normal.
Dazu ist auch mal ne Umfrage gelaufen....
warte mal....
schau mal hier.....
www.lkgs.net/showthread.php?t=2740 (http://www.lkgs.net/showthread.php?t=2740)
Eigentlich ist es bei Spaltkindern wirklich quatsch aber das nimmt Ausmasse an*seufz*, lass es dir gesagt sein, wir sind ja mitten drin in der KFO zur Zeit. Bei den Platten besteht , denk ich, noch Verhandlungsmöglichkeit bei den Kassen. Da würde ich direkt zur Kasse gehen und nachhaken. Wenn du Glück hast, dann übernehmen sie doch alles. Hab die Erfahrung gemacht, dass man meist mit persönlichen Gesprächen mehr erreicht. Ist zwar mitunter dann lästig, aber auf die Dauern kann es sich lohnen.
Gigi:blume:
Kirsten und Noel
01.06.2006, 08:48
Hallo,
das mit der Eigenbeteiligung stimmt generell, ABER: in der Kassenvereinigung Nordrhein (und dazu gehört Ihr in Dortmund, vermute ich doch mal, auch noch?) gibt es die Regelung, dass dieser Eigenanteil bei schweren angeborenen Kieferanomalien (und dazu gehören auch LKGS) nicht erst nach Abschluss der Behandlung rückerstattet wird, sondern sofort. Sprich wir zahlen den Eigenanteil, reichen die Kfo-Rechnungen jeweils am Quartalsende bei der Kasse ein und bekommen das dann auch sofort wieder.
Allerdings kann es gut sein, dass Eure Kasse von dieser Regelung nichts "weiss" bzw. wissen will und versucht, Euch abzuwimmeln, war bei uns so. Da solltet Ihr unbedingt nachhaken!
Hallo!:hallo:
Julian ist jetzt 8 Monate und ist auch schon seit Anfang an in Behandlung.
Aber bis jetzt mussten wir noch nichts bezahlen.
Ab wann mußtet ihr denn den Eigenanteil bezahlen?
Liebe Grüße
Melanie und Julian:blume:
Nina mit Leonie
01.06.2006, 12:55
Hallo!
Mal eine blöde Frage: Was ist denn eine kieferorthopädische Behandlung bei kleinen Babys? Ich würde sagen, das sind OPs am Kiefer, aber die kommen ja erst in einigen Jahren auf Euch (und uns) zu.
Was gehört denn noch alles dazu?:gruebel:
Kirsten und Noel
01.06.2006, 13:21
Hi Nina,
die Gaumenplatte (die Leonie ja nicht brauchte, daher kannst Du das ja auch gar nicht wissen *g*) ist ja nicht (nur) eine Trinkhilfe, sondern ein funktionskieferorthopädisches Gerät mit direktem Einfluss auf die Kieferstellung, genauso sehr wie später eine Zahnspange. Daher sind LKGS-Babys eben schon von Geburt an in kieferorthopädischer Behandlung. *erklär* :schlaume: ;)
Katja mit Celine
01.06.2006, 23:06
So hab heuit mal da Angerufen, allerdings konnte er mir nix genause Sagen, ich muß in Paderborn Anrufen, dort sitzt die Tante die für genau das Zuständig ist.
Aber wir haben uns jetzt mal doch einen Antrag für die Pflegestufe 1 schicken lassen, unsere Nachbarin ist Krankenpflegerin und hat uns ihre Hilfe dabei Angeboten.
Achso und ich habe gleich nachgefragt wegen der HH Hilfe, ist kein Problem sie Zahlen dann 80 % vom Gehalt, höchstens jedoch 78 Euro am Tag.
LG Katja
Also wir mußten damals "1992" noch keinen Eigenanteil bezahlen.
Das kam erst letztes Jahr als sie ihre neue Zahnspange bekommen hat.
Aber das man für ein "mißgebildetes" Kind,(sorry, nannte man früher so) von anfang an zuzahlen muß ist mir neu. Für die Trinkplatte? ohne die dieses Kind nicht überleben könnte, nenn ich unterlassene Hilfeleistung.
Aber gibt ja noch die Magensonde...
Was sind das für Krankenkassen, oder Ärzte
armes Deutschland...
und das ausgerechnet bei Spaltkindern, die eh genug über sich ergehen lassen müssen.
Kirsten und Noel
06.06.2006, 09:30
Hallo Sabine,
genaugenommen muss man ja nichts zuzahlen. Den Eigenanteil bekommt man in jedem Fall zurück, wenn man nachhakt und auf die LKGS hinweist, sogar oft direkt und nicht erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, was ja eine Formel ist, die für Nicht-Spaltträger so formuliert wurde.
Und unterlassene Hilfeleistung kann man das auch nicht nennen, seine Gaumenplatte bekommt das Kind ja in jedem Fall, bloss die Kasse ist vielleicht sauer, wenn die Eltern den Eigenanteil nicht erstmal überweisen...;)
Irini und Georgios
16.06.2006, 22:59
Hallo zusammen,
wir mußten bis jetzt nichts an die KK bezahlen. Ich glaube aber das es eine rolle spielt ob der behandelnde KFO in den Heil/Kostenplan reinschreibt Zitat "Angeborene Fehlbildung" so steht es zumindest in Georgios Heil/Kostenplan. Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen
lg
Irini und Georgios
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage.
Ich hab heut einen Brief von der KK bekommen, Nachdem sollen wir 20 % für Celines Kieferorthopädischen Behandlung selbst Zahlen, bekommen diese nach beendigung der Behandlung wieder.
Ist das richtig so ? Ich hatte gedacht das es nur bei Zahnspangen der Fall ist, bei Spaltkindern nu auch ? Und das ganze dann bis sie etwa 15 bis 17 Jahre alt ist ?????
LG Katja
Hallo,
im Prinzip hat das schon seine Richtigkeit. Hiermit stellt die Krankenkasse nur sicher, dass die Behandlung auch vollständig abgeschlossen wird.
Bei diesen Patienten ist es fast sicher, das sie die Behandlung vollständig abschließen, bei "normalen" Kids gibt es halt schon Abbrecher. Ist eigentlich im Zusammenhang mit der Diagnose LKGS oder sonstiger Spaltbildung unnötig - aber was soll`s!
Kann auch gut sein, dass es wirklich kein Eigenanteil zu leisten ist, wenn aus Heil- u. Kostenplan des KFO hervorgeht, dass die Behandlung aufgrund einer angeborenen Fehlbildung notwendig ist.
Ich selbst leiste auch 20% Vorkasse, aber als "normaler" Erwachsener wird eine Korrektur der Zähne nicht mehr von der Kasse übernommen - das ist dann Privatsache.
mathias
Ich habe mit meiner KK gesprochen und denen klar machen können, dass es eine Fehlbildung ist und habe ein wenig genervt (das kann ich gut ;) ) und wir müssen die Zuzahlung nicht leisten.
Anna und Jan
19.06.2006, 07:48
Wir mussten auch den Eigenanteil für Jan bezahlen. Haben aber alles nach der Gaumen-OP (also nachdem er keine Platte mehr gebraucht hat) wieder erstattet bekommen.
LG, Anna
Wir hatten keine Gaumenplatte. Bei uns ging / geht es um die Bracket-Behandlung. Die fing letzten Sommer nach der GNE an.
Vorher war versucht worden es ohne OP zu weiten, da sollten wir auch schon zahlen. Haben wir aber vermeiden können durch Verhandlungen mit der KK.
In der Zeit war die Rechenschwäche-Therapie da und die kostete uns pro Monat 225 Euro, da waren wir um jeden Euro froh, den wir nicht zahlen mussten. Die zwei Jahre Therapie waren hart für den Geldbeutel.
Corinna mit Pascal
19.06.2006, 12:46
Wir bekommen immer eine extra Rechnung für die 20% Eigenanteil. Die müssen wir auch bezahlen wenn wir nur zur Kontrollle müssen. Es sind immer so zwischen 2,- € und 3,- €.
Corinna mit Pascal
14.07.2006, 12:54
Ich war bei unsere KK und habe da mal nachgefragt. Es ist richtig das Quatalsmäßig abgerechnet wird. Ich bekomme das Geld aber noch nicht, da die Uni Klinik Köln noch nicht mit der KK abgerechnet hat. Die KK bekommt eine Auflistung über jede einzelne Behandlung. Mir wurde auch gesagt das die Behandlung erflogreich abgeschlossen ist sobald die Spalte oder halt der Gaumen zusammengewachsen ist und keine Trinkplatte mehr benötigt wird. Da habe ich die Dame mal drauf hingewiesen das Pascal schon seit 2004 keine Trinkplatte mehr hat.
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