Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf IMPLANTATE
Hallo @ ALLE
Habe eine Frage und zwar wann hab ich als Betroffener volles Recht auf Implantate oder hängt alles von dem Arzt der mich behandelt ob der kooperativ ist usw.?
Wie sind Eure Erfahrungen ??
Mfg Gregor ;-)
Hallo Gregor,
was meinst Du mit Recht auf Implantate? Dass Du es von der Krankenkasse gezahlt bekommst?
Ich glaube da gibt es keine Unterschiede ob Spalte oder nicht. Wenn die Notwendigkeit gegeben ist, zahlt die Kasse einen Teil oder so. Bin mir aber nicht sicher.
Frag doch bei Regine Tödt in der Hauptstelle der WRG, bzw. Selbsthilfevereinigung für Lippen-Gaumen-Fehlbildungen e.V. nach. Telefon: 06403 / 55 75, am besten morgens zwischen 9 und 12 Uhr. Ist die ideale Zeit. Nachmittags könnte man Pech haben.
Peter Ecker
13.09.2005, 22:30
Hallo,
auf der Seite "implantate.com" sind zum Thema ein paar Gesetzestexte und Veordnungen gesammelt:
http://www.implantate.com/content.php?sid=eb1734beaf65ce24ee526ca628a96dea&typ=patient&kap=kosten&sub=2&subpage=p28
Ob die aktuell sind, weiß ich nicht. Ich gebe mal das wichtigste wieder:
"Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen legt ... die seltenen Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle fest, in denen der Anspruch auf implantologische Leistungen einschließlich ... der Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung ... als Sachleistung besteht."
Soll wohl heißen, wenn eine "seltene Ausnahmeindikation" vorliegt, kriegt man die Implantate bezahlt. Was ist eine Ausnahmeindikation:
Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
zur Verabschiedung eines Ausnahmekataloges für implantologische Leistungen in Auszügen (Stand: April 2001)
2. Beschreibung der Ausnahmeindikationen
Besonders schwere Fälle liegen vor
a. bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die ihre Ursache
... in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) haben. ...
Das hört sich erstmal gut an, aber jetzt kommt aber die Einschränkung:
Liegt ein größerer Kiefer- oder Gesichtsdefekt vor, so kommt eine Implantatversorgung nur dann in Betracht, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn das rekonstruierte Prothesenlager durch einen schleimhautgetragenen Zahnersatz nicht belastbar ist.
Was das "Prothesenlager" ist, weiß ich nicht so genau. Ich vermute, das ist der zahnlose Kieferknochen und das Zahnfleisch darauf. Und schleimhautgetragener Zahnersatz wäre so ein Ding zum rausnehmen.
Was heißt das nun? Ich denke, der Gutachter hat hier viel Spielraum. Im Prinzip kommt man mit LKGS in Frage, aber nur wenn eine konventionelle Versorgung nicht möglich ist. Das könnte der Gutachter zum Beispiel damit begründen, dass der eingesetze Knochen aus dem Spaltbereich wieder verschwindet, falls er nicht durch ein Implantat belastet wird.
Woanders steht noch, dass ein von der Krankenkasse bestimmter Gutachter entscheidet, ob eine Ausnahme vorliegt. Dieser soll nicht länger als vier Wochen für sein Gutachten brauchen (schön wärs).
Irgendwie hat mich diese Verordnung jetzt auch nicht schlauer gemacht. Man müsste mal einen Chirurgen/Kieferorthopäden fragen, der schon mehrere Fälle in der Richtung hatte, ob die Gutachter da eher ja oder nein sagen. Ich weiß auch nicht, ob sich die Bestimmungen nochmal nach Bundesland oder nach der einzelnen Krankenkasse unterscheiden. Auch das wäre gut möglich. Am besten geht man nur noch mit seinem Anwalt zum Zahnarzt.
Viele Grüße,
Peter
Kirsten und Noel
14.09.2005, 09:14
Am besten geht man nur noch mit seinem Anwalt zum Zahnarzt.
Peter
Ziemlich zynische Aussage, aber das Schlimmste ist, Du hast wahrscheinlich Recht damit! Das lässt mich echt Übles befürchten für die Zukunft...und ich hab früher immer gedacht, wir wären medizinisch so gut versorgt in diesem Land.
Mensch, da sind ja mal wieder detailierte Aussagen von Peter Ecker! Super ! Danke!
@ Kirsten: gut versorgt sind wir in diesem Land schon , aber nur wer es sich leisten kann.... denke da wohl genau wie Du, echt der Hammer, aber mit guter Argumentation kommt man oft schon ein gutes Stück weiter!
Hallo!
Also mir geht es vor allem ob ich als Behinderter(LKG-Links) mehr Chancen auf Implantate habe als der normalverbraucher und ob die Kasse bei entsprechenden Begründung durch meinen behandelnden Arzt es übernimmt?
Peter Ecker
16.09.2005, 19:23
Hallo!
Also mir geht es vor allem ob ich als Behinderter(LKG-Links) mehr Chancen auf Implantate habe als der normalverbraucher und ob die Kasse bei entsprechenden Begründung durch meinen behandelnden Arzt es übernimmt?
Hallo Gregor,
wie oben beschrieben sind die Chancen eher schlecht, dass die Kasse bei LKGS die Implantate komplett bezahlt. Konkret weiß ich das aber nicht. Wenn du gerade an der Sache dran bist, frag doch mal deinen behandelnden Arzt ob er vielleicht ein paar Fälle kennt.
Dein behandelnder Arzt kann das nicht begründen, wenn die Kasse das voll übernehmen soll, bestimmt die Kasse einen Gutachter (einen anderen Arzt) der sich das anschaut.
Wenn man die Implantate nicht voll bezahlt kriegt, bekommt man wie alle anderen Patienten einen Festzuschuß. Dabei gibt es auch Regelungen für finanziell nicht so gut gestellte "Härtefälle". Die Regeln im Einzelnen sind, wer hätte das gedacht, sagenhaft kompliziert. Wer ein paar Wochenenden Zeit hat, kann sich mal hier durchwühlen:
http://www.implantate.com/
http://www.zahnwissen.de/frameset_behandlung.htm?~festzu2005.htm
Viele Grüße,
Peter
Anonymous
16.09.2005, 19:56
Hallo!
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Krankenkasse nach entnervenden MDK-Gesprächen ("muss denn das unbedingt sein"etc) und langer Wartezeit 50% übernimmt. War jedenfalls bei mir so; ist aber schon 7 Jahre her, evtl. ist das heute schon wieder anders.
Leider sind die Implantate bei mir alle wieder ausgefallen, weil sich der Knochen zurückgebildet hat.
Alle Schmerzen und Zahnarzt-Sitzungen über 8 Stunden umsonst.
Jetzt habe ich über die ganzen Schneidezähne eine Brücke mit der ich sehr zufrieden bin.
Alles Gute!
Hallo
Ich wollte nur hinzufügen, dass auch in vielen anderen Ländern der Erde eine sehr gute Medizinische Versorgung möglich ist - wie bei uns - nur eben auch gegen Gute Bezahlung !
Aber das ist der breiten Masse meist nicht möglich !
Ich denke , auch bei uns ist die ( mehr ) Klassengesellschaft im kommen . . . , und das heißt sicher nichts gutes !
Lg
Alex
Hallo,
ich habe am Wochenende am Bahnhofs-Kiosk eine Sonderheft der Stifung Warentest "Finanztest" zum Thema "Zähne" gesehen. Ich finde die Zeitungen immer ganz gut erklärt, vielleicht lohnt sich die Investition für den einen oder anderen.
Bei mir hat das ganze Antragsverfahren zwar über ein Jahr gedauert, aber zu guter letzt hat die Krankenkasse dann doch die gesamten Kosten übernommen!
Hallo,
auf der Seite "implantate.com" sind zum Thema ein paar Gesetzestexte und Veordnungen gesammelt:
http://www.implantate.com/content.php?sid=eb1734beaf65ce24ee526ca628a96dea&typ=patient&kap=kosten&sub=2&subpage=p28
Ob die aktuell sind, weiß ich nicht. Ich gebe mal das wichtigste wieder:
"Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen legt ... die seltenen Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle fest, in denen der Anspruch auf implantologische Leistungen einschließlich ... der Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz) im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung ... als Sachleistung besteht."
Soll wohl heißen, wenn eine "seltene Ausnahmeindikation" vorliegt, kriegt man die Implantate bezahlt. Was ist eine Ausnahmeindikation:
Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
zur Verabschiedung eines Ausnahmekataloges für implantologische Leistungen in Auszügen (Stand: April 2001)
2. Beschreibung der Ausnahmeindikationen
Besonders schwere Fälle liegen vor
a. bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die ihre Ursache
... in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) haben. ...
Das hört sich erstmal gut an, aber jetzt kommt aber die Einschränkung:
Liegt ein größerer Kiefer- oder Gesichtsdefekt vor, so kommt eine Implantatversorgung nur dann in Betracht, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn das rekonstruierte Prothesenlager durch einen schleimhautgetragenen Zahnersatz nicht belastbar ist.
Was das "Prothesenlager" ist, weiß ich nicht so genau. Ich vermute, das ist der zahnlose Kieferknochen und das Zahnfleisch darauf. Und schleimhautgetragener Zahnersatz wäre so ein Ding zum rausnehmen.
Was heißt das nun? Ich denke, der Gutachter hat hier viel Spielraum. Im Prinzip kommt man mit LKGS in Frage, aber nur wenn eine konventionelle Versorgung nicht möglich ist. Das könnte der Gutachter zum Beispiel damit begründen, dass der eingesetze Knochen aus dem Spaltbereich wieder verschwindet, falls er nicht durch ein Implantat belastet wird.
Woanders steht noch, dass ein von der Krankenkasse bestimmter Gutachter entscheidet, ob eine Ausnahme vorliegt. Dieser soll nicht länger als vier Wochen für sein Gutachten brauchen (schön wärs).
Irgendwie hat mich diese Verordnung jetzt auch nicht schlauer gemacht. Man müsste mal einen Chirurgen/Kieferorthopäden fragen, der schon mehrere Fälle in der Richtung hatte, ob die Gutachter da eher ja oder nein sagen. Ich weiß auch nicht, ob sich die Bestimmungen nochmal nach Bundesland oder nach der einzelnen Krankenkasse unterscheiden. Auch das wäre gut möglich. Am besten geht man nur noch mit seinem Anwalt zum Zahnarzt.
Viele Grüße,
Peter
Ich war im Sommer seit langem mal wieder bei meinem Prof. weil ich mich ebenfalls für Implantate interessiere. Grundsätrzlich hat er mit den gleichen Argumenten bzw. Ausnahmeregelungen argumentiert, die du oben schon aufgeführt hast. Allerdings hat er die Erfolgsaussichten als "sehr von der jeweiligen KV abhängig" beschrieben. Unabhängig von den Tatsachen versuchen die Krankenkassen in Zeiten knapper Kassen über Gutachter, sich irgendwie aus der Zwangslage zu befreien. Da können dann nach Aussage des (vielen hier bekannten und hochangesehenen) Chirurgen schon mal mehrere Gutachten und Gegengutachten nötig sein. Besonders hat er darauf hingewiesen, das der ausführende Zahnmediziner, also der, der die Maßnahme bei der Kasse beantragt, unbedingt klar machen muss, das auf Grund der vorliegenden Indikation das oben genennte Prothesenlager nicht ausreichend belastbar ist.
Gegenargument der Kassen ist (nicht zu Unrecht) die Tatsache, das sich der für die Implantate notwendige Knochenaufbau nicht immer als sehr haltbar herausstellt. Wenn ich daran denke, wieviele Knochenimplantate und selbst Silikonimplantate ich im Laufe der Jahre in mir habe verschwinden lassen (im wörtlichen Sinne) ist das, auch angesichts des zeitraubenden Verfahrens, für mich der entscheidende Grund gewesen, auf Implantate bisher zu verzichten.
vBulletin® v3.7.3, Copyright ©2000-2008, Jelsoft Enterprises Ltd.