Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis - GdB, Antrag, Dauer, Verlängerung uws.
Pia und Ellen
18.07.2004, 22:46
Behindertenausweis / GdB
Beim zuständigen Versorgungsamt (die Formulare erhält man i.d.R. auch bei der Gemeindeverwaltung) können Menschen mit Lippen-Gaumen-Fehlbildungen bzw. deren Erziehungsberechtigte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist abhängig von der jeweiligen Spaltform.
Da die Spalte angeboren ist, muß die Behinderung ab dem Geburtsdatum Gültigkeit haben. Das Datum der Antragstellung ist nicht maßgebend. Die steuerliche Entlastung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Behindertenausweis (je nach GdB)?
- Evtl. höheres Bundeserziehungsgeld
- In einigen Bundesländern gibt es im 3. Jahr ein Landeserziehungsgeld
- Behindertenpauschbetrag von 3.700 Euro (Stand 2004) bei der Einkommensteuererklärung
- Pflegegeld und
- Pflegepauschbetrag von 924,00 Euro (Stand 2004)
- Aussergewöhnliche Belastungen (z.Bsp. Fahrtkosten, Apothekenrechnungen usw.) bei der Einkommensteuererklärung
- In Baden-Württemberg gibt es einen Landesfamilienpass
- KFZ Steuerbefreiung
Zu den einzelnen Punkten werde ich nochmals separat schreiben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Pia und Ellen
23.07.2004, 08:50
Die Einstufung im Behindertenausweis
Lippenspalte ein oder beidseitig
bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%
Lippen-Kieferspalte:
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) 60 - 70%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Lippen-,Kiefer-,Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) unter Mitberücksichtigung der regelhaft verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung 100%
bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) 50%
Komplette Gaumen-Segelspalte
ohne Kieferspalte wegen der bis zum 5. Lebensjahr bestehenden, mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen 100%
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörungen 0-30%
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zu berücksichtigen
Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträumen richtet sich der GdB -Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung.
Der Nachteilsausgleich (Merzeichen) "H" wird bis in der Regel zum 5. Lebensjahr bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei Gaumen-Selgelspalten angenommen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Doreen mit Elisei
24.07.2004, 20:43
Hallo, bei uns hat das Versorgungsamt zwar über ein halbes Jahr gebraucht um den Ausweis auszustellen, aber dafür waren sie super nett. Wir haben 100% und die Buchstaben B, G und H bekommen. Richtig verstehen tue ich das zwar nicht, denn unsere Naima mit Down-Syndrom hat genau die gleiche Einstufung (ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einem Kind mit Spalte), aber was soll ich mich beschweren. Ist doch genial :lol: . Gültig ist der Ausweis bis 2009.
Es entscheidet auch jede Stadt oder Gemeinde anders. Ich kenne viele Leute mit Kindern mit DS, die alle unterschiedlich eingestuft wurden, auch wenn sie sonst ähnlich betroffen waren. Es gibt anscheinend keine festgelegten Regelungen. Und wenn doch, halten sich die wenigsten Ämter daran.
Gruß von Doreen mit Elisei
Pia und Ellen
26.07.2004, 11:35
Hallo Doreen,
mehr als 100 % gibt es nicht. Auf die Nachteilsausgleiche kommt es an. Kinder die "nur" eine LKGS oder eine GS haben, bekommen nur den Nachteilsausgleich "H" zugesprochen und den auch nur in der Regel für einen befristeten Zeitraum wie bereits angegeben.
Du hast für Deine Naima aufgrund des Down-Syndroms auch noch die Merkzeichen B und G bekommen.
Ich kenne mich jetzt natürlich nicht so gut mit diesen Merkzeichen aus, aber ein Blick in mein Einkommensteuergesetz Richtlinien 189 ff. hab ich z.Bsp. dies entdeckt:
B= Notwendigkeit ständiger Begleitung
Mehraufwendungen, die einem körperbehinderten Stpfl., der auf ständige Begleitung angewiesen ist, anlässlich einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson enstehen, können in angemessener Höhe neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen berücksichtigt werden.....
unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr - ohne KM-Begrenzung -
unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen auf innerdeutschen Linienflügen
G= Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
KFZ Steuerbefreiung um 50% (Anmerkung von Pia: Durch die 100% H hast du die möglichkeit der kompletten Steuerbefreiung)
Das mal nur so auf die Schnelle.
Für ca. 10 Euro gibt es das Einkommensteuerrecht (ISBN 3-423-05542-1) zu kaufen. Hier sind die Richtlinien ab Seite 898 und der § 33 S. 124 für uns interessant. Allerdings nicht ganz einfach zu lesen.
Die Kosten für das Gesetz kann man übrigens als Fachlektüre in der Einkommensteuererklärung absetzen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Pia und Ellen
26.07.2004, 11:43
Verlängerung des Behindertenausweises
Die Ortschaftsverwaltungen/Rathäuser haben die Berechtigung den Behindertenausweis 2x für je 1 Jahr zu verlängern. Erst dann muß man die Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen.
D.h. wenn ihr vom Versorgungsamt nicht aufgefordert werdet neu bewerten zu lassen, dann bitte beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung verlängern lassen.
Aus meiner Erfahrung heraus wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich wurde bereits ein halbes Jahr vor Ablauf vom Versorgungsamt aufgefordert. Andere Betroffene haben mir Berichtet, dass das bei Ihnen nicht der Fall war.
Das Versorgungsamt ist natürlich bemüht uns das "H" wegzunehmen und uns in den Prozenten herunterzustufen. Das ist beim Rathaus/Ortschaftsverwaltung nicht der Fall. Die sind lediglich für die Verlängerung zuständig nicht für das Gutachten
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Daten aus Gesetzestexten, aus verschiedenen Infobroschüren und aus dem Internet zusammengetragen habe. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt. Ich möchte lediglich auf unsere Rechte aufmerksam machen.
Mary/Kiko
26.07.2004, 11:46
:shock:
Ja ihr Lieben Forenleser!
Bei jedem Versorgungsamt wird anders entschieden und das hängt mit den dortigen Gutachterarzten zusammen. Die entscheiden nämlich immer per Schreibtisch nach den Behinderungsgraden.
Es gibt zwar vom VdK ein Büchlein mit den Einstufungen, doch vielfach ist man wirklich abhängig vom Wohlsein der Ärzten.
Persönlich habe ich gute und schlechte Erfahrungen gemacht, trotz Hilfe meines Vaters, der unsere Leute hier im Versorgungsamt gut kannte.
Schwierig ist es immer im Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt, da hatte ich bisher nicht soviel Glück.
Spätestens nächstes Jahr kommt dieses Thema wieder auf mich zu, dann läuft Christophs Ausweis wieder ab.
LG
Corinna mit Pascal
26.07.2004, 18:01
Wir haben hier im Raum Düsseldorf 100% und den Buchstaben H bekommen, aber nur für 1 Jahr. Da habe ich schon von unserer Logopädin erfahren das Düsseldorf dann sobald das Kind 1 mal operiert wird danach direkt weniger % gibt. Dann fangen wir an zu kämpfen für die %.
Pia und Ellen
09.08.2004, 22:51
hallöle
nicht die % sind wichtig, die nachteilsausgleiche. der nachteilsausgleich "h" bringt nämlich die ganzen steuervorteile usw.
Gabi und Lukas
18.10.2004, 12:49
Hallo!
Wir haben Post vom Versorgungsamt bekommen: Obwohl uns im ursprünglichen Bescheid mitgeteilt wurde, dass Lukas' Einstufung (100% und H) 2 Jahre gelten würde, soll er jetzt auf 20% ohne H abgestuft werden. Das ist nochh kein endgültiger Bescheid, gegen den wir Widerspruch einlegen können, sondern eine vorläufige Mitteilung, zu der wir innerhalb eines Monats Stellung beziehen sollen.
Ich finde das ein seltsames Vorgehen und habe ein bisschen das Gefühl, die wollen testen, ob wir uns wehren, bevor wir den endgültigen Bescheid bekommen.
Jetzt bin ich hin und hergerissen: Auf der einen Seite ist Lukas momentan wirklich toppfit, er braucht ja nicht einmal mehr Paukenröhrchen, er macht mir nicht mehr und nicht weniger Arbeit als seine Geschwister in dem Alter. Er ist nicht einmal infektanfälliger zur Zeit. Ich möchte mir ja nicht öffentliche Gelder erschleichen, die mir nicht zustehen.
Auf der anderen Seite kann ich einfach noch nicht einschätzen, wie es mit seiner Sprachentwicklung weitergehen wird. Er ist 18 Monate alt und spricht noch gar nichts. Ich habe einfach die Befürchtung, dass er jetzt abgestuft wird und später, sollte sich doch noch eine Sprachbehinderung herausstellen, nicht wieder hochgestuft wird. Ich finde den Zeitpunkt dieser neuen Einstufung einfach ungünstig.
Könnt Ihr mir vielleicht einen Tipp geben, was ich machen soll?
Gruß, Gabi
Tina & Andy
18.10.2004, 13:39
Hallo Gabi.
Das ist echt schwierig.Ihr habt einen Schwerbehindertenausweiß der bis er 2 ist gültig ist Hab ich das richtig verstanden?Und die Abstufung ist dann mit 2?Oder jetzt schon?
Wenn da steht das es noch kein Entgültiger bescheid ist ruf doch dort einfach mal an.Und lass dir erklären was noch so kommt und was das besste ist für euch!Ich weiß noch nicht was bei uns ist.Andy hat erstmal bis Aug.2005 seinen Schwerbehindertenausweiß aber vor Kurzem hatten die mir was geschickt was ich ausfühlen mußte.Wo dann stand sind Folgeschäden da.Und so was!Hat das dein Kleener auch bekommen?Ich bin mal gespannt was da bei uns noch so wird.20% was bedeutet das dann für euch?Habt ihr dann trotzdem noch irgendwelche Vergünstigungen?
Gabi und Lukas
18.10.2004, 14:13
Hallo Tina!
Der ursprüngliche Bescheid sollte eigentlich geleten, bis er zweieinhalb ist. Der neue Bescheid soll, wenn er endgültig ist, ab sofort gelten.
Wir haben einen Schrieb gekriegt, in dem wir mal wieder alle Ärzte der Schweigepflicht entbinden sollten, sonst nichts. Und danach jetzt diesen Bescheid.
Soviel ich weiß, bringen uns die 20% keine finanziellen Vorteile mehr. Aber ich möchte nochmals betonen, dass ich auch nicht so scharf auf diese Vorteile bin,, wenn sie uns wirklich nicht zustehen. Viel wichtiger ist mir, dass unser Kleiner sich gut entwickelt. Meine Sorge ist nur, dass ich heute noch nicht ausschließen kann, ob es später mal Probleme geben wird und ob dann nochmal eine Höherstufung erfolgen könnte.
Gruß, Gabi
Pia und Ellen
18.10.2004, 14:16
Hallöle
Ellen wurde auch nach 34 Monaten von 100 H auf 60 ohne H herabgestuft. Wir haben ebenfalls Einspruch eingelegt auf die Vorabinfo und nachher auf den Bescheid auch nochmal. Leider ohne Erfolg.
Einspruch einlegen solltet ihr auf jeden Fall. Unterstützung habe ich von der WRG bekommen, bin allerdings auch Mitglied. Ich weiß nicht in wie weit Nichtmitgliedern da geholfen wird. Einfach mal nachfragen.
Die Herabstufung auf 20 % ist natürlich schon gewaltig. Soviel ich weiß, bekommt man einen Ausweis erst ab 30 %. Die steuerlichen Vorteile sind wohl damit weg. Aber ich schau mal bei Gelegenheit nach, bin momentan nur etwas im Streß.
ÜBRIGENS: Wenn man z.Bsp. im April 2004 herabgestuft wird, gelten steuerlich die höheren % für das GESAMTE Jahr 2004.
Gabi und Lukas
18.10.2004, 14:23
Hallo Pia!
Wir sind Mitglied in der WRG! Gute Idee, da mal nachzufragen, werde gleich morgen dort anrufen.
Heißt dass, wenn wir es schaffen, die Abstufung bis ins nächste Jahr hinauszuzögern, bekommen wir trotzdem noch die Vorteile? Oder ist April der Stichmonat?
Gruß, Gabi
Petra und Emelie
18.10.2004, 14:28
Hallo Gabi, Hallo Pia,
ich meine eigentlich, den Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab 50%
(habe das noch so aus meinem Arbeit bei der Rentenversicherung in Erinnerung).
Die WRG hilft auch, wenn man kein Mitglied ist.
Habe damals bei der Ablehnung des Pflegegeldes mit Frau Tödt telefoniert.
Sie hat mir ohne Nachfragen nach einer Mitgliedschaft sofort Unterlagen zugesandt. Einfach anrufen und nett fragen. Dann machen die das bestimmt.
Pia und Ellen
18.10.2004, 14:31
Hallo Gabi,
hab ich mal wieder unverständlich geschriegen Sorry
Es ist ganz Wurscht in welchem Monat die Herabstufung erfolgt. Für die Steuer am Jahresende zählen die % die am höchsten waren.
Also z.Bsp. Steuerjahr 2004
100 % und H bis zum Januar (oder Feb., oder März.....)
20 % den Rest des Jahres.
Du kannst für die ganzen 12 Monate im Jahr 2004 die 100 % und H ansetzen. Du musst nicht aufsplitten in Monate mit 100 % H und Monate mit 20 %.
Ich hoffe das ist jetzt ein wenig klarer formuliert. Ansonsten können wir gerne per PN die Telefonnummern austauschen, dann klären wir das Telefonisch.
Gabi und Lukas
02.02.2005, 12:29
Hallo Pia!
Bei uns läuft der Behindertenausweis aus, wenn Lukas zwei wird, also Ende März 2005.
Das Versorgungsamt hatte uns ja eine Anhörung geschickt, jetzt habe ich schon ewig nichts mehr von denen gehört. Durch die Verwaltungsreform bekommen wir wohl auch einen neuen Sachbearbeiter. Was mache ich jetzt mit dem Behindertenausweis? Offiziell haben wir noch keinen Bescheid, dass sich etwas ändert, kann ich den dann einfach verlängern lassen?
Grüße von Gabi
Sylvia mit Paulchen
02.02.2005, 12:57
Hallo,
Endlich haben wir unseren Bescheid, Paul hat eine Behinderung zu 100 % und ein G und ein H auf seinem Ausweis. Jetzt kann ich das ganze zum Erziehungsgeld anrechnen lassen ( man hofft ja immer ) und dem Steuerberater das ganze auch mal zukommen lassen. Habt ihr eigentlich auch so lange warten müssen. Ich finde 5 Monate ziemlich lang...
Bis bald, Sylvia
Doreen mit Elisei
02.02.2005, 13:32
Hallo Sylvia, na das ist ja Klasse. Wir haben auch zeimlich lange gewartet, ich glaube so 4 Monate. Aber sie haben Paulchen ja super gut eingestuft, mehr kann man nicht erwarten. Und beim Erziehungsgeld kannst Du es wirklich anrechnen lassen. Da steigt dann die Einkommensgrenze, aber mehr als 300 gibts trotzdem nicht :D
Nicole und Julia
02.02.2005, 14:40
Da mein Mann sehr gut verdienst hat selbst das leider nicht mehr genutzt und wir haben nur das übliche halbe Jahr bekommen...
Lange gewartet haben wir nicht , glaub 2 Monate oder so...und 4 Monate ist noch gar nicht lange weil ich glaube das ich schon von über 6 Monaten gehört habe, also sei froh das Paul nun so eingestuft wurde und ich drücke die Daumen das es auch lange so bleibt und nicht schnell wieder zurück gestuft wird.
Pia und Ellen
02.02.2005, 19:13
Hallo Gabi,
ich würde erst mal noch gar nichts machen. Bis März habt ihr ja noch ein wenig Zeit. 2 Wochen vor Ablauf würde ich mal beim Versorgungsamt anrufen und fragen was Du nun machen sollst. Frag nach ob Du aufs Rathaus sollst zum verlängern!
Leider keine perfekte Antwort, aber die habe ich leider nicht.
Tina & Andy
02.02.2005, 20:29
Hallo
Schön das das mit den Behindertenausweiß so gut geklappt hat.Ja bei uns dauerte es auch so ca 4 mon.Aber Andy bekam "nur" 60% ohne Zusatz dadurch das er den Schiefhals noch hat bekam er jetzt aber 70% auch ohne zusatz.
Nicole und Julia
02.02.2005, 20:32
Hab eben noch mal geschaut... wir haben im Außweiß ein H drin und das G ist mit XX gekennzeichnet, also wohl eher durchgestrichen. Oder ist das bei euch anderen aus so drin gestanden. Bedeutet es Gehbehindert??? Das sind aber die kleinen doch alle, weiß es nicht ob das nun bei uns zutrifft oder nicht???
Aber das er bis April 2009 gültig ist , das steht drin und das kann trotzdem geändert werden???? Vorzeitig???
Mandy mit Kevin
03.02.2005, 15:09
Hallo ! :!: Wir haben den Behindertenausweis für Kevin erst letzte Woche bekommen , das heißt 4 1/2 Monate nach antrag stellung . Kevin hat auch seine 100 % und ein "H" - das "G" ist allerdings durchgestrichen . Für was steht eigendlich das "H" :?:
Corinna mit Pascal
03.02.2005, 15:57
Wir haben nur 2 Monate gewartet. Bei uns sind 100% und ein H. Das G ist bei uns auch durchgeixt. Der Ausweis ist allerdings nur gültig bis 05/2005. Wir mußten im Dezember angeben welche OP´s wir schon gemacht bekommen haben. Bin mal gespannt wann wir Bescheid bekommen und was dann darauf steht.
Nicole und Julia
03.02.2005, 16:16
Das H steht für Hilflos! Babys und Kleinkinder sind ja hilflos.... aber wie lange das bestehen bleibt weiß ich nicht! Bei manchen ist es ja schon weggefallen!
Mandy mit Kevin
03.02.2005, 16:51
Also ich habe nachgeschaut , der vom Kevin ist bis Febraur 2010 güldig . So wie ich verstanden habe , wird er sowieso ab dem 10 Lebensjahr zurückgestufft . Oder nicht ? So hat es meine Bearbeiterin erklärt , das er ab dem 10.Lebensjahr Stufe für Stufe herunder gestuft wird . Bis zum vollendeten 17.Lebenjahr ist er dann auf 0 % !
:?: So meine Schbearbeiterin ! :?:
andrea und markus
12.02.2005, 20:23
ich bin mit meinem ausweis einfach immer aufs rathaus zum
verlängern, solange bis kein platz mehr für einen neuen stempel
war.
bei markus ging das aber leider nicht, die haben uns auch einen
fragebogen geschickt und uns dann von 100 h auf 50 runtergestuft
allerdings soll ich denen jetzt ein lichtbild schicken und den alten
ausweis damit wir einen neuen kriegen. brauche ich wirklich für
einen noch nicht mal dreijährigen ein bild? ich muss da nächste
woche mal nachfragen
liebe grüße
Hallo zusammen,
also unser Sohn hat seinen Behinderten Ausweis mit ca. 1 Jahr bekommen. Darin sind die Merkmale G , B, H eingetragen 100%.
Die Gültigkeit des Ausweises wurde zurückdatiert, da es von Geburt an war. Das Merkzeichen H steht für hilflos ( schliesslich können unsere Kleinen ja noch nichts alleine machen) B steht für die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Begleitperson hat bei vielen Veranstaltungen sowie Fahrten freien Eintritt bzw. Fahrtkostenbefreiung) und G bedeutet das sich die Person nicht alleine im öffentlichen Verkehr bewegen kann, bzw. das Haus verlassen kann.
Entschuldigt die Laienhafte Erklärung aber ich werde nochmal die ganz genauen Erklärungen nachlesen und dann mitteilen :oops:
LG Nicole
Hallo zusammen,
also unser Sohn hat seinen Behinderten Ausweis mit ca. 1 Jahr bekommen. Darin sind die Merkmale G , B, H eingetragen 100%.
Die Gültigkeit des Ausweises wurde zurückdatiert, da es von Geburt an war. Das Merkzeichen H steht für hilflos ( schliesslich können unsere Kleinen ja noch nichts alleine machen) B steht für die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Begleitperson hat bei vielen Veranstaltungen sowie Fahrten freien Eintritt bzw. Fahrtkostenbefreiung) und G bedeutet das sich die Person nicht alleine im öffentlichen Verkehr bewegen kann, bzw. das Haus verlassen kann.
Entschuldigt die Laienhafte Erklärung aber ich werde nochmal die ganz genauen Erklärungen nachlesen und dann mitteilen :oops:
LG Nicole
Nicole und Julia
13.02.2005, 16:21
Warum haben wir dann nur H, Julia hat den Ausweis was seit Geburt und war bestimmt da auch noch nicht in der Lage alleine im öffentlichen Verkehr umherzuspazieren :D , begleiten muß ich sie auch immer und H haben wir ja auch. Aber wenn man das so auslegen kann dann müßten ja alle Babys bis sie 12 oder so sind einen Behindertenausweis bekommen... komisch das da mal wieder alle irgendwie was anderes draus machen....??? :? :? :?
Ämter :evil: irgendwie machen die alles nur nach Lust und Laune (habe ich manchmal so im Gefühl)!
Die Uniklinik hat damals die Unterlagen zum Versorgungsamt geschickt, bevor die 2. OP stattfand, und kurze Zeit danach bekamen wir den Ausweis mit G, B, H.
Die Eltern, die ich in Essen kennengelernt hatte, haben das auch alle.
Vielleicht entscheidet jedes Versorgungsamt anders. Für uns ist das versorgungsamt Soest zuständig.
Ach ja, die Mekmale haben übrigens nichts mit der geistigen Behinderung zu tun. Denn diese wurde erst im Juli 2004 diagnostiziert.
Sonja mit Tim
13.02.2005, 18:50
Unser Sohn hatte eine einseitige Lippenspalte. Diese ist bereits verschlossen. Wir haben erst jetzt einen Antrag beim Versorgungsamt eingereicht. Ich habe gelesen bei Lippenspalten gibt es 30-50 %. Wer hat Erfahrungen bei Anträgen mit eins. Lippenspalten? Wieviel % gab es da? Gibt es auch H?
Wir warten noch auf Antwort vom Versorgungsamt. Das kann bestimmt dauern ......
Tina & Andy
13.02.2005, 19:15
Hallo.
Hm also nur Lippe da gibt es wie du schon sagtest 30-50 % aber mit H ist nicht zurechnen.Mein Süßer hatte auch noch Kiefer und da gab es zum anfang 60% und jetzt 50 auf die Lippen-Kieferspalte und 20 auf seinen Schiefhals.Aber immer ohne H
Gabi und Lukas
13.02.2005, 19:29
Die Versorgungsämter entscheiden in der Tat alle unterschiedlich, und selbst das gleiche Versorgungsamt kann bei gleichen Fällen unterschiedlich entscheiden...so geschehen bei uns und Bettina_und_Samuel, bei beiden Kindern die gleiche Spaltform, beide Kinder sind beim selben Arzt in Behandlung, trotzdem kam das Versorgungsamt auf ein anderes Ergebnis. Für mich ist das die reine Willkür, aber was soll man machen, wir sitzen doch am kürzeren Hebel.
Liebe Grüße von Gabi
Hallo :flower: habe noch mal nachgeschaut.
Hier die Merkzeichen:
G = die Bewegungsfähikeit im Staßenverkehr ist erheblich eingeschränkt
aG =außergewöhnlich gehbehindert
B =die ständige Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig
RF =Rundfunksgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung
H =hilflos
Bl = blind / sehbehindert
Noch ausführlicher ist es beschrieben unter:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php?wc_c=558&wc_id=271
Dankönnte man noch unter der Rubrik " Pflegegeld" unter www.behinderte-kinder.de nachsehen.
Dort steht genau aufgeführt, wie hoch der Pflegebedarf sein muss ( immer im Vergleich zu einem gesunden, normal entwickeltem Kind gleichen Alters), um die einzelnen Pflegestufen zu erhalten.
@ Mandy: das mit der Runterstufung kann ich irgendwie nicht so recht glauben, ich bin jetzt 29, mein Ausweis gilt noch bis 2010, und bisher gab es nie eine Abstufung.
Andererseits stand be mir auch nie ein G, H o.ä. drin; nach meinem Umzug und somit Wechsel des Versorgungsamtes brauchte ich nur eine Kopie des alten Ausweises einzureichen, und er wurde anstandslos umgeschrieben, ohne jegliche Nachfrage (bei mir). Aber vielleicht war das auch einfach nur ein "fauler" Mitarbeiter? :?:
Liebe Grüße
Katja
ich habe ne linksseitige LKG-Spalte und 50 % (als Erwachsene, früher aber auch schon, meine ich), alles ohne Buchstaben
Gabi und Lukas
16.03.2005, 15:09
Hallo Pia!
Ich habe Deinen Rat befolgt und heute beim Versorgun gsamt angerufen. Der Behindertenausweis läuft ja Ende März aus, und momentan ist ein neues Feststellungsverfahren anhängig. Man hat mir gesagt, ich soll zum Rathaus gehen und das sagen, dann wird der Ausweis nur um ein Jahr verlängert. Das heißt, egal, wie die Entscheidung ausfällt, bis März 2006 können wir wohl die 100% +H steuerlich geltend machen. Mehr wollten wir ja gar nicht, bis dahin wissen wir dann ja auch mehr über Lukas' Sprachentwicklung.
Grüße von Gabi
Tina & Andy
16.03.2005, 20:15
Hallo
Also bei uns kam so ca 6 mon bevor Andys Ausweiß ablief ein Brief vom Versorgungsamt wo sie ich was ausfühlen sollte.Da stand dann ob nach der Ob irgendwelche Folgeschäden aufgetaucht sind.Ich schrieb dann das Andy den Schiefhals hat und dann kam nach einigerzeit ein Brief wo ich Andys Ausweiß hinschicken sollte und er bekam 70 %.
50% für Kiefer(und verschlossene Lippe)
und
20% für Schiefhals.
Habe ich aber auch erst beim Herrn Stamm von der IFUS erfahren.Die beim Versorgungsamt reden nicht mehr als was sie müßen. :D (genervt bin von Beamte :lol: )
Pia und Ellen
19.03.2005, 11:00
Hi Gabi,
das ist doch suuper! Jedenfalls noch ein Tipp für alle:
Wenn die Neufeststellung kommt, füllt bitte nur den Fragebogen aus. Keine Unterlagen vom Arzt mitschicken, das sollen die vom VA selbst beantragen.
Kirsten und Noel
19.03.2005, 11:19
Hi Pia,
ist das denn nicht besser, wenn man denen die Unterlagen sofort mitschickt? Sprich geht es dann nicht schneller?
Gabi und Lukas
19.03.2005, 20:41
Hallo Kirsten!
Ja, es geht schneller, aber unter Umständen wird das Kind dann abgestuft. Und das ist ja nicht in Eurem Sinne.
Liebe Grüße von Gabi
Nicole und Julia
19.03.2005, 20:54
Hab eigendlich auch Angst wegen der Verlängerung. Hab noch bis 2009 Zeit aber wenn ich es dann mache kommen die bestimmt auf den Trichter und schauen ob uns das noch zusteht. Aber glaub ein halbes Jahr vor Ablauf soll eh noch mal überprüft werden wenn ich das im Ordner von Jule so richtig verstanden habe... mal sehen wie lange wir so mit 100% fahren dürfen!
Corinna mit Pascal
03.05.2005, 19:06
Hallo,
wir haben heute vom Versorgungsamt Bescheid bekommen das Pascal auf 50% rutergestuft wurde. Das "H" wurde ihm auch weggenommen weiler nicht mehr Hilfsbedürftig ist. War das bei Euch auch so nach 1 Jahr?
Gabi und Lukas
03.05.2005, 19:50
Hallo Corinna!
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen!
Bei uns kam jetzt nach zwei Jahren eine Anhörung: Lukas sollte auf 20% runtergestuft werden. Von uns Eltern wurde eine Stellungnahme verlangt. Jetzt kam die Festlegung: 30%! Ich werde Widerspruch einlegen, auch wenn ich glaube, dass es nicht viel bringt. Aber Luki ist immerhin schon zwei und hat "nur" eine Gaumenspalte.
Wenn Du willst, kannst Du mir mal per pn Deine Adresse schreiben, dann kann ich dir meine Stellungnahme kopieren und schicken. Ich habe nämlich einiges an Material mitgeschickt...
Liebe Grüße von Gabi
Hallo Zusammen!
Kann man nicht schon einen Ausweis beantragen bevor das Kind auf der Welt ist? Wenn man so die Bearbeitungszeiten der Ämter sieht, dann sollte man das doch so früh wie möglich tun. Z.B. mit einem Attest des Arztes.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß Günter
Petra und Emelie
03.05.2005, 22:36
Hallo Günter,
das wird wohl nicht gehen. Es wäre zwar schön, aber nicht machbar. Soweit ich mich erinnere, muß die "Behinderung" mind. 6 Mon, bestehen.
Solang ein Kind noch nicht geboren ist, wird es wohl nicht gehen...
Petra und Emelie
03.05.2005, 22:41
Hallo Corinna,
wir haben bis 2007 80% und H. Letztes Jahr erfolgte eine Überprüfung, die dann das Ergebnis brachte.
Wie schon gesagt, Widerspruch einlegen (und unendlich viiiiiiiieeeeeeeeeeel Geduld haben).
Soweit ich weiß, hat die WRG auch entsprechendes Material für einen Widerspruch. Vielleicht ruftst Du Frau Tödt mal an.
Nicole und Julia
03.05.2005, 22:41
ne.. man braucht ja die Geburtsurkunde so weit ich das noch in Erinnerung habe.
Wir haben es aber gleich in der zweiten Woche wo Jule auf der Welt war in die Wege geleitet und mußten auch gar nicht sooo lange warten... Glaub 1 Monat oder so....
Ja jetzt wo ihr es sagt Geburtsurkunde. Hätte ich auch selbst drauf kommen können aber mir(uns) schwirren so viele Sachen im moment durch den Kopf. Trotzdem Danke für die schnellen Antworten.
Gruß Günter
Gigi und Leon
04.05.2005, 10:08
hallo Günter!
Sven bringt dir am Wochenende Unterlagen mit, was ihr wo und wann beantragen könnt.
Bei uns hat es auch nicht so lange gedauert, macht euch darüber noch keinen Kopf. Ich weiß, ist leicht gesagt.
Wir telefonieren noch vor dem Wochenende!!!
Marialuna
04.05.2005, 21:20
Hallo Günter,
der Antrag für den Behindertenausweiß kann erst nach der Geburt gestellt werden, er gilt aber rückwirkend.
Wichtig ist es den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse sofort nach der Geburt zu stellen, den dieser gilt vom Antragsdatum an.
Ein Amtsarzt meldet sich erst nach einigen MOnaten zur Prüfung an, aber wenn das Pflegegeld gewährt wird, dann vom Antragsdatum an.
Deine Krankenkasse hat den Antrag.
Marialuna
04.05.2005, 21:22
Hallo Corinna,
wir haben den Ausweiß für 5 Jahre genehmigt bekommen.
100% H.
Versorgungsamt Dortmund.
Auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Nicole und Julia
04.05.2005, 22:04
Wir haben ihn auch auf 100% für 5 Jahre und noch kam kein Bescheid.... vielleicht sind sie auf dem Dorf nicht ganz so emsig....
Carmen und Fabian
06.05.2005, 22:09
Hallo Günter!
Unser Fabian ist am 01.02.05 geboren. Wir haben ca. 4 Wochen auf den Ausweis gewartet. Ging eigentlich sehr schnell, denn man sagte uns, dass es bei manchen Ämtern mehrere Monate dauert. Wir haben alles ausgefüllt und die Ärzte werden dann vom Amt selber angeschrieben. Eigentlich total unkompliziert.
Warum ist der Ausweis für Euch so wichtig. Ich sehe eigentlich keinen Grund zur Eile, oder???
Gabi und Lukas
07.05.2005, 17:04
Lieber Günther!
Bei uns hat es mehrere Monate gedauert mit dem Ausweis. Das ist aber eigentlich auch nicht weiter tragisch, weil er ja rückwirkend gilt, d.h. die Steuervorteile hat man dann trotzdem ab dem Geburtsjahr.
Ich kann mich übrigens gar nicht daran erinnern, dass wir eine Geburtsurkunde vorlegen mussten...?
Gruß, Gabi
Sonja mit Tim
20.05.2005, 19:00
Wir haben Antwort vom Versorgungsamt erhalten. Der Antrag wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es: Die Erkrankung habe nicht 6 Monate oder länger angedauert.
Tim`s OP war ja damals schon mit 8 Wochen. Trotzdem finde ich es ein bißchen ungerecht. In den Unterlagen der WRG hatte ich gelesen, dass es bei Lippenspalten 30-50 % für ca. 1 Jahr nach OP gibt. Das war (bei uns) wohl nichts.
Traurig, dass der Staat an allen Enden spart. Wenigstens diesen kleinen "Ausgleich" hätten wir erwartet. Naja egal, Schwamm drüber!
Sonja
Gigi und Leon
20.05.2005, 20:29
Hallo Sonja!
Mmh, Pia kennt sich da ja super gut aus, aber ich denke, dass wenn dir 30-50 % für 1 Jahr nach OP zustehen, dann solltest du vielleicht nochmal nachhaken, denn es dauerte dann doch länger als 6 Monate *kratzamKopf*.
Hab leider nicht im Kopf, wie alt Tim jetzt ist und ob sich das noch im Nachhinein lohnt. Aber da weiß Pia bestimmt einen Rat!!!
Mandy mit Kevin
20.05.2005, 22:33
Also mein Sohn hat eine einseitige LKGS und bekam seine 100 % und ein H ! Versuche doch die Unterlagen über die Spalte dazu , vieleicht hilft es einwenig. Was ich nicht verstehe warum der Antrag abgelehnt wurde ! Er hat oder hatte eine Spalte . Und ich denke mal das müßt doch berücksichtigt werden ? Oder sehe ich dies falsch ! Hast du den Antrag zu Spät eingeschickt ! Oder hast du den Tipp zu spät gehört ? Sorry für die Fragen, aber ich verstehe die Behörden nicht mehr.
Pia und Ellen
22.05.2005, 10:41
Hallo Sonja,
in meinem Beitrag "Einstufung im Behindertenausweis" kannst Du nochmal nachlesen, wie in der Regel eingestuft wird. Leider ist das von Versorgungsamt zu Versorgungsamt unterschiedlich.
Ich war so freundlich und habe alle Arztunterlagen selbst angefordert und dem Versorgungsamt bei der Neufeststellung mitgeschickt. Ich dachte es geht dann schneller. Es ging auch schneller, Ellen wurde herabgestuft und das H wurde aberkannt. Hätte der nette Mitarbeiter die Unterlagen selbst anfordern müssen, wäre es vielleicht anders ausgegangen. Also bitte nicht zuviel Hilfsbereitschaft.....
Ich weiß ja nicht wie es mit der Mundmotorik klappt, seid ihr vielleicht bei einer Logopädin in Behandlung. Die könnte evtl. noch bescheinigen, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen war bzw. ist.
Oder wendet euch mal an die WRG, vielleicht können die helfen.
Sonja mit Tim
02.06.2005, 20:39
Dankeschön erst mal für die vielen Infos. Wir haben jetzt erst mal Widerspruch eingelegt.
Bei der Logopädin waren wir schon, sie kann bestimmt auch noch mal eine Bescheinigung abgeben.
Ich werde, sobald wir Nachricht bekommen, weiter berichten.
Sonja
Daniela und Tammo
09.06.2005, 10:14
Hallo,
:razz:
bei uns dauert es auch etwas länger, habe den Antrag im Januar gestellt und ist leider alles schief gelaufen, und das heißt wir warten bis heute. aber egal wie gesagt der wirkt ja rückwirkend. Und letztendlich sollte man sich vorher nicht soviele Gedanken machen und noch das beste hoffen, vielleicht habt ihr Glück und es ist nicht so schlimm.
lg
Hallo,
einigen (wenigen) von Euch haben wir uns bereits im Chat vorgestellt. Elisa, drei Monate alt, hat links eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Und Bernd alias berk ist ihr Papa :)
Nachdem nun einigermaßen Ruhe war auf der "Antragsfront" flattern die ersten Bescheide ins Haus. Da es unterschiedliche Themen sind sende ich meine Fragen auch in zwei Beiträgen.
Also:
Im Behinderten Ausweis stehen tatsächlich die 100% und das H für hilflos drin, hurra.
Was mir aber nicht eingeht, B für die Begleitperson (Zug, öffentlicher Nahverkehr) ist gestrichen.
Ist das bei Euch auch so?
Macht doch wenig Sinn oder?
Oder soll die hilflose Elisa nun allein im Zug zur Oma fahren?
Welche Argumente haben bei Euch gezogen?
Danke für Eure Antworten
Gabi und Lukas
01.07.2005, 18:11
Ist bei uns genauso. Im Prinzip müsste ja sonst jedes Baby das B anerkannt bekommen, denn Du kannst ja auch ein Baby ohne Spalte nicht allein zur Oma fahren lassen. Aber für die 100% +H bekommt Ihr wirklich fette Steuervorteile, also eigentlich kein Grund zur Beschwerde.
Gruß, Gabi
Hm der dritte Versuch zu antworten...
wir wollen es auch nicht übertreiben mit den Vergünstigungen. Deswegen frag ich ja auch nach, wie es bei euch anderen Eltern so ist.
Andrea und Lukas
02.07.2005, 00:25
Hallo Bernd,
wir haben für unseren Sohn Lukas auch nur H 100%, ich denke das kommt daher, weil die Kinder meistens nichts bis zum 6 Lebensalter für z.B. Bahn bezahlen.
Denke die vom Amt, haben da das Pferd von der anderen Seite aus aufgezäumt, denn wir als Elternteil müssen ja immer etwas für die Fahrt bezahlen!
Pia und Ellen
03.07.2005, 21:53
Hallo Bernd,
Gabi hat es schon geschrieben und sie hat vollkommen recht. Auf eine Begleitperson ist jedes Baby/Kind angewiesen, ob es nun gesund ist oder nicht. Man könnte das nun für Hilflos "H" genauso auslegen, aber da ist es einfach so erklärt, dass die Kinder eben "anders" behandelt werden müssen (beim Essen, bei der Pflege,...) als gesunde Kinder.
Ich weiß nicht ob ich das jetzt verständlich erklärt habe, ich hoffe es zumindest. Ansonsten nochmal fragen, dann versuche ich es erneut.
Ok, vielen Dank für Eure Antworten. Dann bin ich beruhigt :)
Sonia mit Simon
06.07.2005, 18:35
Hallo Ihr,
nun wende ich mich auch mal wieder mit einer Frage an Euch: Simon hat ja eine Pierre-Robin-Sequenz und dazugehörig eine ausgeprägte Gaumenspalte.
Das Versorgungsamt billigt ihm, trotz Widerspruch nur 30 % zu. Es würden nur die Funktionsbeieinträchtigungen beurteilt und nicht die Sequenz und die Spalte. Nach der Extension könne er ja gut Nahrung zu sich nehmen (das halte ich für ein Gerücht aber na ja) und wegen der Atemaussetzer habe er ja einen Monitor! Nun überlegen wir, ob wir Klage beim Sozialgericht einreichen sollen? Hat das schon jemand gemacht? Wieviel % haben die anderen Pierre-Robin-Kinder hier erhalten? Laut Rosenthalstiftung ist eine Pierre-Robin-Sequenz auch mit 100% und H in den ersten 5 Jahren zu beurteilen, aber wie überzeugt man das Versorgungsamt??? Freue mich auf Eure Antworten.
Liebe Grüsse
Sonia mit Simon
Gabi und Lukas
06.07.2005, 20:02
Hallo Sonia!
Das ist total ärgerlich, weil scheinbar jedes Versorgungsamt in Deutschland macht, was es will und unterschiedlich entscheidet.
Natürlich stehen Euch eigentlich 100% zu, aber wenn der Widerspruch schon abgewiesen ist, dann hat man kaum noch Chancen Bekannte von mir haben auch Klage eingereicht und nicht Recht bekommen. Im Nachhinein sagen sie, dass es ihnen soviel Ärger bereitet hat, dass sie es nicht wieder tun würden. Aber es ist ungerecht und total ärgerlich, wenn man so von den Launen der Beamten abhängig ist. Lasst Euch doch zumindest mal beraten, in welchem Verhältnis Aufwand und Erfolgsaussichten zueinander stehen.
Liebe Grüße von Gabi
Pia und Ellen
06.07.2005, 20:52
Hallo Sonia,
ich würde mal bei der WRG nachfragen, vielleicht können die ja helfen.
Oder versuch es nochmal beim Versorgungsamt. Lass Dir doch mal den Vorgesetzten geben. Gabi hat nämlich leider Recht, es liegt wohl total im Ermessen des Sachbearbeiters.
Petra und Emelie
07.07.2005, 10:44
Hallo Sonia!
Emelie hat bis 2007 80% mit dem Zusatz H. Eigentlich gab es keine Probleme. Habt Ihr auch die Adresse Eures HNO-Arztes mitangegeben?
Pia hat Recht, die WRG kann Euch sicher weiterhelfen.
Irini und Georgios
13.07.2005, 12:43
Hallo Sonia,
Giorgo hat auch eine mediale Gaumenspalte (gehabt) und die Pierre-Robert-Sequenz und das Versorgungsamt hat im bis 2007 100% H zugesprochen. Ich habe damals alles mitgeschickt was ich von den Ärzten hatte sprich: Pädaudiologie, HNO, KFO Kinderarzt usw. Es ist wirklich ärgerlich wie auch Gabi ja sagte das es an den Launen der Beamten liegt wieviel sie zusprechen. Ich würde dir raten mit eurem Arzt zu sprechen und sich auch an die WRG zu wenden die haben noch andere möglichkeiten dir weiter zu helfen
Gabi und Lukas
13.07.2005, 14:03
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die WRG oder Ärzte da noch Möglichkeiten haben. Wenn der Widerspruch abgelehnt ist, dann ist der Bescheid rechtsgültig und die einzige Möglichkeit ist tatsächlich eine Klage. Und ob sich der Aufwand und Ärger lohnt, bezweifel ich, so ärgerlich das Ganze ist.
Grüße von Gabi
Petra und Emelie
13.07.2005, 14:09
Und ob sich der Aufwand und Ärger lohnt, bezweifel ich, so ärgerlich das Ganze ist.
Grüße von Gabi
Sicher ist der Aufwand sehr groß, aber ohne dem geht einem auch eine ordentliche Steuerersparnis durch die Lappen.
Es geht doch nicht an, daß ein Versorgungsamt so und andere so entscheidet.
Ich finde, man muß sich nicht alles gefallen lassen, auch wenns ne Menge Ärger bringt.
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die WRG oder Ärzte da noch Möglichkeiten haben. Wenn der Widerspruch abgelehnt ist, dann ist der Bescheid rechtsgültig und die einzige Möglichkeit ist tatsächlich eine Klage. ...
Hallo Sonia,
Gabi hat rein formal Recht, aber sie liegt meiner Meinung nach nicht ganz richtig. Die Verwaltungen und Behörden haben auch etwas Spielraum: Euer Widerspruchsbescheid könnten quasi zurückgenommen/überarbeitet werden - wenn ein Wille dazu da ist.
Lotet das doch mal aus, nehmt Euch die WRG zur Seite.
Wer hat denn über den Widerspruch entschieden, dieselbe Behörde, eine übergeordnete?
wie ist es medizinisch bekommen alle PRS - Kinder in der Regel die 100%?
vielleicht hilft ein Termin mit der Widerspruchsstelle bzw. dem Versorgungsamt an dem Vorgesetzte Entscheider und Ihr mit der WRG an einem Tisch sitzen.
Vielleicht ergeben sich auch mit Unterstützung der WRG neue Erkenntnisse aus medizinischer Sicht, die ihr nicht berücksichtigt habt.
Ein neuer Antrag könnte dann auch das Mittel der Wahl sein (leider nicht rückwirkend), aber so könnte evtl. auch ein Versorgungsamt das "Gesicht wahren"...
Hier in Mittelfranken gibts wegen Modellversuch gegenwärtig kein Widerspruchsverfsahren. Es bleibt nur die Klage bei amtlichen Bescheiden.
Und die städtischen Ämter in Nürnberg z.B. weisen gerne darauf hin, bevor man klagt, möge man doch mit ihnen reden...
Klagen sind auch für Verwaltungen und Behörden aufwendig.
Sonia mit Simon
15.07.2005, 22:52
Hallo
und erstmal Danke für Eure Antworten. Wir haben uns nach Rücksprache mit der WRG und unserem behandelnden Kieferchirurgen und unserem Kinderarzt für eine Klage entschieden. Ich habe versucht, telefonisch mit dem Versorgungsamt in Kontakt zu treten, dieses war leider nicht möglich. Das Rechtsdezernat des Vesorgungsamtes hat entschieden das der Wiederspruch abgelehnt ist und damit ist und bleibt er abgelehnt ( telefonische Auskunft!!) Also werden wir nun mal sehen, wie lange es dauert, bis es zur Verhandlung etc.. kommt.
Liebe Grüsse
Sonia mit Simon
Gabi und Lukas
18.07.2005, 13:51
Hallo Sonia,
halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie es weiter geht, ja?
Mich interessiert das nämlich sehr. Ich drücke Euch auf jeden Fall die Daumen, dass Ihr mit der Klage Erfolg habt.
Liebe Grüße von Gabi
Corinna mit Pascal
18.07.2005, 14:50
Hallo,
wollte Euch nur mitteilen das mein Einspruch nichts gebracht hat. Wir bekommen also nur 50% und kein "H". :(
In dem Schreiben vom Versorgungsamt stand jetzt drin. Der Sachbearbeiter hat sich mit dem Vertrauensarzt zusammen gesetzt und nochmals geprüft. Da die Lippe und der Gaumen verschlossen sind stehen uns also keine 100% zu und das "H" auch nicht weil Pascal nicht Hilfsbedürftig ist.
Das sind die Ämter, die wissen doch gar nicht ob Pascal überhaupt richtig sprechen lernt, dann braucht er doch Hilfe. :?
Und wir drücken auch die Daumen!
Aurelia & Lucas
15.08.2005, 12:37
hallo habe eine frage ihr beantragt einen behintertenausweis warum in ein paar monaten wird das doch weg operiert dann sieht man doch gar nichts mehr oder haben eure kinder außer der spalte eine andere behinderung
frage nur mein sohn lucas ist am 22.7.05 mit einer links seitiger lippen-kiefer-gaumspalte zur welt gekommen :razz:
Doreen mit Elisei
15.08.2005, 13:12
Hallo Aurelia, erst mal herzlich Willkommen hier und Glückwunsch zur Geburt deines Sohnes.
Klar wird die Spalte in ein paar Monaten nicht mehr zu sehen sein, aber fertig sind die Kids deswegen noch lange nicht. Ich weiß ja nicht wo ihr operieren lasst, aber meist sind es 3 Schritte, bis erst mal Gaumen und Lippe dicht sind. Bei den Kindern mit doppelter Spalte kommt dann noch die Nase dran (mit ca. 6 Jahren) und bei vielen (oder sogar allen?) die OP am Kiefer. Die letztere erfolgt erst mit 6-9 Jahren. Und was danach noch an Korrekturen kommt steht in den Sternen, mal ganz abgesehen von diversen "Ohrengeschichten" und den späteren Arbeiten des KfOs an den Kiefern der Kinder.
Der Gesetzgeber hat es so vorgesehen, dass Kinder mit Spalten eine Einstufung erhalten, also warum sollen wir das nicht nutzen. Der Ausweis macht die Kinder auch nicht "behinderter" als sie sind. Nur die Vorteile, die man mit Ausweis z.B. bei der Steuer hat sollte man ruhig in Anspruch nehmen. Den Ausweis gibt es übrigens sowieso nur begrenzte Zeit. Es wird immer wieder geschaut, ob die Einstufung noch hinhaut, also wenn wieder durch OPs oder andere Eingriffe Verbesserungen fürs Kind entstanden sind, wird runtergestuft.
Wenn Du noch Fragen hast, schau mal bei "Recht in Deutschland" rein oder meld Dich hier.
Doreen mit Elisei
15.08.2005, 13:15
Hallo ich nochmal, sehe grad, dass Ihr aus Berlin seid. Da ist eure OP-Anlaufstelle sicher das Virchow-Klinikum mit Schmidt/Lauster. Fragt doch mal Frau Lauster wegen Ausweis oder nicht. Sie kann Euch da bestimmt auch was zu sagen.
hallo habe eine frage ihr beantragt einen behintertenausweis warum in ein paar monaten wird das doch weg operiert dann sieht man doch gar nichts mehr oder haben eure kinder außer der spalte eine andere behinderung
frage nur mein sohn lucas ist am 22.7.05 mit einer links seitiger lippen-kiefer-gaumspalte zur welt gekommen :razz:
Du sagst, dass alles wegoperiert wird. Schön wäre es. So einfach ist das nicht. Da es Narben gibt braucht man auf für die Motorik Therapien. Dann hat man schließlich Kosten (Fahrten zum Arzt, Telefonate mit der Krankenkasse, Fahrten zur Klinik etc., Fahrten zum jeweiligen Therapeuten.
Meine Tochter Sabrina ist jetzt 14, sie hatte eine Gaumenspalte. Sie hatte 2 OP´s deswegen (Restloch), dann 4 bzw. auf dem anderen Ohr 5 x Paukis (bis jetzt noch), ca. 30 - 40 Mittelohrentzündungen, 80 x Sprachtherapie. Dann wurde sie jetzt im Juli noch mal operiert (Gaumennahterweiterung, siehe Profil, unten ist ein Link zu ihr). 10 Monate telefonischer und schriftlicher Kampf um den Kieferorthopäden (der ist mitten in der Behandlung aus der kassenärztlichen Vereinigung ausgetreten), jetzt regelmäßige Besuche bei ihm, am 22.8. werden die ersten Brackets gesetzt. Die Behandlung wird wohl ca. 2 Jahre dauern. Wie gesagt, es war eine reine Gaumenspalte.
Durch eine zeitweilige Schwerhörigkeit während des ersten Schuljahres (sie hat sehr viel Theater mit den Ohren gehabt, es wird jetzt langsam besser) hat sich eine Rechenschwäche entwickelt (Mathe baut aufeinander auf), für die Therapie zahlen wir nun schon seit November 2003 pro Monat 225 Euro (auch in den Ferien).
Es haben sich Ängste entwickelt (sie war zurückhaltend und hatte zudem eine unheimliche Angst vor Ärzten enwickelt). Bis man eine Therapie (Gruppe) bekommt muss man erst einmal kämpfen (telefonieren etc.). Dann die Fahrerei zum Therapeuten, auch wieder Fahrtkosten.
Ich habe damals zu spät von dem Ausweis erfahren und wir hatten keinen. Er wäre hilfreich gewesen, man hat einiges an Ausgaben mehr.
Hallo
Ich gehe immer davon aus , daß die Betroffenen von der Spalte und den damit verbundenen Problemen ein Lebenlang begleitet werden.
Die einen mehr die anderen weniger - bis irgendwann nach Meinung des Betroffenen ( oder der Ärzte ) die Aktive Behandlung abgeschloßen ist . Auch gehe ich davon aus , daß eine regelmäßige Nachsorge erfolgen soll , wenn auch in evtl. großen Abständen ( 1 - 3 Jahre ) .
Die Selbstbetroffenen im Forum können das am Besten Beurteilen ! Es wurde hierzu auch schon gepostet .
LG
Alex
PS. Ein Behindertenausweis bringt was - aber nicht was manchmal erforderlich wäre - schon gar nicht schließt er Ärger jeglicher Art aus !
Es wird nämlich immernoch von Amt zu Amt und in den Bundesländern sehr unterschiedlich entschieden ! Und neidisch auf einen erhaltenen BA braucht keiner sein - auch das haben wir schon selber erlebt !
Aurelia & Lucas
15.08.2005, 20:53
hallo danke für eure antworten
wisst ihr bin noch sehr jung und wollte das nicht als behinderung ansehen
bin 19j.und habe schon einen großen sohn er heißt julian er ist 1 1/2 jahre
und ist gesund auf die welt gekommen meiner zweiter ist lucas ich bin sehr erschrogen gewesen als ich es erfuhr habe mich schon daran gewöhnt aber trotzdem.aber ihr habt recht das sind ja eine menge kosten die da auf uns zukommen.im virchow klinikum betreut uns frau dr.schmidt
ich werde mal hier in berlin mich erkundigen wo man den ausweis beantragen tut.vielen dank für eure hilfe
grüße aurelia und lucas :smilingp:
süsser-lockenkopf19
11.10.2005, 01:15
einen behindertenausweis wegen einer lippenkiefergaumen-spalte?
is das ein witz? :boese:
oder wegen etwas anderem?
ich raaaate euch, fasst eure kleinen sonnenscheine nicht zuu sehr mit samdhandschuhen an wegen der spalte, das kann böse für sie ausgehen, denn dann werden sie sich selbst nie mehr als nomalen menschen sehen können... :)
ehrlich :wink: :!:
Gabi und Lukas
11.10.2005, 08:54
Hallo Jenny,
beim Behindertenausweis geht es nicht darum, die Kinder in eine gewissen Ecke zu drängen (behindert/hilfsbedürftig/minderwertig oder ähnliches), sondern lediglich um einen finanziellen Ausgleich für die Eltern. Lukas hat eine Gaumenspalte, er hat momentan noch den Grad der Behinderung von 100%plus Zusatz H. Dadurch haben wir gewisse steuerliche Vorteile. Da wir mit lukas erheblich mehr Aufwand hatten als mit seinen älteren Geschwistern (Fahrerei zu den Ärzten/Klinik, Logopädie, Zeitaufwand beim Füttern(...) finde ich es nur gerecht, dass wir steuerlich etwas entlastet werden. Allerdings wird der GdB bei ihm wohl sehr bald runtergestuft, und ich gehe mal davon aus, dass er bald überhaupt keinen Ausweis mehr anerkannt bekommen wird. Da er sich völlig normal entwickelt, finde ich das dann auch richtig.Er selbst bekommt davon gar nichts mit, es interessiert nur uns und das Finanzamt.
Ich kenne aber erwachsene Selbstbetroffene, die auch noch einen Grad der Behinderung haben (30%), weil sie große Sprachprobleme haben. Auch das finde ich durchaus gerechtfertigt, denn wenn man überlegt, welche Einschränkungen man allein beruflich bei einer Sprachbehinderung hat, haben auch diese Menschen einen Ausgleich verdient.
Ich sehe Lukas absolut nicht als behindert an (wobei ich mich auch dagegen wehre, dass viele "Behindertsein" für eine Schande halten), aber ich bin froh, dass wir für unseren Mehraufwand wenigstens minimal entschädigt werden.
Gruß, Gabi
Nicole und Julia
11.10.2005, 09:08
Huhu Jenny, geb mal "Behindertenausweiß" in die Suche ein... denke dort wirst du einiges zu dem Thema finden, es ist auch ein sensibeles... denn dort wird genau geschildert warum wir Mütter es durchaus gerechtfertigt finden! Außerdem werden die Kinder in ihrem zarten Alter eh nie was davon mitbekommen das sie so einen haben. Warum auch!
Petra und Emelie
11.10.2005, 10:24
Hallo Jenny!
Wie Gabi schon schrieb, hat man mit dem SBA einige steuerliche Vorteile, die als Aufwandsentschädigung gedacht sind. Wenn ich bedenke, wieviel "Rennerei" ich mit Emelie habe, finde ich den steuerlichen Ausweis ganz nützlich. Gerade die und letzte Woche sind wir wieder viel beim Arzt/Logo gewesen. Wenn ich dabei an die Spritpreise denke, wird mir ganz anders.
Außerdem sollte man doch als Besitzter eines SBA nicht in eine Schublade gesteckt werden, wieviele haben einen aufgrund gravierender Krankheiten.
Naja, und das Wort "behindert" ist eh ein ganz schreckliches...
Hallo
Wer ein Kind mit LKGS zu versorgen hat , weiss sicher den deutlichen Mehraufwand einzustufen !
Behindertenausweis ist nicht gleichzusetzten mit doof , ect . - siehe bei Gabi !
Auch uns ist es bereits vorgehalten worden , dass wir für Lukas einen Ausweis haben - wie sich später rausgestellt hat war es Neid , eigentlich war es mehr Unwissenheit .
Es ging um das KFZ , welches einem der Staat bezahlt ! Nur ist dem halt nicht so - mehr dazu in anderen Beiträgen nachzulesen.
Es geht wirklich um den Mehraufwand der über den Steuerlichen Ausgleich ein wenig ausgeglichen wird - um nichts anderes !
Einen schönen Tag
LG Alex
Kirsten und Noel
11.10.2005, 13:35
Da muss ich mich anschliessen - der Merhaufwand durch die Spalte ist nicht zu unterschätzen, habe gerade eben mal wieder 35 km Fahrerei wg. der Spalte hinter mir (zur Logopädin).
Aber davon mal ganz abgesehen: es klingt ja, gerade bei den Selbstbetroffenen, immer wieder an, was für ein Schrecknis der Behindertenausweis für sie darstellt. (Damit will ich Dich nicht persönlich angreifen, Jenny!) Aber es wirft doch ein Licht auf die Einstellung unserer Kultur zu Behinderten, wenn man um keinen Preis zur Klasse der Menschen mit Behinderung gezählt werden will - offenbar fühlt sich das für manche so ein bisschen an, als bescheinige der Ausweis einem, dass man ein Mensch zweiter Klasse sei. Dass es also auch Menschen zweiter Klasse gibt - ein bisschen überspitzt ausgedrückt. Integration scheint im Bewusstsein der meisten immer noch ein Fremdwort zu sein...nur mal so als Denkanstoss...
:idee:
süsser-lockenkopf19
11.10.2005, 13:47
:) danke für die vielen informationen, wusste nicht, dass er dafür da ist...
weil meine mutter brauchte früher nie einen für mich, die große uniklininik für lkg-spalte war immer nur ne viertel stunde von uns weg, auch heute noch.
von daher...
:wink:
Und was ist mit den vielen Ops und den zusätzlichen Rennereien? Und wie viele Mütter haben Probleme deswegen wieder arbeiten gehen zu können?
Sabrina war früher ständig krank, da konnte ich nicht normal arbeiten (ich hatte allerdings auch keinen Ausweis, da ich es zu spät erfahren habe). Und damit ich jetzt wieder normal arbeiten kann, dafür habe ich inzwischen seit mehreren Jahren einen Gewerbeschein.
süsser-lockenkopf19
11.10.2005, 15:27
meine mutter hat versucht ihren urlaub auf die op-zeit zu verschieben....
wenns nicht ging, hat sie mich jeden tag nach oder vor der arbeit im krankenhaus besucht, egal wie klein ich war...
sie hat auch nicht bei mir, mit übernachtet oderso..is doch nicht schlimm :) :wink:
Wir-in-Berlin
26.11.2005, 21:42
Hallo !
Im Falle meiner Tochter gab es sofort 100% / "H".
Kommt es vielleicht auf die Qualität des Gutachtens an ?
Gruss
Carsten
Doreen mit Elisei
26.11.2005, 22:00
Hallo Carsten, vor allem kommt es auf das jeweilige Amt und im Besonderen auf den Bearbeiter an. So wie in Deutschland begutachtet wird, kann man leicht auf die Idee kommen, dass alles völlig willkürlich abläuft :? .
PS. Übrigens herzlich Willkommen auf dieser Seite :D :
Unregistriert
30.12.2005, 20:19
Hallo Pia!
Ich habe Deinen Rat befolgt und heute beim Versorgun gsamt angerufen. Der Behindertenausweis läuft ja Ende März aus, und momentan ist ein neues Feststellungsverfahren anhängig. Man hat mir gesagt, ich soll zum Rathaus gehen und das sagen, dann wird der Ausweis nur um ein Jahr verlängert. Das heißt, egal, wie die Entscheidung ausfällt, bis März 2006 können wir wohl die 100% +H steuerlich geltend machen. Mehr wollten wir ja gar nicht, bis dahin wissen wir dann ja auch mehr über Lukas' Sprachentwicklung.
Grüße von Gabi
Hallo,Gabi
Mein Sohn hat auch eine LKGS .Ich habe jetzt gelesen,das viele einen Behindertenausweis haben.Bekommt das mein Sohn auch und wo kann man den Beantragen.Würde mich über ein Antwort freuen
Gruss Mona
Pia und Ellen
04.01.2006, 19:35
Hallo Mona,
erstmal herzlich willkommen als Gast bei uns im Forum. Wenn Du Dir ein wenig Zeit nimmst und meine Beiträge durchliest kannst Du erfahren wie und was Dir bzw. Deinem Kind der Behindertenausweis bringt. Wenn dennoch Fragen anfallen kannst Du mir gerne ein PN schicken.
Janina mit Max
16.01.2006, 17:30
Hallo, wahrscheinlich wurde das Thema hier schon desöfteren diskutiert, aber bevor ich ewig suche, frag ich lieber nochmal.
Wir haben beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt. Ich würde gerne wissen, ob der bei Euch ohne Probleme bewilligt wurde oder ob Ihr dafür kämpfen musstet. Ich weiß, dass es da eine Richtlinie gibt, nachdem man mit LKGS anfangs 100% kriegt, aber wissen die beim Versorgungsamt das auch?
Und welche Vorteile hat man dann damit? Ich meine z.B. Parken auf Behindertenparkplätzen, Kfz-Steuer etc....
Unser Max hat eine beidseitige LKG-Spalte.
Michaela und Rene
16.01.2006, 18:05
Unser Rene hat sofort 100 % bekommen.
Es gab kein Theater.
Der Ausweis ist erstmal 5 Jahre gültig.
Ich weiss nicht ob man damit Parken darf,aber ich mach es oft und es hat noch keiner was gesagt.
Von den Autosteuern wurden wir befreit.
Wir haben auch Pflegestufe 1 bekommen.
Erstmal für ein jahr.
Janina mit Max
16.01.2006, 18:28
Pflegegeld haben wir auch beantragt, aber das kommt wohl auf den Sachbearbeiter vom medizienischen Dienst an, ob´s bewilligt wird. Ich muss 90 Minuten Mehraufwand gegenüber einem "normalen" Säugling nachweisen. Welche Argumente hattet Ihr? Also, unser Max trinkt sehr langsam, aber wie ich hier erfahren habe, ist das nicht normal, dass er sooo lange braucht. Eine Gaumenplatte hat er nicht, also fällt das auch schonmal raus beim Zeitaufwand. Mal sehen, vielleicht haben wir ja Glück und müssen nicht erst Widerspruch einlegen...
Michaela und Rene
16.01.2006, 19:33
Also ich hatte glaube ich Glück.
Haben nur erzählt das er sehr oft Nachts wach wird.
Das wir spezielle Sauger brauchen.
Das wir spezielle Nahrung haben weil er so oft gebrochen hat.
Einfach nur erzählen was sache ist.
Also bei uns waren sie sehr nett.
Michaela und Rene
16.01.2006, 19:34
Wo kommt Ihr den genau her.
Osnabrück ist ja bei uns um die Ecke.
Kirsten und Noel
16.01.2006, 20:09
Hi,
habe das Thema mal ins passende Forum verschoben. Hier findest Du massenhaft Info dazu, lies Dich einfach mal durch!
Parken auf Behindertenparkplätzen darf man mit dem Ausweus übrigens nicht. Das ist gehbehinderten Personen vorbehalten (wobei so ein Baby ja auch durchaus gehbehindert ist, aber das gilt ja nicht nur für Spaltbabies! *grins*).
Viele Grüße von
Pia und Ellen
16.01.2006, 20:40
Hallo Janny,
Kirsten war so lieb und hat Dein Thema dort hingeschoben wo es hingehört. Hier erhälst Du auch die nötigen Infos rund um den Behindertenausweis. Bei einer LKGS habt ihr normalerweise Anspruch auf 100 % und noch wichtiger auf den Nachteilsausgleich "H". Das H verhilft euch nämlich zu erheblichen Steuervorteilen aber auch das könnt ihr in meinen Beiträgen nachlesen.
Es lohnt sich!!!
Wenn dann noch Fragen sind einfach PN an mich und ich versuche zu helfen. Pflegegeld kenne ich mich leider gar nicht aus, da wir keines beantragt haben. Aber da gibt es genug andere Eltern die helfen können, denke ich.
@Michaela:
Parken auf Behindertenparkplätzen darf man mit dem Behindertenausweis nur wenn auch eine gehbehinderung besteht.
Es gibt ein nettes Schreiben dieser Behinderten Menschen, die solche Falschparker manchmal am Scheibenwischer haben:
Sie haben meinen Parkplatz! Wollen Sie auch meine Behinderung???
Ich denke über diesen Satz sollte man mal nachdenken.
Ritschie
16.01.2006, 20:59
Nochmal "auf die schnelle":
das Wichtigste ist ein Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro. Außerdem kann man Kosten für Fahrten aus medizinischen oder therapeutischen Anlässen absetzen: zu Ärzten, zum Logopäden, zur Apotheke, zum Sanitätshaus oder zu Behörden und Ämtern.
Diese Fahrten sind immer abziehbar.
Aus Vereinfachungsgründen erkennt das Finanzamt ohne Nachweis 3000 km pro Jahr als angemessen an.
Pia und Ellen
16.01.2006, 21:07
Hallo Ritschie,
kleine Verbesserung: Auch private Fahrten können abgesetzt werden.
Es können 15.000 Km a 0,30 € = 4.500,00 € steuermindernd abgesetzt werden. Diese muss man nachweisen oder GLAUBHAFT machen. Das mit dem glaubhaft machen ist gar nicht so schwer wie manch einer glaubt.
Kurzfassung zu dem was ich gerade noch so im Kopf habe
Beh.Pauschbetrag 3.700,00
KM-Pausch 4.500,00
Apothekenrg./Zuzahlungen/Quartalsgebühren....
Pflege-Pausch 924,00
Auswirkung auf Erziehungsgeld
KFZ Steuerbefreiung
Landesfamilienpass in BW
....
Ich sag ja, trockenes Thema aber lesen lohnt sich. Weiss jetzt nicht was ich noch alles vergessen habe.
Annette H
16.01.2006, 22:01
Hallo,
das Versorgungsamt macht normalerweise keine Probleme. Jedenfalls sollte man aber Widerspruch einlegen, wenn der Ausweis ab Tag der Antragstellung gültig ist. Dann bitte drauf drängen, dass die Behinderung ja ab Tag der Geburt da war.... Macht unter Umständen ein paar Euro bei der Steuer, bzw. bei den KM-Pauschalen, etc. aus....
Übrigens: Wer sich nicht gerne alleine mit den Formularen usw. rumschlägt: Wir sind Mitglied beim VdK, die machen, mit einer entsprechenden Vollmacht, den ganzen Schriftverkehr und führen u.U. auch Rechtsstreite, wenns hart auf hart kommt. Kostet ca. 50 Euro im Jahr und kann bei der Steuer abgesetzt werden.
LG Annette
Kirsten und Noel
16.01.2006, 22:12
In dem Zusammenhang (Fahrten absetzbar/glaubhaft machen) möchte ich mal an unsere kleine Statistik erinnern, ich kopier es mal hier rein:
Für die Steuererklärung hab ich unsere auf die Spalte bezogenen Termine nachgehalten. Kann sein, dass ich noch einige vergessen habe, aber es waren im Jahr 2005:
75 Termine, davon:
1 LKGS-OP (unter Vollnarkose) - plus natürlich die Aufenthaltstage in der Klinik
1 X Fädenziehen unter Vollnarkose
1 Tränenkanalspülung unter Vollnarkose
1 Paukendrainage unter Vollnarkose (ok, die kommt am Dienstag, hoffentlich!)
4 Besuche beim Kieferchirurgen
10 Termine beim HNO-Arzt
3 Termine beim Pädaudiologen
7 Termine beim Kieferorthopäden
2 x Elternkurs Logopädische Frühförderung
2 Termine beim Kinderarzt (da sind natürlich die normalen, nichtspaltbezogenen Termine noch nicht inbegriffen!)
1 Termin bei der Augenärztin
2 Termine in der Frühförderstelle
etwa 40 Besuche bei der Logopädin
Insgesamt haben wir dabei "in Sachen Spalte" ca. 3900 (sic!) km kreuz und quer durch NRW zurückgelegt.
Ist also echt kein Problem, es glaubhaft zu machen!
LG
Pia und Ellen
17.01.2006, 13:25
glaubhaft machen geht z. Bsp. ganz einfach so:
KFZ-Rechnungen /TÜV sind immer mit dem KM-Stand ausgerüstet. Da nimmt man 2 Rechnungen und rechnet es auf 12 Monate hoch oder runter. Bei Fragen einfach PN an mich.
Gabi und Lukas
17.01.2006, 15:06
Hallo,
das Versorgungsamt macht normalerweise keine Probleme.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Habe erlebt, dass das gleiche Versorgungsamt in zwei identischen Fällen völlig unterschiedlich entschieden hat.
Und was hier auch völlig willkürlich gehandhabt wird, ist, wie lange der Ausweis gilt. Bei uns hieß es im ersten Bescheid auch, er würde für 5 Jahre gelten, mittlerweile haben wir aber einen Bescheid bekommen, dass Lukas heruntergestuft werden soll. Der Verwaltungsreform sei Dank ist allerdings seit fast einem Jahr nichts mehr passiert, d.h. wir haben Widerspruch eingelegt und haben noch keine Antwort.
Widerspruch einlegen lohnt sich auf jeden Fall immer!
Grüße von Gabi
sannylove
18.01.2006, 13:13
Hallo zusammen,
wir möchten uns an Euch wenden, um Eure Meinung / Erfahrungen und evtl. Hilfe zu bekommen.
Zur Vorgeschichte:
Unser Sohn Luca wurde als Christkind am 24.12.04 mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren.
Der erste Besuch einer Klinik erfolgte damals in den Knappschaftskrankenhaus (Uni) Bochum, wo Prof. Dr. Wolff auch die Fehlbildung diagnostiziert.
Aus verschieden Gründen haben wir weiter gesucht und sind seit Febr. 2005 bei Herrn Dr. Koch in Siegen in Behandlung. Dr. Koch stellte zusätzlich eine umfangreichere Diagnose der Fehlbildung.
Nun zum Thema:
Wir haben einen Antrag auf Schwerbehinderung beim hiesigen Versorgungsamt (NRW) gestellt. Die Fehlbindung von Luca (auf Grund der Diagnose Wolff) wurde lediglich mit einem GdB von 60 anerkannt. Wir legten Widerspruch ein. Die Bezirksregierung Münster lehnte unseren Widerspruch ab. Folglich haben wir beim Sozialgericht Dortmund (dann in Ergänzung mit der Diagnose von Koch) Klage eingereicht.
Nach unzähligem Schriftverkehr sind wir nun an einen Punkt angelangt, an dem alle Aussagen gemacht wurden und deutlich entgegen gesetzte Standpunkte vorhanden sind.
Trotz Vorlage von Diagnose, OP-Bericht, Verweis auf die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit usw. bleibt die Gegenseite nach wie vor bei der Auffassung eine derartige Fehlbildung sei mit einem GdB von 60 ausreichend eingestuft.
In Abstimmung mit dem zur Zeit behandelnden Arzt sind wir jedoch der Auffassung, dass diese Fehlbildung von Luca mit einem GdB von 100 mit Merkzeichen H anzuerkennen ist.
Nun unsere Frage an Euch:
Hat jemand von Euch eine Klage bei einem Sozialgericht in NRW gewonnen?
Kann uns jemand einen geeigneten Anwalt in NRW empfehlen, dem diese Thematik rund um die Anerkennung des GdB bestens bekannt ist und der in jüngster Vergangenheit diesbzgl. prozessiert hat?
Auf Eure zahlreichen Infos freuen wir uns und bedanken uns vorab.
Viele Grüße
Fam. Ludewig
Annette H
18.01.2006, 21:38
@Gabi und Lukas,
nun, bei unseren beiden Mäusen hatten wir bisher wirklich noch keine Probleme mit dem Versorgungsamt.
Aber mein Mann hatte da schon einigen Disput. Das war auch der Grund, warum wir Mitglied beim VdK sind. Seit dort der Schriftverkehr ans Versorgungsamt erledigt wird, hatten er keine Probleme mehr. Vielleicht lags auch daran?!
LG Annette
Hi,
nach dem man früher wohl der Meinung war " das Kind ist nicht behindert sondern hat nur eine Fehlbildung " sah man es auch nicht für nötig eine Behinderung im Sinne § 2 SGB IX feststellen zu lassen.
Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".
Eigentlich etwas doof wenn man so denkt, denn man hätte gewisse Vorteile die man durch eine anerkannte Behinderung hat durch aus nutzen können.
Naja jetzt bin ich 25 und Versuche mit Hilfe des Sozialverbandes zu meinem Recht zu kommen und habe beim " Zentrum Bayern Familie und Soziales " kurz Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Gesundheitsstörung nach versorgungsärztlicher Beurteilung gestellt.
Diese Woche war es dann so weit, der Bescheid ist eingetroffen.
Eine Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX wird festgestellt.
Das Ausmaß dieser Behinderung ergibt sich aus dem Grad der Behinderung
Operierte Lippen Kiefer Gaumensplate - GdB 20
Hmmm.... das bringt ja mal gar nichts, was will man denn mit 20 % ?
Der Sozialverband ist auf zack und hat gleich Wiederspruch gegen diese Beurteilung eingelegt.
Das kann nun wieder dauern.......
Hast Du Dich schon mal bei www.lkg-selbsthilfe.de erkundigt?
Hallo Ritzi!
Warum stellst du denn überhaupt einen Antrag? Was für Einschränkungen hast du denn? Von meiner Arbeit her habe ich viel mit Behinderung und Feststellung des Behinderungsgrades zu tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer operierten LKGS eine Rechtfertigung für mehr als 20 Prozent gibt. Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung. Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.
Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.
Andrea und Lukas
25.02.2006, 08:13
Hallo Karina,
ich will Ritzi sicher nicht in Schutz nehmen. Aber es gibt auch einige hier, die bleibende Schäden aus der LKGS haben. Z. B. Schwerhörigkeit. Da würde ich sagen, das ist eine "Behinderung aus einer Fehlbildung" heraus entstanden.Ich weiß zwar nicht wieviel das bringen in Prozent, aber es ist sicher eine Minderung der Lebensqualität. Ich weiß das früher, keine Ahnung ob das noch in der Jetztzeit gilt, die Schwerhörigkeit oder Verminderung des Gehörs ein Grund zur Frühpesionierung war.
Aber warten wir mal ab was Ritzi dazu zu schreiben hat.
corinna u julian
25.02.2006, 11:13
Hallo Ritzi,
Du schreibst:
Die LKGS Initiative Würzburg wollte das früher wohl mal durch boxen, aber die Mitglieder sahen es wie oben geschrieben " Fehlbildung nicht behindert ! ".
Ich werde der Sache mal Nachgehen.
Bei mir war es schon so, dass wir gleich von der LKG-Initiative über die Möglichkeit informiert wurden, einen GdB feststellen zu lassen und Pflegegeld zu beantragen, etc. Ich persönlich lege auch großen Wert darauf "neue" Eltern dahingehend gut zu beraten.
Warum das früher, wie Du schreibst, anscheinend nicht der Fall war, werde ich klären.
Hallo Ritzi!
Was für Einschränkungen hast du denn?
" Hallo, ich renn doch nicht zum Arzt und simulier dem was vor. Hier kommst dir ja vor als wärst ein Simulant der den Deutschen Staat um sein Geld bringen will "
Ich hatte erst alles aufgezählt, habe mich jetzt aber so geärgert das ich den Text wieder gelöscht und den obigen eingefügt habe
Es gibt auch etwas, das nennt man sozialrechtlich "Gewöhnung an das Leiden", man lernt mit seinem körperlichen Defizit umzugehen und ist deswegen nicht mehr behindert in seiner täglichen Lebensführung.
* Das hört sich zwar gut an, aber wenn das so wäre hätten wir keine Behinderten mehr im Sinne der " Gewöhnung an das Leiden "
Ich bin 22 habe ne operierte LKGS und bin sowas von nicht behindert.
* Das freut mich wahnsinnig für Dich wenn du heute keine Probleme mehr durch die Spalte hast. Ich habe eine Doppelseitige Lippen Kiefer Gaumensegel Spalte die zwar verschlossen aber dadurch nicht verschwunden ist.
Ich finde es moralisch sehr falsch einen Antrag auf Grad der Behinderung zu stellen, nur weil man dann finanzielle Vorteile abgreifen kann. Das ist bei Kleinkindern sicherlich anders. Man sollte sich klar machen wozu es diese Behindertenausweise überhaupt gibt und nicht aus Prinzip alles in Anspruch nehmen was geht.
* Da gebe ich dir recht, ich finde es auch moralisch falsch was zu beantragen wenn man nichts hat. Aber wenn man nichts hat bekommt man den Antrag ja auch nicht genehmigt. Behindertenausweise sind für die jenigen die ihn benötigen, deshalb bekommen sie ihn ja auch !!
Ich finde es sehr schön wenn es Menschen gibt die durch ihre LKGS keine Beeinträchtigungen haben. Leider gibt es aber auch Menschen die jeden Tag daran erinnert werden das sie eine LKGS haben und das ihr Leben lang.
Hallo Corinna und Julian,
ich hatte mich mal mit meinen Eltern darüber unterhalten. Damals war es wohl so das man für Kinder mit LKGS nichts beantragt hat. Die LKGS Initiative war dann wohl mal dabei dies zu tun, dies wurde aber von den Eltern damals nicht gewünscht. Wie das aber genau von statten ging weis ich natürlich auch nicht.
Gabi und Lukas
25.02.2006, 21:10
Hallo Ritzi!
20% bringen Dir leider wirklich überhaupt nichts, soviel ich weiß, kann man erst ab 25% einen Pauschbetrag geltend machen.
Gut, dass gleich Widerspruch eingelegt wurde, denn oftmals nützt es wirklich etwas, wenn man sich wehrt.
Ein Schwerbehindertenausweis mit den dazugehörenden vorteilen steht Dir ja erst ab 50% zu, ich fürchte, Du musst damit rechnen, dass Du die nicht bekommst. Das ist bei erwachsenen Spaltträgern ganz selten der Fall, da müsste schon wirklich noch eine erhebliche Schwerhörigkeit oder Sprachbehinderung dazu kommen. Aber ich kenne meherer Erwachsene mit 30%, die haben dann wenigstens gerinfügige steuerliche Vorteile.
Ist der Widerspruch schon komplett abgeschickt? Die WRG hat uns damals bei unserem Widerspruch sehr weitergeholfen, indem sie uns eine ärztliche Empfehlung geschickt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass sie solche Vordrucke auch für Erwachsene haben. Viellleicht kannst du sowas ja noch nachreichen? Du kannst ja mal in der WRG-Zentrale anrufen und nachfragen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinen Bemühungen.
Liebe Grüße von Gabi
Hallo, ich bin neu hier. Ich habe eine doppelseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Wurde schon ein paar mal von fr. dr. schmidt operiert. super klasse. ich wollte mal fragen, ob ich auch noch einen behindertenausweis beantragen kann. werden am kommenden montag 24 jahre. gruß jenny
Hallo Jenny,
dieses Thema wurde hier schon oft behandelt und diskutiert.
Geb doch mal in die Suchfunktion den Begriff ein,
du wirst sicher fündig werden.
Aber warum möchtest du denn einen Behindertenausweis?
Hast du (noch) Probleme mit der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte?
(ich habs ausgeschrieben@maria...sorry kleiner Insider...)
Liebe Grüße
Anna
hallo anna, danke für deine antwort. mich würde das einfach mal interessieren. meine mutter hat mich darauf angesprochen, da sie als erzieherin in einer kita arbeitet und dort auch ein mädchen mit einer spalte hat. von deren mutter hat sie gehört, dass das mädchen einen ausweis hat..... bei mir sieht es halt jobmäßig nicht so rosig aus....das macht mich ziemlich runter....ich habe einfach manchmal das gefühl, dass das an der spalte liegt...
Unregistriert
13.03.2006, 12:33
Hallo Jenny,
wir haben bei uns auf der Arbeit auch jemand der ist 23 Jahre alt. er hat einen Behindertenausweis, allerdings hört er aber auch sehr schlecht. Bespreche das doch mal mit Deinem Hausarzt.
Corinna mit Pascal
13.03.2006, 12:35
Hallo Jenny,
wir haben bei uns auch jemand der ist 24 Jahre alt und hat einen Behindertenausweis. Allerdings ist er etwas schwerhörig, frag doch mal Deinen Hausarzt.
hi jenny!
da solltest du wirklich deinen hausarzt einmal fragen, da das von person zu person unterschiedlich ist.
ich habe schon seit jahren keinen behindertenausweis mehr, da mein behinderungsgrad zu niedrig ist.
lg, bene
Kirsten und Noel
06.04.2006, 22:51
Hallo Ihr Lieben,
heute flatterte uns ein Brief vom Versorgungsamt ins Haus, dass Noels Behindertenstatus neu überprüft werden soll, anhand eines speziellen Vordrucks, in den wir Noels OPs und Therapien seit seiner Geburt eintragen sollen (soviel Platz ist da beinahe nicht!). Ich gehe mal davon aus, dass das mit seinem vollendeten zweiten Lebensjahr zu tun hat? Ist das ein normaler, üblicher Vorgang? Bisher hatte ich immer gedacht, dass bei vollständigen LKGS der Status 100 % und "H" i.d.R. für einen Bewilligungszeitraum von 5 jahren nach dem Erstantrag gilt. Wie war das denn bei Euren Kindern, wann wurde der GdB zum erstenmal neu geprüft?
Danke schon mal....
LG,
Ritschie
07.04.2006, 07:19
Luise ist jetzt im März sechs geworden und wir haben auch ganz aktuell so einen Brief bekommen. Vorher war allerdings die ganze Zeit Ruhe...
corinna u julian
07.04.2006, 08:05
Hallo,
wir haben 100 H für genau 5 Jahre bekommen und noch nie einen Brief erhalten.
Pia und Ellen
07.04.2006, 20:19
Ja liebe Kirsten,
das ist halt wie meistens: Das wird von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt. Auch wenn für längere Zeit genehmigt wurde kann eine Zwischenprüfung folgen. Hatten wir auch und wurden dann heruntergestuft. Bei uns hat das ganze Einspruchsverfahren nichts gebracht.
Wenn ich so lese, ist euer Ausweis so kurz gültig. Meine Tochter ist 2001 geboren gut hat ein wenig gedauert bis wir davon wußten, aber gültig bis 2007. Obwohl wir nur eine einseitige Spalte haben.
Cu Petra
Gigi und Leon
15.04.2006, 12:29
^Hallo Petra!
Auch danach wird deine Tochter wohl weiter einen Ausweis bekommen. Allerdings kann es sein, dass sie dann heruntergestuft wird. Jedoch sollte man da auch drauf achten, dass das in einem angemessenen Bereich stattfindet und ggf. in Berufung gehen.
Mein Sohn ist ja ´97 geboren und hatte die ersten 5 Jahre 100 % und ein "H". Danach wurde er auf 50 % runtergestuft, was auch vollkommen in Ordnung ist. Der jetzige Ausweis ist bis 2007 gültig.
Gruß Gigi
Mary/Kiko
24.04.2006, 21:25
Hi!
Also ich hatte auch letztes Jahr Christophs Ausweis bei der Bürgerberatung verlängern lassen.
Vor einigen Wochen erhielt ich nun einen erneuten Feststellungsbogen zur erneuten Überprüfung der Grad der Behinderung, den ich auch brav ausgefüllt habe.
Letzten Freitag erhielt ich nun die Anforderung Zeugnisse meines Sohnes als Kopien vorzulegen, damit das Versorgungsamt aus den Bewertungen ersehen kann, wie die Entwicklung meines Sohnes gelaufen ist.
Also mit soetwas hatte ich nicht gerechnet, das auch Zeugnisskopien der Schulen miteinbezogen werden zur Begutachtung.
Wollte dies nur mal loswerden. Bis bald mal wieder.
LG
Alexandra und Valentin
01.05.2006, 14:36
Hallo in die Runde!
Ich wollte einfach mal wissen wie lange ihr darauf gewartet habt bis ihr den Behindertenausweis bekommen habt.
Wir haben unseren Mitte März beantragt. Was glaubt ihr wie lange es noch in etwa dauert?
Liebe Grüße
Alexandra
Pia und Ellen
01.05.2006, 21:17
Hallo Alexandra,
das kommt ganz auf das Versorgungsamt und den Sachbearbeiter an. Aber es kann in jedem Fall bis zu einem halben Jahr dauern.
Das ist aber eigentlich nicht weiter schlimm, denn der Behindertenausweis ist gültig AB DATUM GEBURT!!
Wichtig ist nur das ihr beim Erziehungsgeld den Behindertenpauschbetrag geltend macht. Wenn ihr den Antrag schon gestellt habt, dann ruft an und sagt denen bescheid dass ein Behindertenausweis beantragt wurde.
Wenn ihr hierzu noch Fragen habt, nur zu, helfe euch gerne wenn ich kann.
Alexandra und Valentin
02.05.2006, 07:34
Danke!
Erziehungsgeld würden wir jetzt schon eigentlich nicht mehr bekommen, geht ja nach Verdienst. Ich habe der Erziehungsgeldstelle mitgeteilt das wir einen Ausweis beantragt habe. Bekommt man dann was nachgezahlt?
Danke schon mal für die Auskunft. Dann kann das ja noch was dauern. Wir sind bei der Stelle für Köln, also wahrscheinlich recht viel los.
Gruß
ALexandra
Unregistriert
02.05.2006, 08:30
Guten Morgen Alexandra!!
Erziehungsgeld geht zwar nach dem Verdienst aber durch den Behindertenpauschbetrag kann es durchaus sein, daß Du den vollen Satz bekommst. Auch nachträglich. Wir haben jetzt für das 2. Jahr den vollen Betrag von 300 € und für das erste Jahr noch was nachbezahlt bekommen.
Wichtig beim Erziehungsgeldantrag, Kopie vom Behindertenausweis mitschicken, oder auch erstmal anrufen!! In Baden-Württemberg hat man noch die Möglichkeit das Landeserziehungsgeld für das 3. Jahr zu bekommen, sind auch 250 €.
Liebe Grüße
Manu mit Antje *30.12.04 lkgs und Denise *10.11.01
Unregistriert
02.05.2006, 11:14
Hallo Alexandra!!
Wir haben auch nach dem 7.Monat weniger Erziehungsgeld bekommen. Als ich dann für das 2.Jahr beantragt habe, diesmal mit einer Kopie des Behindertenausweises, habe ich nochmal eine Nachzahlung bekommen. Für das 2.Jahr bekomme ich die ganzen 300 €. In Baden-Württemberg und Bayern gibts noch auf Antrag für das 3. Jahr Erz.-Geld mit Beh.-Ausweis ca. 250 €.
Gruß
Manu mit Antje *30.12.04 lkgs links und Schwester Denise *10.11.01
Corinna mit Pascal
02.05.2006, 12:41
Wir haben 3 Monate darauf gewartet, das ist das Versorgungsamt in Düsseldorf.
@Pia
bei uns gilt der Ausweis aber nicht ab Geburt, sondern wann man ihn beantragt hat.
Kirsten und Noel
02.05.2006, 13:53
Hallo Alexandra,
habt Ihr dem Antrag direkt ein Gutachten Eures Kieferchirurgen o.ä. beigefügt? Falls nicht, und falls Du die Bearbeitungsnummer Eures Antrags kennst (die kannst Du auch beim Versorgungsamt erfragen), kannst Du die ja an einen entsprechenden Arzt weitergeben, damit er von sich aus denen ein Gutachten schickt. Dann geht es meist wesentlich schneller, war jedenfalls bei uns so.
LG,
Kathleen
02.05.2006, 14:12
Also wie haben auch ein halbe Jahr auf den Ausweis warten müssen. Als ich mich damals erkundigt habe, wurde mir vom Amt gesagt, dass ich den nur bekomme, wenn ich auch eine Pflegestufe habe. So habe ich dann noch einen Antrag auf Pflegegeld gestellt, der leider bis heute noch immer nicht bearbeitet wurde. Allerdings wurde uns in der Zwischenzeit der Schwerbehinderten Ausweis auch ohne Pflegestufe zugeschickt.
LG Kathleen
________________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Alexandra und Valentin
02.05.2006, 14:23
ALso ich habe den Antraggestellt,über die Uniklinik , als Ansprechpartner, die auch ein GUtachten beilegen, das machen die immer so, damit es nicht irgendein Arzt macht der nicht genau Bescheid weiß, wie z.B. der Hausarzt.
Von wegen Pflegegeld, das haben wir nicht beantragt, weil ich dazu auch keine Veranlassung sehe und es hundert pro auch nicht bekommen würde, weil er ja nun nicht so einen mehraufwand verursacht als andere Kinder. EIgentlich nicht mehr als mein anderer Sohn. . Ich weiß auch nur das der AUsweis ab Geburt gelten soll. Aber da lass ich mich dann mal überraschen.
Carmen und Fabian
02.05.2006, 21:32
Hallo Alexandra!
Bei uns ging es - im Vergleich zu den anderen - superschnell, wir hatten den Ausweis schon nach 8 Wochen vorliegen. Irgendwelche Atteste oder ähnl. beizufügen bringt meist nicht viel, da sich das Versorgungsamt mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzt. Ich denke, dass es im Bereich Köln schon länger dauern wird, als bei uns auf dem Land (überspitzt gesagt).
Pflegegeld haben wir auch nicht beantragt, da ich es auch so gesehen habe, dass Fabian auch nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt, als unsere Tochter in dem Alter. Und das Kilometergeld für die ganze Ärztefahrerei ist bei uns dann auch über den Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit der Eink.St.-Erklärung abgegolten. Also von pflegebedürftig war bei uns überhaupt keine Rede und ich hatte auch absolut keine Lust, mir diesen Streß mit dem med. Dienst anzutun!!!
Kirsten und Noel
02.05.2006, 23:32
Hallo Alexandra!
Irgendwelche Atteste oder ähnl. beizufügen bringt meist nicht viel, da sich das Versorgungsamt mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzt. Ich denke, dass es im Bereich Köln schon länger dauern wird, als bei uns auf dem Land (überspitzt gesagt).
Bei uns hat es den Prozess definitiv beschleunigt, dass unser Kfo sich persönlich mit dem Versorgungsamt in Verbindung gesetzt bzw. ihnen von sich aus ein Attest geschickt hat, anstatt darauf zu warten, dass das Versorgungsamt ihn kontaktiert. Es ging viele Wochen schneller als beim Sohn eines Kollegen meines Mannes, für den der Antrag bei demselben Versorgungsamt gestellt wurde - übrigens Düsseldorf, also ähnlich großstädtisch wie Köln.
Also von pflegebedürftig war bei uns überhaupt keine Rede und ich hatte auch absolut keine Lust, mir diesen Streß mit dem med. Dienst anzutun!!!
Na, das ist doch super, dass Du so gut zurechtgekommen bist! Ich persönlich fand die vielen Stunden, die wir mit der Ernährung zugebracht haben, schon ziemlich pflegeintensiv. Im Vergleich dazu war der Besuch des medizinischen Dienstes wirklich kein Stress.
LG,
Carmen und Fabian
03.05.2006, 15:15
Im Vergleich dazu war der Besuch des medizinischen Dienstes wirklich kein Stress.
LG,
Also da habe ich schon ganz andere Sachen gehört !!!! Es kommt natürlich auch immer auf die Person an, die der med. Dienst schickt. Aber ich kenne wirklich Fälle, die im nachhinein gesagt haben, dass sie es nie angeleiert hätten, wenn sie gewußt hätten, wie stressig und nervenaufreibend es war, die Pflegebedürftigkeit durchzusetzen.
Ich meine, es gibt ja auch genug Leute, die meinen, das steht uns zu und dann will ich die Pflegebedürftigkeit auch bewilligt haben, um evtl. ein paar Euro zu bekommen. Ist ja auch o.K., wenn es wirklich schwierige Fälle sind. Aber wir hatten nun mal nicht übermäßig viele Probleme und deshalb auch keine Lust, da was durchzuboxen, was uns mit guter Argumentation vielleicht zugestanden hätte.
Kathleen
03.05.2006, 20:30
Ich freue mich, wenn ich höre, dass andere Mütter mit dem Füttern der Kinder so gut zurecht kommen. Bei uns gibt es immer noch Probleme. Sebastian kann z. B. alles nur aus der Nuckelflasche trinken und nicht mit Löffel essen. Er schiebt das Essen mit der Zunge in die Spalte, dann wirgt er und bricht. Deshalb habe ich bei dem Habermann die Spitze vom Nuckel abgeschnitten, damit er auch den Brei trinken kann und den verdünne ich dann noch. Nach der Geburt habe ich 2 Stunden gebrauch, damit er wenigstens 50 ml getrunken hat. Er hat dann eine Stunde geschlafen und hatte wieder Hunger.
Ich sehe das auch so wie Kirsten. Hätte man uns nicht gesagt, dass es ohne Pflegegeldantrag einen Ausweis gibt, hätte ich es nicht gewusst und keins beantragt. So hat sich das halt ergeben. Und auch ich kann nur sagen, dass die Ärztin vom MDK sehr nett war und es überhaupt nicht stressig war.
Gruß Kathleen
Alexandra und Valentin
03.05.2006, 20:37
An alle die geantwortet haben erst mal danke. Dann kann ich mich ja auf noch ein bischen Wartezeit einstellen.
Ich finde auch das man das Pflegegeld beantragen sollte, wenn man wirklich viel mehr Zeit mit seinem Kind aufwendet und alles immens anstrengender ist als mit einem "normalen" Kind. Dafür ist das Pflegegeld schließlich da.Dann kann man sich wenigstens jemanden leisten der vielleicht ein wenig im Haushalt hilft. Ich hätte es bestimmt auch gemacht, wenn ich mit Valentin Probleme in der Hinsicht gehabt hätte.
Aber bei uns klappte es nach ein paar Wochen dann recht gut, mit dem Habermann hat er in 10 Minuten maximal die Flasche leer,auch mit dem Löffel ist es wie ein normales Kind zu füttern, außer das halt viel aus der Nase rausgeniest wird und man dann mit Brei geduscht wird.
Aber das ist natürlich nicht bei allen so, von daher sollte man es nicht abtun wenn die ein oder andere Familie das Pflegegeld beantragt, denn für diese Fälle ist es da, um halt einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Liebe Grüße an euch
ALexandra
Janina mit Max
04.05.2006, 16:37
Hallo, also wir haben sowohl Pflegegeld als auch einen Schwerbehindertenausweis beantragt, beides Mitte Dezember. Beide Anträge laufen noch...
Nachdem der Med. Dienst Ende Februar da war und den Antrag auf Pflegegeld abgelehnt hatte, habe ich Anfang März Widerspruch eingelegt und seitdem warten wir wieder. Laut Pflegekasse dauert das wohl noch bis Juni/Juli.
Beim Versorgungsamt hatte ich letzte Woche mal angerufen, die brauchen wohl noch bis Ende Mai, hat man mir da gesagt.
Ich bin ja mal gespannt, wann da mal was kommt... Beamte halt...
Gruß, Janina mit Max
Pia und Ellen
05.05.2006, 20:25
Hallo Corinna und andere,
Die Fehlbildung besteht schon ab der Geburt des Kindes, deshalb muß der Behindertenausweis auch gültig sein "ab Geburtsdatum". Hast du das eventuell mit dem Ausstellungsdatum verwechselt?
Alexandra und Valentin
28.05.2006, 09:03
Hallo!
Ich hatte euch ja vor ein paar Wochen mal gefragt wie lange ihr auf euren Behindertenausweis gewartet habt und bei den meisten war es ja recht lange.
Zu meiner großen Überraschung ist unserer gestern angekommen. Wir hatten ihn erst im März, gegen Ende , beantragt.
Das ist doch echt megaschnell, oder?
Wir sind beim Versorgungsamt Köln. Sie haben ihn auch direkt bis 2010 ausgestellt.
Viele Grüße
Alexandra
Gigi und Leon
28.05.2006, 09:59
Na Klasse und wieviel % ?
Bis 2010 ist auch vollkommen in Ordnung, denn dann ist er ja 5 Jahre alt und dann wird neu geschaut.
Prima.
Gigi
Alexandra und Valentin
28.05.2006, 12:19
Er hat direkt 100 % bekommen.
Liebe Grüße
Alex
Hallo Alexandra,
gratuliere, da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Länder sind, Florian hat mit einer beids. LKGS 70% bekommen!
Schön, das allees so glatt über die Bühne gegangen ist!
Doreen mit Elisei
28.05.2006, 15:38
Haben die Beamten also nicht nur gedöst bei Euch;) . Aber oft liegt die lange Wartezeit ja eher an den Ärzten, die vom Amt angeschrieben werden und und ihre Gutachten einreichen müssen. War jedenfalls bei uns so.
Habt Ihr außer den 100% auch noch B oder H oder...?
Gabi und Lukas
28.05.2006, 16:15
Vorsicht!
Nur, weil der Ausweis bis 2010 ausgestellt ist, heißt das noch lange nicht, dass das so bleibt. Unserer war auch für 5 Jahre ausgestellt, wurde aber nach drei Jahren runtergestuft.
Grüße von Gabi
Alexandra und Valentin
28.05.2006, 19:15
WIr haben ein H im Ausweis.
WEgen runterstufen: eben, wir warten einfach ab. Er ist ja jetzt erst mal da. Aber man sagte uns in der Klinik schon das sie eigentlihc hier bei uns im Kreis alle den Ausweis bis sie 5 sind behalten haben.
Gruß
Alexandra
Kirsten und Noel
29.05.2006, 12:41
Prima Alexandra, dass Ihr den Ausweis habt!
Noels Ausweis war auch für 5 jahre ausgestellt, und jetzt wird doch wieder neu geguckt. *seufz* Das Ergebnis haben wir noch nicht...mal sehen!
Pia und Ellen
05.06.2006, 22:16
Hallo
ich werde mal versuchen alle Beiträge zum Antrag auf Behindertenausweis, Grad der Behinderung (GdB), Antragsdauer usw. hier zusammenzufassen.
Bitte zukünftig, wenn möglich nur noch hier posten wenns direkt um den Behindertenausweis geht.
Irini und Georgios
25.06.2006, 18:43
Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Georgios Behibndertenausweis ist gültig bis Februar 07. Ich war Freitag im Bürgerbüro und wollte mal Fragen wie ich den Ausweis vor ablauf verlängern kann. Man hat mir einen Antrag gegeben und sagte mir das muß ich ans Versorgungsamt schicken. Daheim habe ich dann gesehen das auf diesem Antrag nicht von Verlängerung drauf steht. Sie hat mir einen Änderungsantrag nach Schwerbehindertengesetzt mit gegeben ist das der richtige Antrag oder ist er falsch. Hoffe ihr könnt mir helfen
Lg
Irini und Georgios
Pia und Ellen
25.06.2006, 20:45
Hallo Irini,
ich würde dir empfehlen gar nicht zu machen. Wenn im Februar der Ausweis abläuft, dann geh auf das Rathaus und frage ob die ihn verlängern. Wenn nicht ruf beim Versorgungsamt an und frag wie du ihn verlängern lassen kannst. Aber Bitte erst im Februar. Wenn du da jetzt schon anfragst, könnte es sein dass sie eine Neufeststellung machen und ihr werden herabgestuft.
Normalerweise bekommst du ganz automatisch vom Versorgungsamt neue Anträge zugeschickt.
Also einfach abwarten
Kyoko1989
06.04.2007, 13:30
Kann man denn auch noch in meinem Alter (17) Zuschüsse bekommen. Denn wir fahren ja auch öfters nach Erlangen, sprich 50-60 km eine einfache Strecke. Und ich habe durch meine gekrümmte Nasenwand auch des Öfteren Schnupfen und Grippe. Abr Grippemittel werden ab dem 14ten Lebensjahr nicht mehr gezahlt.
Pia und Ellen
06.04.2007, 19:21
Unabhängig vom Behindertenausweis kann man bei der Einkommensteuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" alle Zuzahlungen, Praxisgebühren und Fahrten zum Arzt und Apotheker usw. anrechnenen lassen. Eine Aufstellung der Fahrten (km a 0,30 €) und der Zuzahlungen erstellen und als aussergewöhnliche Belastung eintragen.
hallo zusammen
bis vor kurzem wusste ich nicht , dass man wegen lkgs einen behindertenausweiss beantragen kann.:gruebel:
ich nehme mal , dass es einen rückgängigen ausweiss nicht gibt
oder sehe ich das falsch?
ciao
anita
Doreen mit Elisei
01.05.2007, 13:09
Nein, über so viele Jahre sicher nicht. Aber unsere Kinder haben meist auch nur die ersten Jahre eine hohe Einstufung. Sobald die primären OPs gelaufen sind und keine schweren Beeinträchtigungen mehr vorliegen, wird runtergstuft.
Ich gehe mal davon aus, dass Elisei, wenn er so alt ist wie Du, auch keinen Ausweis mehr hat.;)
Anna und Jan
02.05.2007, 15:59
Unabhängig vom Behindertenausweis kann man bei der Einkommensteuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" alle Zuzahlungen, Praxisgebühren und Fahrten zum Arzt und Apotheker usw. anrechnenen lassen. Eine Aufstellung der Fahrten (km a 0,30 €) und der Zuzahlungen erstellen und als aussergewöhnliche Belastung eintragen.
Hallo Pia, (und auch die Anderen! :) )
das mit den Fahrten zum Arzt wusste ich nicht. Da aber Jan kein Behindertenausweis hat, und wir alle Kosten selber tragen, wäre es schon sehr interessant, wenigstens mit Einkommensteuererklärung.
Was muss man denn als Beweismittel haben? Es reicht doch bestimmt nicht, wenn ich einfach selbst die Tage aufschreibe, an denen wir in die Klinik gefahren sind? Muss das immer eine Bescheinigung aus der Klinik sein? Die gebe ich nämlich beim Arbeitgeber ab... :eek:
LG, Anna
Muss das immer eine Bescheinigung aus der Klinik sein? Die gebe ich nämlich beim Arbeitgeber ab... :eek:
LG, Anna
Ähm, warum kopierst Du Dir nicht einfach die Bescheinigungen? Ich mache das bei allen möglichen Dingen seit Jahren, denn ich habe schon so oft erlebt, dass bei Ämtern, Banken, Krankenkassen etc. was weggekommen ist und so habe ich keinerlei Rennerei, wenn so etwas mal wieder passiert.
Und Du kannst ja dann einfach die entsprechenden Kopien Deiner Steuererklärung beilegen - einen Versuch ist es doch wert.
LG Tina:blume:
Anna und Jan
02.05.2007, 16:20
:D
Tja, Tina, da hast du, wie immer, recht!
Es nervt zwar, dass der Schrank schon voll mit allen möglichen Ordnern ist, aber das ist nun mal so. Werde in Zukunft machen.
Aber hat das nun jemand wirklich mal so gemacht?
Oh ja, dass kenne ich zur genüge, aber ab und an (wenn ich denn mal Bock hab) miste ich den ganzen Kram aus - muss ja nicht Jahrhunderte im Schrank rumliegen und allmählich vergilben, gell?
LG Tina:blume:
Pia und Ellen
04.05.2007, 21:00
Au mann, mein ganzer Text den ich geschrieben habe ist weg:motz:
Ich melde mich später noch mal
Pia und Ellen
04.05.2007, 21:09
Also nochmal in Kurzform.
Apothekenrechnungen sammle ich ja sowieso, sind ja ebenfalls aussergewöhnliche Belastungen. Also weiß ich dass ich an diesem Tag auf jeden Fall bei der Apotheke war und i.d.R auch beim Arzt. Bei meinen Kids bekomme ich ja keine Apothekenrechnungen, da wird am Ende meiner Rechnung großzügig aufgerundet.
Beim Hausarzt und Kinderarzt frage ich immer :) ganz freundlich :) nach, ob sie mir die Daten von mir und meinem Mann bzw. meinen Kids rausschreiben kann. Machen die meistens sofort, ansonsten sagen die mir, wann ich anrufen kann!
Dann hat man ja so jährliche Kontrolltermine wie z.B. Zahnarzt, Augenarzt, Frauenarzt, KFO, ... die schreibe ich ohne Datum auf.
Dann noch die Kilometer für Hin und Rückfahrt ausrechnen, und zum Schluss hat man eine Gesamtkilometerzahl. So und die wird von mir nochmals großzügig aufgerundet, da meine Liste ja NUR Beispiele sind. Hat bei mir bisher immer geklappt.
Fahrtkosten zu Ärzten, Logopäden, Apotheken usw.
Steinlach-Apotheke, Mössingen Datum ...... 10 x 10,4 km = 104 km
Hausarzt Rolf: Datum ........ 7 x 21,6 km
Hausarzt Pia: Datum ........ 9 x 21,6 km
KiA Ellen und Hanna: Datum ........ 19 x 13 km
Jahrestermine Rolf:
Jahrestermine Pia:
Jahrestermine Ellen:
Jahrestermine Hanna:
usw. eben.
Wenn noch jemand genauere Fragen hat, bitte nochmal melden oder pn schicken.
Julia und Felix
07.05.2007, 20:05
hallo,
wir haben erst vor kurzem erfahren, dass man einen behindertenausweis beantragen kann und vorgestern erst von der sache vom pflegegeld.
nun war ich heute bei uns in der uni und habe dort beim sozialdienst nachfragen wollen (geht aber nur mit termin). die dame sagte mir nur schonmal, dass in dem alter keine behindertenausweise ausgestellt werden würden!
wie läuft das denn nun? unser antrag auf pflegegeld ist nun erst seit ein paar wochen weg und wir haben bescheid bekommen, dass er bearbeitet wird. felix ist am 09.01.07 geboren.
was kann man denn nun überhaupt beantragen?
l.g. julia
Doreen mit Elisei
07.05.2007, 20:41
Hallo Julia, natürlich könnt Ihr einen SbA (Schwerbehindertenausweis)beantragen. Es ist totaler Quatsch, dass es den für Kinder nicht gibt. Meine Tochter und auch Elisei haben ihn von Geburt an. Geh einfach mal zum Versorgungsamt und hol Dir einen Antrag. Die kümmern sich dann um alles, besorgen sich die Gutachten der Ärzte und stufen danach das Kind ein. Du kannst den Ausweis auch zur Geburt rückdatieren lassen. Vermerk das einfach auf dem Antrag.
Corinna mit Pascal
08.05.2007, 17:44
hallo,
wir haben erst vor kurzem erfahren, dass man einen behindertenausweis beantragen kann und vorgestern erst von der sache vom pflegegeld.
Hallo Julia,
ich habe den Antrag von der Uni-Klinik bekommen. Aber du kannst auch bei Euch zum Versorgungsamt gehen. Pascal hat den Ausweis auch von Anfang an. Nach der 2. OP bekommst Du dann vom Versorgungsamt einen Brief. Dann wird nachgeprüft wieviel % ihm zustehen. Wir hattem am Anfang 100% und danach nur noch 50%. Das gilt aber jetzt für 5 Jahre.
Hülya mit Tahir Enhar
21.05.2007, 19:10
Hallo,
ich höre zum ersten Mal von alldem. Ich habe von keiner Seite gehört, das es so etwas gibt. Welche Rechte hätte mein Sohn denn, wenn er eine rechtsseitige Lippenspalte hat. Was muss ich tun?
Bitte um Rat und Mithilfe.
Danke
LG
Hülya
Doreen mit Elisei
21.05.2007, 21:43
Bei einer Lippenspalte gibt es keinen Schwerbehindertenausweis.Dein Kind hat keinerlei Einschränkungen bei der Nahrungsaufnahme, denke ich mal, es hat wahrscheinlich nicht andauernde Paukenergüsse Mittelohrentzündungen und dergleichen und wird auch später, wenn es ans Sprechen geht, keine Probleme haben. Zumindest keine, die an der Lippenspalte liegen.
Hülya mit Tahir Enhar
21.05.2007, 21:47
ich mein, ich hab gerade hier gelesen, dass man zwischen 30-50% kriegt.....oder hab ich da was falsch verstanden :roll:
Nein, Tahir hat, Gott sei Dank, keinerlei Einschränkungen!!!
Danke für die schnelle Antwort.
Gruß
Hülya
Doreen mit Elisei
21.05.2007, 21:57
Du hast bestimmt das hier gelesen.
Lippenspalte ein oder beidseitig
bis zum Abschluß der Behandlung in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung 30-50%
Natürlich kannst Du den Ausweis beantragen, aber wenn die Gutachten so ausfallen, dass Dein Sohn keine Einschränkungen hat, vermute ich mal, dass Du keinen Ausweis bekommst. Und mit 30-50 GdB kannst Du steuerlich auch nichts anfangen, leider.
Gabi und Lukas
22.05.2007, 08:31
Und mit 30-50 GdB kannst Du steuerlich auch nichts anfangen, leider.
Das stimmt so nicht ganz. Mit 50GdB hat man schon Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und somit auch gewisse steuerliche Vorteile, wenn auch nicht so große wie mit 100GdB. Aber von daher würde sich ein Versuch eventuell lohnen. Wir haben gerade unseren Steuerbescheid fürs letzte Jahr bekommen. Lukas hat auch nur noch 50GdB, und wir waren überrascht, dass sich das doch noch relativ positiv für unser Konto bemerkbar gemacht hat.
Grüße von Gabi
Doreen mit Elisei
22.05.2007, 10:03
Oh, habe mal gelesen, dass es Steuervergünstigungen erst ab 80 GdB gibt.
Dann war das wohl offensichtlich falsch, sorry.
Vanessa und Timo
12.09.2007, 14:28
Huhu Ihr Lieben,
weiß jemand von euch vielleicht wie das in NRW mit dem Erziehungsgeld ist? Timo hat ja bis Oktober 2010 erstmal den Behindertenausweis. Nachdem ich dem Versorgungsamt den Ausweis zugeschickt habe, haben wir fürs erste Lebensjahr das komplette Erziehungsgeld bekommen.Nun musste ich es ja schon für das zweite Lebensjahr beantragen und habe alles wieder genauso ausgefüllt und die Kopie vom Ausweis mitgeschickt und jetzt sollen wir knapp 50 Euro weniger bekommen. Das verstehe ich nicht so ganz. Kennt sich damit jemand aus?
Liebe Grüße...